2018 im Straßenverkehr: Das ändert sich für Sie

Auch Autofahrer sollten sich gerade zum Jahreswechsel einige Fragen stellen: Welche Änderungen im Straßenverkehr treten 2018 in Kraft? Während über Fahrverbote, Pkw-Maut und Steuerberechnungen noch diskutiert wird, stehen einige neue Regeln auch im laufenden Dezember bereits fest. Diese reichen von den richtigen Reifen über Versicherung und Kontrolltermine bis hin zu einer Reihe strengerer Strafen für bestimmte Vergehen. Welche das genau sind, worauf Sie ab Januar genauer schauen sollten und welche Entscheidungen 2018 noch ausstehen, erfahren Sie in diesem Überblicksbeitrag.

Festgesetzte Übergangszeit: Schneeflocke auf den Autoreifen kennzeichnet geeignete Winterreifen

Beginnen wir bei der Ausstattung: Neue Regeln gelten künftig für die Bereifung Ihres Kraftfahrzeugs. Denn zu den unmittelbaren Straßenverkehrs-Änderungen, die 2018 mit sich bringt, gehört auch die Verschärfung der Regeln für Winter- und Ganzjahresreifen. Während die Situative Winterreifenpflicht nun auch für Oldtimer gilt, reicht für Neureifen keine einfache Kennzeichnung für Matsch und Schnee („M+S“) aus. Der Stichtag des 31. Dezember 2017 bezieht sich in erster Linie auf die Produktion: Noch zuvor hergestellte Reifen und Altbestände dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Nach dieser Übergangszeit sind nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol (Schneeflocke) zulässig. Das Datum der Produktion ist auf dem Reifen vermerkt.

Hinsichtlich der Eignung der Reifen ändert sich durchaus etwas für den Fahrzeughalter. Denn bisher erwarteten die Fahrer eines Kraftfahrzeugs ohne geeignete Bereifung 60 Euro Bußgeld. Mit dieser der Straßenverkehrs-Änderungen zu 2018 wird nicht nur dieser Betrag erhöht, sondern kommt auch auf den Fahrzeughalter selbst zu: 75 Euro sind der Normalbetrag, das im Gefährdungsfall weiter erhöht wird.

Kfz-Versicherung durch neue Auto-Klassen verändert

Für einigen Trubel dürften auch die neuen Auto-Typklassen für 2018 gesorgt haben: Versicherer für Kraftfahrzeuge haben nun die Typklassen neu festgelegt. Für viele Versicherte bedeutet das eine Umstufung um bis zu drei Stufen – nach oben oder unten. Die Typklassen sind allerdings nicht das einzige Kriterium, das den Versicherungstarif bestimmt. So spielen auch etwa die aktualisierten hiesigen Unfall- und Schadensbilanzen für die individuellen Modelle eine maßgebliche Rolle. Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betreffen beispielsweise die neuen Regionalklassen mehr als neun Millionen Autofahrer insgesamt. Auf eine Veränderung der Einstufung wiesen die Fahrzeughalter zumeist postalisch hin.

Abgasuntersuchung: Endrohrmessung wird obligatorisch

Weitere Straßenverkehrs-Änderungen, die ab 2018 verpflichtend ist, betrifft die Abgasuntersuchung (AU): Die bislang nur unter bestimmten Bedingungen angewandte Endrohrmessung gehört am Januar zum Standardprozedere – für alle Fahrzeuge. Auf diese Weise sollen sowohl Defekte als auch Manipulationen aufgedeckt werden. Allerdings ist diese Untersuchung von der ASU aus den 1980er Jahren zu unterscheiden.

Übrigens, da wir schon bei den Kontrollterminen sind: Wenn Ihr Auto eine grüne Plakette hat, muss es 2018 zur Hauptuntersuchung.

Weitere Anpassungen für Autofahrer: Straßenverkehrs-Änderungen 2018 gültig

Für den Fall, dass sie Ihnen womöglich entgangen sind, listen wir im Folgenden einige weitere jüngere Straßenverkehrs-Änderungen auf, die 2018 natürlich weiterhin gültig sind.

Härtere Strafen für Behinderungen von Einsatzfahrzeugen

Als Reaktion auf einen verunglückten Reisebus sind seit dem 19. Oktober 2017 einige Strafen verschärft worden. Diese betreffen vorrangig Autofahrer, die durch falsches Verhalten die Arbeit von Rettungskräften behindern. Beispiele hierfür sind das Blockieren der Rettungsgasse oder Nichtbeachten von Blaulicht und Martinshorn. Einige Eckpunkte zu diesen Straßenverkehrs-Änderungen stellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)vor:

  • Anheben der Regelgeldbuße von 20 Euro auf mindestens 200 Euro plus zwei Punkte in Flensburg
  • Festsetzen von Blockierung der Rettungsgasse mit Behinderung, Gefährdung sowie Sachbeschädigung als neue Tatbestände; Ahndung mit Fahrverboten und Geldbußen von bis zu 320 Euro
  • Keine Rettungsgasse gebildet: Regelsatz 200 Euro plus zwei Punkte
  • Nicht freie Bahn geschaffen trotz Blaulicht und Martinshorn: Regelsatz 240 Euro plus 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.

Absichtliches Blockieren sowie Behinderung von Helfern ziehen zudem strafrechtliche Konsequenzen nach sich; bis hin zur Freiheitsstrafe. Folgende Grundregeln zur Bildung der Rettungsgasse wurden zudem klargestellt:

  • „Stockender Verkehr“, also wann eine Rettungsgasse zu bilden ist: Fahren in Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand
  • Die Rettungsgasse ist zwischen dem äußersten linken Fahrstreifen und demjenigen direkt rechts daneben zu bilden.

Die Fahrzeuge müssen so weit wie möglich ausweichen. Fahrbahnrand und Seitenstreifen allerdings sind nur dann zu benutzen, wenn ansonsten nicht genügend Platz vorhanden ist. Ein Erklärvideo finden Sie hier.

Nutzen von Smartphones und Tablets im Auto

Die Strafen für die unerlaubte Nutzung von Mobil- und Autotelefonen während der Fahrt wurden ebenfalls verschärft: Die Geldbuße wurde von 60 auf 100 Euro als Regelsatz angehoben, in schweren Fällen sind auch 150 bis 200 Euro möglich – und Fahrverbot. Zudem bezieht sich das Handyverbot nun auch auf Tablets, E-Book-Reader und, im hand-held-Betrieb, auf das Verfassen von Mails und Kurznachrichten und Surfen im Internet. Zudem ist das Tragen von Videobrillen explizit verboten. Auch nach diesen Straßenverkehrs-Änderungen 2018 ist hingegen ausdrücklich erlaubt: Die Nutzung von Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und Head-Up-Displays für Informationen, die Fahrzeug oder Verkehrszeichen betreffen.

Verhüllungsverbot am Steuer

Aufgrund des geltenden Rechtsstaatsprinzips müssen Fahrerinnen und Fahrer eindeutig identifizierbar sein. Dementsprechend ist es verboten, sich für die automatisierten Erkennungsmechanismen sozusagen unkenntlich zu machen. Da es sich um einen vorsätzlichen Vorschriftsverstoß handelt, wird die Verschleierung des ganzen Gesichts oder wesentlicher Teile dessen mit 60 Euro Bußgeld bestraft. Dies gilt selbstverständlich nicht für das Tragen von Schutzhelmen beim Fahren von Krafträdern.

Anpassungen beim Transport von Gefahrgut

Für die Beförderung für Gefahrgut über per Straßenverkehr traten bereits am 1. Januar 2017 in Kraft: Grundlage hierfür ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährliche Güter auf der Straße (ADR). Weitere Regelungen wurden jedoch im Zuge der 26. ADR-Änderungsverordnung am 15. November 2017 bekannt gemacht – diese sind zum 3. Januar 2018 gültig. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMVI.

Anpassungen der Regelungen für Radfahrer

Da das Radfahren immer mehr Beliebtheit gewinnt und Fahrräder auch für den Arbeitsweg immer interessanter werden, reagiert nun auch das BMVI und modernisiert die Verkehrsregeln für Radfahrer folgendermaßen:

  • Kinder auf Fahrrädern auf dem Gehweg dürfen von einer Aufsichtsperson ebenfalls zu Rad auf dem Gehweg begleitet werden.
  • E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen Wege nutzen, die als Radweg ausgewiesen sind.
  • Beschränkungen auf Tempo 30 vor Kindergärten und Grundschulen (im Einvernehmen der Kommunen).

Dieses letzte Beispiel der Straßenverkehrs-Änderungen 2018 ist allerdings auch nicht pauschal anzuwenden: Die Lage an Hauptverkehrsadern etwa unterliegt wiederum einer eingehenden Prüfung.

Welche Änderungen für den Straßenverkehr 2018 noch bringt

Weitere Diskussionspunkte werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2018 geklärt oder gültig, die unmittelbare Konsequenzen auf die Autofahrer haben werden. Beispiele hierfür sind etwa:

  • Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Städten (Februar 2018)
  • eCall-Notruf-System Pflicht in allen neuen Pkw-Modellen (April 2018)
  • Neuberechnung der Kfz-Steuer (September 2018)
  • Lkw-Maut auf Nebenstrecken (ab 1. Juli 2018).

In diesem Sinne: Halten Sie sich informiert und kümmern Sie sich zeitnah um solche Punkte, die nach Ihrer Aufmerksamkeit verlangen.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?