Ankauf von Steuersünder-CDs auch nach dem Steuerabkommen möglich

Das Finanzministerium in Nordrheinewestfalen teilt mit:

Das Land NRW wird weiterhin allen Hinweisen auf Steuerhinterziehung nachgehen. „Unsere Steuerfahnder sind schon von Amts wegen dazu verpflichtet, alle Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten zu überprüfen – auch die auf Daten-CDs “, sagte der Staatssekretär im Finanzministerium, Rüdiger Messal. „Daran würde selbst ein Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz nichts ändern.“

In einer Erklärung zum Vertrag verpflichtet sich die Bundesregierung lediglich, „dass sich die deutschen Finanzbehörden nicht aktiv um den Erwerb von bei Banken in der Schweiz entwendeten Kundendaten bemühen werden.“ Die Finanzbehörden in NRW prüfen jedoch nur Datensätze, die ihnen angeboten werden. Sie selbst ergreifen keine Initiative zu Datenkäufen. Wenn es zu einem Erwerb kommt, sind regelmäßig Staatsanwaltschaften und Bundesbehörden beteiligt.

Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverfassungsgericht, kommen zu dem Ergebnis, dass die strafrechtliche Verwertung der angekauften Daten zulässig ist. Sowohl das Bundesfinanzministerium als auch ein Gutachten der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bestätigen, dass sich Steuerfahnder nicht strafbar machen, wenn sie angebotene Daten-CDs nutzen.

„Wir wollen ein Steuerabkommen mit der Schweiz – aber nicht dieses“, sagte Messal. „Der vorliegende Vertrag begünstigt Steuerbetrüger und widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden. Ohne Änderungen kann NRW ihm nicht zustimmen.“ Von einem Affront gegen die Schweiz könne keine Rede sein. Das Vorgehen der Steuerfahnder richtet sich nicht gegen die Schweiz, sondern gegen deutsche Schwarzgeldbesitzer und ihre Helfer in Banken. Messal: „Die Schweizer Bürger haben das gleiche Interesse wie unsere ehrlichen Steuerzahler: Sie wollen Steuer­gerechtigkeit und dass Hinterziehern das Handwerk gelegt wird.“

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Telefon 0211 4972-5004.

Hinweis der AGITANO-Redaktion

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