Arbeitsschutz bei der Pflege von Grünanlagen auf dem Unternehmensgelände

Der Arbeitsschutz sollte in Unternehmen immer einen hohen Stellenwert haben. Dies gilt allerdings nicht nur für verschiedene Maschinenparks, in denen Verletzungsgefahren von vornherein vermieden werden müssen, sondern auch für Bereiche, die nicht direkt mit den betrieblichen Abläufen in Verbindung stehen wie etwa bei der Pflege von Grünanlagen um das Betriebsgelände. Diese und weitere Aufgaben bezüglich der Pflege und Wartung infrastruktureller Bereiche werden oftmals von betriebsinternen Hausmeistern ausgeführt. Auch in diesem Fall muss für Mitarbeiter eine geeignete Schutz- beziehungsweise Sicherheitsausrüstung zur Verfügung stehen, damit die Arbeiten gefahrenfrei durchgeführt werden können. Gegebenenfalls sind zudem zusätzliche Schulungen über den korrekten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln oder Maschinen erforderlich. Wir zeigen Ihnen, auf was hier zu achten ist.

Schutzausrüstung für alle Arbeiten

Bei der Pflege von Grünanlagen zählen Arbeitshandschuhe zu den wichtigsten Arbeitsschutzmitteln, da bei diesen Arbeiten am häufigsten Verletzungen an Armen und Händen entstehen. Je nach ausführender Tätigkeit sind allerdings nicht alle Handschuhe geeignet, weshalb zwischen verschiedenen Varianten differenziert werden muss. Bei Arbeiten, die eine gewisse Feinmotorik erfordern, sind dicke Lederhandschuhe ungeeignet, weshalb auf dünnere Handschuhe zurückgegriffen werden sollte, die eine ausreichende Haptik ermöglichen.

Auf eine besondere Arbeitsschutzkleidung kann bei einfachen Arbeiten in der Regel verzichtet werden. Bei Außenarbeiten wird jedoch allgemein empfohlen, selbst in der Sommerzeit langärmlige Kleidung zu tragen, um die Verletzungsgefahr durch Schnitte zu vermeiden.

Neben dem Schutz des Oberkörpers, müssen bei der Pflege von Grünanlagen auch die Füße ausreichend geschützt sein, weshalb mindestens ein geschlossenes Schuhwerk getragen werden sollte. Je nach Tätigkeit können auch spezielle Sicherheitsschuhe notwendig sein, die etwa vor Schnitten schützen oder eine besondere Rutschfestigkeit aufweisen.

Ausrüstung bei Arbeiten mit Elektro- oder Benzingeräten

Im Umgang mit motorisierten Geräten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen notwendig. Dazu zählt in der Regel zum einen das Tragen von Ohrenschützern, damit es zu keiner Beeinträchtigung des Gehörs kommt. Zudem kann es notwendig sein, bei diesen Arbeiten einen Helm sowie eine Schutzbrille zu tragen. Beim Arbeiten mit Schnittgeräten wie Motorsensen oder Kettensägen ist zudem eine Schnittschutzbekleidung unverzichtbar. Diese ist so konzipiert, dass sie wie ein Schutzschild für den Körper wirkt. Bei einem Kontakt mit der Schneide verheddern sich die Fasern mit dem Gerät, sodass die sich bewegende Schneide zum Stillstand kommt, noch bevor schlimmere Verletzungen verursacht werden.

Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Die Pflege der Grünanlagen auf einem Unternehmensgelände schließt häufig auch die Pflege der Parkflächen für Angestellte und Kunden mit ein. Diese werden häufig mit Pflanzenschutzmitteln von unliebsamem Kraut befreit. Im Umgang mit diesen Pflanzenschutzmitteln ist allerdings ein besonderer Arbeitsschutz erforderlich. Je nach verwendeten Mitteln sollten ein Schutzanzug, spezielle Gummihandschuhe, Stiefel und eine Atemschutzmaske getragen werden.

Aber nicht nur der Selbstschutz wichtig. Auch Dritte müssen vor frisch ausgebrachten Mitteln gewarnt und geschützt werden. Daher müssen Bereiche, die mit Pflanzenschutzmittel behandelt werden, gegebenenfalls für einen bestimmten Zeitraum gesperrt werden, bis keine akute Gesundheitsgefahr mehr besteht.

Bei Pflege von Grünanlagen: Warnhinweise beachten

Auf Geräten, die bei der Pflege von Grünanlagen verwendet werden sowie auf Pflanzenschutzmitteln, sind häufig Warnhinweise aufgedruckt, welche vor der Benutzung gelesen und auch ernst genommen werden sollten. Durch eine unsachgemäße Verwendung von Geräten wider besseren Wissens, kann andernfalls im Schadensfall sogar die Betriebshaftpflicht Zahlungen verweigern. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass diese Warnhinweise ernst genommen werden und dass sämtliche Arbeitsgeräte auch ordnungsgemäß eingesetzt werden. Dies ist vor allem bei Pflanzenschutzmitteln sehr wichtig. Falls diese in einer zu hohen Dosis verteilt werden, kann dies schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt und finanzielle Folgen für das Unternehmen haben.

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