AKW-Stresstest: Überprüfung der europäischen Kernkraftwerke wird fortgesetzt – EU stellt Aktionsplan auf

Die Leiter aller europäischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und die Europäische Kommission haben am 25. April in Brüssel den von einem internationalen Expertenteam vorgelegten Bericht zur Überprüfung der Kernkraftwerke in der EU und das weitere Vorgehen beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich dabei nachdrücklich dafür eingesetzt, dass dieser in Europa zum ersten Mal durchgeführte gemeinsame Prozess mit konkreten Schritten fortgesetzt wird. Auf der Basis der Ergebnisse wird nun kurzfristig ein Aktionsplan aufgestellt.

Der Bericht hat für Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit der KKW in Europa vier wichtige Schwerpunkte hervorgehoben:

  • Weiterentwicklung der Bewertung von naturbedingten Einwirkungen insbesondere im Hinblick auf die Robustheit der Anlagen;

  • Notwendigkeit, im Rahmen periodischer Sicherheitsüberprüfungen alle zehn Jahre auch die Sicherheitseigenschaften der Standorte zu überprüfen;

  • Sicherstellung der Integrität des Sicherheitsbehälters bei schweren Unfällen;

  • Notwendigkeit von Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes zur Vermeidung schwerer Unfälle und zur Begrenzung ihrer Auswirkungen.

Deutschland hat zusammen mit anderen Staaten erreicht, dass ein gemeinsamer Aktionsplan aufgestellt wird, der die folgenden Ziele beinhaltet:

  • Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht zum Stresstest;

  • Umsetzung des im Hinblick auf Fukushima aufgestellten Aktionsplans der IAEO;

  • Berücksichtigung der Ergebnisse der Sonderkonferenz zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit im August 2012;

  • weitere Vorort-Besuche in den Kernkraftwerken.

Bericht zur Stresstest-Überprüfung in Deutschland

Der Bericht zu Deutschland zeigt auf, dass für die drei zentralen Sachthemen der Überprüfung – externe Ereignisse, Strom- und Kühlwasserausfall, Notfallmaßnahmen – bereits seit vielen Jahren strenge und robuste Anforderungen in den Kernkraftwerken umgesetzt sind. Periodische Sicherheitsüberprüfungen im Abstand von 10 Jahren sind seit 2002 gesetzlich vorgeschrieben und wurden davor auf freiwilliger Basis durchgeführt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität des Sicherheitsbehälters sind eingeführt. Das für Deutschland zuständige achtköpfige Experten-Team hob hervor, dass der anlageninterne Notfallschutz in den deutschen Anlagen auf einem hohen technischen Niveau umgesetzt ist, wobei die Leitlinien für den Notfallschutz (dazu gehören z.B. Schulungen) systematischer gefasst werden sollten.

Zusammenfassend empfehlen die internationalen Experten als Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Sicherheit, internationale Vorgehensweisen zur Bewertung von Erdbeben sowie extremer Unwetter stärker zu berücksichtigen. Hierbei geht es nicht um technische Maßnahmen, sondern um wissenschaftliche Annahmen. Das Bundesumweltministerium hat die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) beauftragt, diese Ergebnisse des EU-Stresstests für die deutschen Kernkraftwerke auszuwerten und bei ihren weiteren Beratungen über mögliche Verbesserungen der Sicherheit zu berücksichtigen.

Im Rahmen des Peer Reviews in Deutschland, der vom 19. bis zum 23. März 2012 stattfand, haben sich Vertreter das Bundesumweltministeriums, der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder, der Gutachterorganisationen GRS und TÜV, der RSK und der Betreiber den Fragen der Experten gestellt. Die Experten hatten das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld ausgesucht und sich dort über die Maßnahmen zum anlageninternen Notfallschutz und das Vorhandensein bestimmter Einrichtungen informiert. Eine Gesamtaussage zu der Anlage haben sie nicht gemacht; dies war im Rahmen des europäischen Stresstests auch nicht vorgesehen.

Im deutschen Bericht zum EU-Stresstest vom 31.12.2011 wurden neben Untersuchungen zu den drei Schwerpunktthemen sowie zum Einfluss von Unfällen in benachbarten Anlagen auch die Aussagen der RSK bei der Überprüfung der deutschen Kernkraftwerke im Frühjahr 2011 zu zivilisatorischen Einwirkungen wie Flugzeugabsturz, Gasexplosionen außerhalb der Anlage und terroristische Angriffe einbezogen. Die Darstellungen gehen damit über den in der EU festgelegten Rahmen hinaus.

Hintergrund zu den EU-Stresstests

Diese von den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden gemeinsam durchgeführte Bewertung der kerntechnischen Sicherheit ist in Europa erstmals erfolgt. Dieses Vorgehen hat aus Sicht des Bundesumweltministeriums Einblicke in wichtige sicherheitstechnische Eigenschaften und Merkmale der europäischen Kernkraftwerke und in die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen in einem bisher nicht gekannten Maß erbracht.

Die einzelnen, an der Überprüfung teilnehmenden Staaten hatten bis Ende 2011 ihren Bericht an die EU-Kommission übermittelt. In einem zweiten Schritt wurde für jedes Land ein internationales Experten-Team für eine unabhängige Überprüfung (Peer Review) gebildet. Diese Teams haben in den spezifischen Überprüfungsberichten für jedes Land Empfehlungen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus gegeben.

Auf Betreiben Deutschlands wurde im Rahmen der Überprüfungen der europäischen Kernkraftwerke der Schutz gegen einen gezielten Flugzeugabsturz und andere terroristische Gefahren einbezogen. Diese Themen sind Gegenstand eines weiteren Verfahrens, an dem auch Behörden der inneren Sicherheit beteiligt sind. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen.

Weiterführende Informationen zu dem EU-Stresstest für AKW finden Sie hier.

(Quelle: BMU)

 

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