5 Tipps, die beim Unfall zu beachten sind

Ein Unfall ist immer zunächst ein großer Schock für die Beteiligten. Sie werden plötzlich aus ihren Alltag in eine unschöne Situation geschoben. Umso wichtiger ist es, sich im Folgenden an ein paar Tipps zu halten, da Fehler hierbei oft teuer werden können oder die Beteiligten in einen unangenehmen Rechtsstreit verwickelt werden. In diesem Artikel geht es um fünf hilfreiche Tipps, die bei einem Unfall zu beachten sind.

Der Unfall selbst

Hier ist es zunächst schwierig einen klaren Kopf zu behalten, allerdings sollte hier zunächst Ruhe bewahrt werden. Des Weiteren sollte zunächst die Unfallstelle gesichert werden. Dieses Vorgehen geht sogar vor Erste Hilfe. Ist die Unfallstelle gesichert, so kann mit der Ersten Hilfe begonnen werden. Des Weiteren sollte nach Möglichkeit keine Spuren verwischt werden und es ist die Polizei zu informieren (wenn nötig auch Feuerwehr), die den gesamten Fall aufnimmt und bei Fragen zu Verfügung steht.

Kurz nach dem eigentlichen Unfall

Es können auch selber Fotos mit dem Handy angefertigt werden. Dies dient der eigenen Beweissicherung, wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Die Polizei wird hier ebenfalls Beweisfotos machen. Auch hier sollte möglichst Ruhe bewahrt werden und den Beamten nach Möglichkeit sämtliche Auskünfte erteilt werden. Geht es dem Unfallverursacher nicht gut, so sollte er sich nicht schämen und dieses offen sagen. Ihm kann so ebenfalls geholfen werden. Auch ein Schock ist nicht zu unterschätzen. Hier können mögliche Verwandte oder Freunde dem Betroffenen zur Seite stehen.

Einige Tage nach dem Unfall

Je nach dem um was für ein Vorgehen es sich handelt wird ein Unfallgutachten und ein KFZ Gutachter eingeschaltet. Dieser schätzt den entstanden Schaden am Auto selber, damit genau gesagt werden kann was für Ansprüche entstehen. Dieses kann auch bei der Unfallrekonstruktion helfen. In den meisten Fällen wird die Versicherung ein Unfallgutachten und einen KFZ Gutachter einschalten. Schaltet die Versicherung den KFZ Gutachter und Unfallgutachten ein, so muss dieser nicht bezahlt werden. Wird dieses hingegen privat getan, so muss dieser auch selber bezahlt werden.

Die Anhörung von der Polizeidienststelle

In kürze wird der Unfallverursacher bei schwereren Vergehen von der Polizei angehört. Er soll zu diesem Fall Stellung nehmen. Der Verursacher muss dieses aber nicht. In meisten Fällen sollte sich der Verursacher an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Der Anwalt kennt sich in diesen Themengebieten sehr gut aus. Aber welcher ist gut? Hier kann sich der Betroffene zunächst im Bekannten- und Freundeskreis umhören. Aber auch im Internet kann sich der Betroffene Bewertungen anschauen. Auch die Berufserfahrung kann ein Zeichen für einen guten Anwalt sein. Hat dieser schon viel Berufserfahrung, so kann er auch diesem Fall optimal helfen und weiß was das optimale Vorgehen ist.

Verhalten nach dem Vorfall

Da bei Vergehen mit Körperverletzung oft noch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, kann es hier auch zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen. Umso wichtiger ist es, sich um das Unfallopfer auch selber zu kümmern. Dieser sollte stets öfter besucht werden und es sollte nach seinem Zustand gefragt werden. Diese Nachsorge kann das Strafmaß erheblich verringern. Es sollte aber auch selbstverständlich sein, dass sich der Unfallverursacher um das Unfallopfer kümmert.

 

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