Arbeitskleidung: Was es zu beachten gilt

In vielen Berufsfeldern gehört Arbeitskleidung zum Pflichtprogramm. Sie sorgt einerseits für ein einheitliches Erscheinungsbild der Mitarbeiter, andererseits gewährleistet sie in Form von Schutzkleidung ausreichend Sicherheit vor Gesundheitsschäden sowie Witterungseinflüssen. Dabei gelten einige Normen und Richtlinien, die in bestimmten Bereichen strenger Kontrolle unterworfen sind – und das mit gutem Grund. Wir erklären die wichtigsten Faktoren und Hintergründe, welche Kriterien eine Rolle für die Arbeitskleidung spielen und sehen uns auch die Frage nach der Kostenerstattung näher an.

Warum Arbeitskleidung?

Arbeitskleidung muss nicht nur vielen Ansprüchen gerecht werden, sondern hat ebenfalls diverse Funktionen zu erfüllen. Unternehmen unterstützen beispielsweise durch Arbeitskleidung ihr vorhandenes Corporate Design, indem sie diese in den internen Firmenfarben gestalten. Dadurch soll der Wiedererkennungswert erhöht werden. Weiterhin führt es zu dem positiven Nebeneffekt, dass Kunden die Mitarbeiter durch die Kleidung als solche zu identifizieren vermögen. Gleichzeitig dient Arbeitskleidung als Schutz bei gefährlichen Tätigkeiten, die langfristige Folgen für die Gesundheit des Angestellten bedeuten könnten. Die sogenannte Schutzkleidung soll sowohl Gesundheitsschäden verhindern als auch vor Witterungseinflüssen schützen.

Wo wird Arbeitskleidung getragen?

Wie bereits erwähnt, muss man zwischen der herkömmlichen Berufsmode und der Schutzkleidung differenzieren: Während das eine Modell für ein homogenes Erscheinungsbild sorgt, soll das andere die Sicherheit des Trägers gewährleisten.

Durch Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften sowie durch das Arbeitsschutzgesetz ist in vielen Bereichen professionelle Berufsbekleidung (mit Schutzfunktion) gesetzlich vorgeschrieben. Dazu zählen unter anderem:

  • Handwerk
  • Industrie
  • Medizin
  • Bauwesen.

Dort sind die Risiken, sich an einer Maschine zu verletzen, einen Arbeitsunfall zu erleiden oder sich mit Krankheiten zu infizieren am höchsten.

Die häufigsten Schutzmaßnahmen im Überblick

Die verschiedenen Kleidungsstücke im Bereich der Arbeitskleidung erfüllen vielseitige Zwecke. Dazu eine kurze Übersicht über die Funktionen im Einzelnen:

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Schutzkleidung Schutz vor: Eigenschaften Bereich
Handschuhe – Rissen
– Schnitten
– Abschürfungen
– schnittfest
– reißfest
– stabil
– aus widerstands-fähigem, dicken Material
– Knöchelpolster
– Handwerk
– Bauwesen
– Krankheitserregern (u.a. Keime, Bakterien)
– Flüssigkeiten (u.a. Ausscheidungen)
– Partikeln & Aerosole
– Infektionen
– atmungsaktiv
– steril
– leicht zu desinfizieren
– reißfest
– Feuchtigkeitsschutz
– rutschfest
Medizin
– Strahlungen
– Verätzungen
– Reizungen
– Hitze
– reißfest
– stabil
– Feuchtigkeitsschutz
– rutschfest
(Chemie-)Industrie
Warnweste/-anzug Nichterkennbarkeit – Warnfarben
– Reflektoren
– hohe Sichtbarkeit
Warnschutznorm (EN ISO 20471)
– Bauwesen (z.B. im Straßen- und Verkehrsraum)
– Feuerwehr
– Sanitäter
Sicherheitsschuhe Thermischen, elektrischen, mechanischen sowie chemischen Gefahren – Zehenschutzkappe aus Metall oder Kunststoff
– durchtrittsichere Sohle
– (Bedingt) wasserdicht
– kälteisoliert
– rutschhemmend
– antistatisch
– Industrie
– Handwerk
– Bauwesen
– Feuerwehr
– Rettungsdienst
Schutzbrillen/ Korrektionsschutzbrillen – UV-Strahlungen
– Chemikalien
– Staub
– Splittern
– Spänen
– stabil
– mit Sicherheitsscheiben
– mit optisch korrigierender Wirkung
– bruchfest
– mit großem Sichtbereich
– Handwerk
– Industrie
– Medizin
Schutzhelm herabfallenden Teilen – aus hartem Plastikwerkstoff
Norm EN 397
– stabil
– robust
– Handwerk
– Bauwesen

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Sicherheitsschuhe müssen ebenfalls internationalen Normen entsprechen. Diese werden durch verschiedene Sicherheitsklassen verdeutlicht:

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SB Diese Form des Sicherheitsschuhs entspricht den notwendigen Grundanforderungen:

– Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffkappe
– Zehenkappe hält bis zu 200 Joule aus.

S1 S1 enthält selbstverständlich die Grundanforderungen plus folgende Zusatzeigenschaften:

– antistatisch
– öl- sowie benzinresistente Sohle
– energieaufnehmender, geschlossener Fersenbereich.

Trägt der Schuh die Bezeichnung S1P, enthält er zusätzlich eine durchtrittsichere Sohle.

S2 S2 entspricht den Eigenschaften von S1 plus folgende Zusatzeigenschaft:

– er ist bedingt wasserdicht.

S3 S3 beinhaltet die Anforderungen von S2 sowie folgende Zusatzeigenschaft:

– Beständigkeit gegen Wasserdurchtritt sowie -aufnahme.

S4 S4 hat im Gegensatz zu seinen Vormodellen folgende Vorzüge:

– wasserdicht
– profilierte Sohle
– Beständigkeit gegen Kraftstoffe.

S5 Das S5-Modell besitzt alle Eigenschaften des S4, besitzt jedoch zusätzlich eine durchtrittsichere Sohle.

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Wie sieht es mit der Kostenerstattung aus?

Sofern das Arbeitsschutzgesetz im auszuübenden Bereich das Tragen von Arbeitskleidung vorsieht, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, diese nicht nur seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen, sondern ebenfalls die anfallenden Kosten zu übernehmen. Dieses arbeitsschutzrechtliche Vorgehen wird sowohl von den Berufsgenossenschaften als auch von den Gewerbeämtern streng kontrolliert. Bei einem Fehlverhalten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, gegen die vorgegangen wird. Handelt es sich jedoch um persönliche Gründe, die einen Angestellten dazu veranlassen, bestimmte Arbeitskleidung zu tragen, muss dieser die Kosten ganz oder zumindest teilweise tragen. Das ist beispielsweise bei Polizisten der Fall: Es gibt kein Gesetz, welches das Tragen einer schusssicheren Weste vorsieht, daher muss diese meist selbst finanziert werden.

Wichtig ist ebenfalls, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter ausführlich einweist und ihnen erklärt, wann und unter welchen Bedingungen sie die Arbeits- beziehungsweise Schutzkleidung zu tragen haben. Er ist ebenfalls dazu verpflichtet, aufkommende Reinigungs- sowie Instandhaltungskosten zu übernehmen.

Arbeitsschutz ist allerdings nicht nur Chefsache. Der Arbeitnehmer steht ebenfalls in der Pflicht: Wenn es vorgeschrieben ist, muss er die Berufskleidung tragen und bestimmungsgemäß verwenden. Derlei Vorgaben werden meist im Arbeitsvertrag schriftlich erfasst. Dies gilt jedoch auch bei Schutzkleidung. Bei einem Unfall haftet sonst nämlich die zuständige Berufsgenossenschaft nicht.

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