Altersversorgung der DAX-Vorstände: Große Bandbreite, verbesserte Transparenz

Der aktuelle Wert der Pensionszusagen für die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Konzerne ist im Geschäftsjahr 2013 erwartungsgemäß gestiegen. Er beläuft sich für die Vorstandsvorsitzenden der 30 größten deutschen Unternehmen im Median auf 8,1 Mio. Euro (+ 4,5 Prozent). Dabei reicht die Bandbreite von null bis 29,9 Mio. Euro. Der jährliche Unternehmensaufwand für die Pensionszusage des Vorstandsvorsitzenden betrug im Median 730.000 Euro. Die betriebliche Altersversorgung ist mit einem Anteil von etwa 15 Prozent ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtvergütungspakets der Vorstände. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Vorstandsversorgung im DAX 2013“ der Unternehmensberatung Towers Watson. Sie basiert auf den Angaben in den Geschäftsberichten der 30 DAX-Unternehmen.

Altersversorgung bei DAX-Vorständen mit deutlichen Unterschieden

„Nicht nur die Vergütungen der DAX-Vorstände, auch ihre Altersversorgungsansprüche unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen deutlich. Die zugesagte Altersversorgung ist meist mit der Vergütung verknüpft – und diese richtet sich nach Größe, Branche und Geschäftserfolg des jeweiligen Unternehmens“, berichtet Helmuth Uder, Leiter der Beratung zu Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung bei Towers Watson. Dr. Thomas Jasper, Leiter der Beratung zu betrieblicher Altersversorgung bei Towers Watson, fügt hinzu: „Der ausgewiesene Wert der Pensionszusagen hängt darüber hinaus wesentlich von den Einzelheiten der Zusagestruktur, der Anzahl der insgesamt geleisteten Dienstjahre sowie dem Alter der Person ab.“ Um den Wert einer Pensionszusage („defined benefit obligation“) sowie den jährlichen Unternehmensaufwand („service cost“) gemäß den Rechnungslegungsstandards offenzulegen, sind bei der Ermittlung zudem weitere, extern vorgegebene Faktoren maßgeblich, wie die Höhe des Rechnungszinses oder die statistische Lebenserwartung.

Gemäß den Bilanzierungsvorschriften wird der Wert von sehr unterschiedlichen Pensionszusagen in zwei Kennzahlen ausgedrückt, welche die unterschiedlichen Einflussfaktoren zusammenfassen sowie die Kapitalmarktverhältnisse berücksichtigen und der Vergleichbarkeit dienen sollen. bAV-Experte Jasper merkt an: „Das Kriterium der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und zwischen aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren können die anzugebenden Werte aufgrund der Vielzahl und Bandbreite der zu berücksichtigenden Faktoren jedoch nur eingeschränkt erfüllen.“ Auch die Höhe der tatsächlichen Betriebsrentenzahlungen im Alter kann nur mit einem Blick in die Pensionsregelung des jeweiligen Unternehmens genau angegeben werden. Helmuth Uder von Towers Watson ergänzt: „Darüber hinaus lässt sich die Angemessenheit einer Pensionszusage nur im Kontext des gesamten Vergütungspakets beurteilen.“

Größere Transparenz und bessere Steuerung durch heutige Pensionsplangestaltung

Bis vor etlichen Jahren waren z.B. endgehaltsabhängige Pensionszusagen weit verbreitet, welche für die Vorstände eine Rentenzahlung in Höhe von etwa 40 bis 60 Prozent der letzten festen Vergütung vorsahen. Seit einigen Jahren stellen viele Unternehmen – nicht nur für die Vorstandspensionen, sondern auch für die Betriebsrenten der Belegschaft – auf beitragsbasierte Pensionszusagen um. „Beitragsbasierte Pensionszusagen stellen den monetären Wert der Jahr für Jahr erarbeiteten Pensionsansprüche in den Vordergrund. So wird auch der Wert für den jeweiligen Mitarbeiter stärker transparent. Zudem unterstreichen solche Pensionszusagen, dass die Altersversorgung ein integraler Bestandteil der Vergütung ist“, betont Towers-Watson-Experte Jasper. Verfügten im Geschäftsjahr 2012 noch 45 Prozent der Vorstandsvorsitzenden über eine beitragsbasierte Pensionszusage, sind es heute bereits 53 Prozent. „Für Unternehmen haben beitragsbasierte Pensionszusagen den Vorteil, dass sie eine gute Steuerung der für Pensionszusagen typischen Risiken erlauben“, so Jasper. Hierzu zählen insbesondere die mit Pensionszusagen verbundenen „Langlebigkeitsrisiken“ bei Rentenauszahlung und das Zinsrisiko aufgrund der Volatilität der Kapitalmärkte.

Hintergrundinformationen zur Studie

Die Studie „Vorstandsversorgung im DAX 2013“ basiert auf den Geschäftsberichten der DAX-Unternehmen, einschließlich der Anhangsangaben zu den Pensionsverpflichtungen sowie weiteren öffentlich zugänglichen Daten. Bei der Ermittlung der Median-Werte wurden nur die Unternehmen berücksichtigt, deren Vorstandsvorsitzender im Geschäftsjahr 2013 ganzjährig im Amt war, um Verzerrungen zu vermeiden.

Glossar

Pensionsverpflichtungen: Die Pensionsverpflichtungen umfassen den Wert der Leistungen, insbesondere Rentenzahlungen, die Unternehmen an ihre aktuellen und künftigen Betriebsrentner zu leisten haben. In den Bilanzen werden die künftigen Zahlungen mit dem Wert erfasst, den das Unternehmen heute zahlen müsste (Barwert), wenn es die Verpflichtung sofort vollständig ausfinanzieren wollte.

Der heutige Gegenwert der Verpflichtung (Barwert) wächst durch Zins und Zinseszins bis zum Auszahlungsdatum auf die Höhe des versprochenen Auszahlungswerts an. Dabei orientiert sich der Zinssatz an der Umlaufrendite von Anleihen guter Bonität (Rechnungszins).

Ändert sich diese Umlaufrendite, ändert sich auch der für die Berechnung des Barwerts zugrunde zu legende Zinssatz. In der Folge ändert sich auch der in der Bilanz anzusetzende heutige Gegenwert der Pensionsverpflichtungen – er steigt, wenn der Rechnungszins sinkt bzw. er sinkt, wenn der Rechnungszins steigt.

Der Betrag der für die Zukunft zugesagten Rentenzahlung ändert sich dadurch nicht.

Rechenbeispiel: Ein Unternehmen sagt einem heute 55-jährigen Mitarbeiter zu, ihm bei Rentenbeginn mit 65 Jahren einmalig ein Kapital in Höhe von 10.000 Euro auszuzahlen. Bei einem Rechnungszins von 6 Prozent müsste es heute hierfür (unter der Annahme, dass die Leistung mit Sicherheit nach zehn Jahren abgerufen wird) eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 5.584 Euro in seiner Bilanz ansetzen. Beträgt der Rechnungszins hingegen nur niedrigere 4 Prozent, müsste es einen deutlich höheren Verpflichtungsumfang (6.756 Euro) angeben. Trotz der unterschiedlichen Verpflichtungsangaben in der Bilanz lautet das künftige Zahlungsversprechen weiterhin auf 10.000 Euro.

Zusätzlich fließen – je nachdem, ob das Unternehmen seinen Mitarbeitern beispielsweise eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung im Ruhestand versprochen hat – weitere Faktoren, wie etwa die statistische Lebenserwartung, in die Berechnung ein.

Pensionsspezifische Vermögenswerte / Planvermögen: Als so genanntes Planvermögen gelten die Vermögenswerte, die explizit für die Zahlung der Pensionsverpflichtungen reserviert und insolvenzgeschützt vom Vermögen des Unternehmens getrennt sind (Anforderungen nach dem Rechnungslegungsstandard IAS 19). Vermögenswerte, die allein durch die Bildung von Pensionsrückstellungen im Unternehmen gebunden wurden, zählen nach diesen strengen Vorschriften nicht als Planvermögen.

Ausfinanzierungsgrad (Deckungsgrad): Der Ausfinanzierungsgrad ist der Quotient aus Planvermögen und Pensionsverpflichtungen. Verändern sich diese Werte in gegenläufiger Richtung, beeinflusst dies den Ausfinanzierungsgrad. In der Langzeitbetrachtung zeigt sich, dass der Ausfinanzierungsgrad im Jahresvergleich meist geringfügig schwankt. Jedoch haben Unternehmen in der vergangenen Dekade die speziell für die Zahlung künftiger Betriebsrenten reservierten Vermögenswerte stetig ausgebaut – ein Trend, der nach Einschätzung von Towers Watson weiter anhalten wird.

Über Towers Watson

Towers Watson, eine der führenden Unternehmensberatungen weltweit, unterstützt seine Kunden, ihren Unternehmenserfolg durch ein effektives HR-, Finanz- und Risikomanagement zu steigern. Mit rund 14.000 Mitarbeitern in 37 Ländern entwickelt das Unternehmen Lösungen in den Bereichen betriebliche Altersversorgung und Nebenleistungen, Personal- und Vergütungsmanagement sowie Risiko- und Finanzmanagement, einschließlich der Beratung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

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