Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – positive Zwischenbilanz

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes haben Bundesbildungsministerin, Annette Schavan, und der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Hans-Heinrich Driftmann, eine positive Bilanz gezogen. „Es gibt ein großes Interesse an den neuen Verfahren. Das belegen die Zugriffszahlen auf das Online-Angebot ,Anerkennung in Deutschland'“, erläuterte Schavan.

Seit der Freischaltung am 1. April hatte das Anerkennungsportal des Bundes über 180.000 Besucher und rund 1,5 Millionen Seitenaufrufe; 43 Prozent der Nutzer griffen aus dem Ausland auf die Seite zu. Die Informationsseiten zu den einzelnen Berufen wurden über 80.000mal angeklickt. „Dies lässt auf ein sehr konkretes Interesse an der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse schließen“, sagte Schavan. Die Nutzerdaten des Portals wie auch der neu eingerichteten Telefon-Hotline beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge belegen ein besonderes Interesse in den reglementierten Berufen, so bei Ärzten und Krankenschwestern. Allerdings liegen für diese Berufe, in denen die Länder für den Vollzug des Bundesgesetzes zuständig sind, noch keine Verfahrenszahlen vor.

Eine erste Vollerhebung zum Vollzug des am 1. April in Kraft getretenen Gesetzes, das erstmals einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen schafft, wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder Anfang 2013 durchgeführt. Bereits jetzt liegen aber erste Zahlen für die IHK-Berufe und damit für einen Teil der im Anerkennungsgesetz geregelten Berufe vor. Allein für die IHK-Berufe wurden bisher rund 1500 Anträge gestellt und bereits fast 270 positive Anerkennungsbescheide erteilt. „Fast zwei Drittel der bisher abgeschlossenen Bewertungen führten zu einer vollen Gleichwertigkeit. Das zeigt, dass die neuen Anerkennungsverfahren funktionieren“, erklärte Driftmann.

Die zum Start des Anerkennungsgesetzes neu geschaffene zentrale Stelle IHK FOSA (Foreign Skills Approval) prüft, inwieweit ausländische Qualifikationen als gleichwertig mit entsprechenden deutschen Qualifikationen eingestuft werden können. Die Statistik von IHK FOSA zeigt, dass das Gesetz vor allem diejenigen erreicht, die jünger sind und erst eine kurze Aufenthaltsdauer in Deutschland nachweisen: So sind im IHK-Bereich 41 Prozent der Interessenten zwischen 32 und 41 Jahre alt; rund die Hälfte ist höchstens fünf Jahre in Deutschland ansässig. „Das Interesse an Fragen nach einer Bewertung von ausländischen Qualifikationen ist groß, führt aber nicht zwangsläufig zu einem Antrag“, resümierte Driftmann mit Blick auf interne Umfragen zu den Anfragen bei den Industrie- und Handelskammern: Demnach kann vielen Interessenten durch die Beratung der Kammern mit anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel Qualifizierungen, geholfen werden. „Wichtig ist, dass sich ein Anerkennungsverfahren auch dann lohnt, wenn am Ende keine volle Gleichwertigkeit herauskommt – weil Arbeitgeber und Betriebe auch bei teilweiser Gleichwertigkeit die vorhandenen Qualifikationen leichter einordnen können“, sagte Driftmann. “ Das erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.“

Schavan betonte: „Das Anerkennungsgesetz ist Ausdruck des Respekts vor der Qualifikation eines Menschen. Mit den neuen Verfahren eröffnen wir ausländischen Fachkräften neue berufliche Perspektiven in Deutschland – das nützt den Menschen und unserer Wirtschaft.“ Schavan und Driftmann zeigten sich einig: „Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Baustein des Konzepts zur Fachkräftesicherung.“ Nun müssten die Zuwanderungsregeln weiter flexibilisiert werden – vor allem auch für diejenigen, die über keinen Hochschulabschluss verfügen, aber im deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.anerkennung-in-deutschland.de sowie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

(Quelle: BMBF)

Hintergrundinformationen:

Im März 2011 hatte die Bundesregierung das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ („Anerkennungsgesetz“) auf den Weg gebracht. Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf ein Bewertungs- beziehungsweise Anerkennungsverfahren und trat zum 1. April 2012 in Kraft. Die Anzahl der Personen, die auf Grundlage der gesetzlichen Neuregelung ein Bewertungsverfahren anstreben können, wird auf etwa 300.000 Personen geschätzt. 2009 lebten in Deutschland 15,7 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, von denen rund drei Millionen über einen beruflichen Abschluss aus ihrem Herkunftsland verfügen, die allerdings meistens in Deutschland nicht anerkannt werden. Diese Qualifikationen und Stärken sollen nicht zuletzt vor dem Hintergrund eines drohenden Fachkräftemangels erschlossen werden.

Das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ ist dabei das zentrale Informationsmedium zum Anerkennungsgesetz. Wer seinen Abschluss auf Gleichwertigkeit zum entsprechenden deutschen Abschluss prüfen lassen möchte, erfährt hier, wohin er sich wenden muss und welche Papiere – Zeugnisse etc. – er für sein Verfahren benötigt. Darüber hinaus bietet das Portal Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Das Anerkennungsgesetz gilt für Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Die Länder haben angekündigt, die Berufsgesetze, die in ihre Zuständigkeit fallen, anzupassen. Das betrifft etwa Lehrer oder Ingenieure.

(mb)

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