Abmahnungen: Mehr Schutz für Verbraucher vor Internet-Abzocke

Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke im Internet und am Telefon geschützt werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bestätigte, dass sich die Koalition auf ein Regelungspaket geeinigt habe. Es soll wohl am 6. Februar im Kabinett beschlossen und nach der parlamentarischen Beratung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Der Entwurf sieht nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam werden, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt wurden. Zudem sollen die Bürger stärker vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden, heißt es.

Und schließlich sollen künftig Anwälte privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Es bleibe aber möglich, gegen verbotenes Herunterladen von Daten vorzugehen.

Kritik von Verbraucherschützern und Opposition

Rund 4,3 Millionen aller Deutschen über 14 Jahren wurden bereits mindestens einmal abgemahnt. Verbraucherschützern gehen die Pläne des Justizministeriums nicht weit genug. Unter anderem seien die Passagen zu Urheberrechtsverletzungen zu undeutlich formuliert, kritisierte Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Zudem forderte er, dass Abmahngebühren für Urheberrechtsverletzungen im Internet in einfachen Fällen bei 100 Euro gedeckelt werden, wie das Justizministerium ursprünglich in Aussicht gestellt hatte.

Auch die SPD kritisierte den Entwurf. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, bemängelte besonders die geplanten Regelungen zu Abmahnungen. Sie nannte den Gesetzentwurf einen „Kniefall vor der Abmahnindustrie“. Ein Abmahnbetrag von unter 100 Euro wäre ein „angemessener Kompromiss“ gewesen, erklärte Drobinski-Weiß.

Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet haben sich Abmahnungen zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Einige Anwälte hätten die Verfahren so automatisiert, dass das Erstellen einer Abmahnung sie selbst kaum Geld koste, sagte Drobinski-Weiß.

„Abzocke mit Abmahngebühren ist nicht akzeptabel“

Parteifreunde von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßten dagegen den Entwurf. „Urheberrechtsverletzungen sind zwar keine Kavaliersdelikte, Abzocke mit Abmahngebühren ist aber ebenso wenig akzeptabel“, erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete Erik Schweickert. Daher sollten Abmahngebühren gegen private Internetnutzer bei einer einmaligen Urheberrechtsverletzung gedeckelt werden.

Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden bereits etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre mindestens einmal abgemahnt.

(ARD 2013)

Weiterführende Informationen:

– Michaela Berger, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein: „FAQ zu urheberrechtliche Filesharing-Abmahnungen

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