Baden-Württemberg: Altlastenstatistik 2011 veröffentlicht

„Die Untersuchung und Sanierung der kommunalen Altlasten unterstützt das Land in diesem Jahr mit insgesamt 20 Millionen Euro, das sind fünf Millionen Euro mehr als in den beiden Vorjahren und doppelt so viel als in den Jahren 2007 und 2008“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller am Dienstag in Stuttgart anlässlich der Veröffentlichung der Altlastenstatistik 2011. „Damit helfen wir den Städten und Gemeinden, ihre begehrten Flächen im Innenbereich einer neuen wirtschaftlichen Nutzung zuführen zu können und erfüllen unsere Koalitionsvereinbarung, die Altlastensanierung im Land zu beschleunigen.“

„Die aktuellen Kennzahlen zur Altlastenstatistik verdeutlichen die langjährigen Aktivitäten des Landes beim Thema Altlasten“, erklärte Margareta Barth, Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg in Karlsruhe. Die von der LUBW erstellte Altlastenstatistik 2011 gibt einen Überblick über die bisherige Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg und beschreibt auch die systematische Vorgehensweise. Die Auswertungen zeigen den Bearbeitungsstand zum 31. Dezember 2011 und beziehen die Entwicklungen der zurückliegenden Jahre mit ein.

Altlasten sind das ungewollte Erbe des technischen und industriellen Fortschritts der letzten 100 Jahre. Sie wurden durch einen unachtsamen Umgang mit Chemikalien und Abfällen verursacht. Baden-Württemberg startete 1988 als erstes Bundesland mit einer systematischen Aufarbeitung der Altlasten. Von 1988 bis Ende 2011 haben die Bodenschutz- und Altlastenbehörden in Baden-Württemberg insgesamt rund 95.000 Flächen erfasst, die aktuell bereits weitestgehend (98 Prozent) nach den Kriterien der Altlastenbewertung eingestuft sind. Knapp 40.000 Fälle (42 Prozent) konnten bisher ohne Altlastenverdacht ausgeschieden werden. Bei 37.000 Flächen (39 Prozent) besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, bei Baumaßnahmen ist jedoch der Aushub zu prüfen und gegebenenfalls fachgerecht zu entsorgen. Rund 16.000 Flächen (17 Prozent) sind derzeit als „altlastverdächtig“ oder als „Altlasten“ eingestuft. Dazu zählen die noch zu untersuchenden oder zu überwachenden Flächen sowie 616 aktuelle Sanierungsflächen. Landesweit wurden in Baden-Württemberg in den vergangenen 25 Jahren 2.780 Flächen saniert. Sie stehen heute einer für Mensch und Umwelt problemlosen und wirtschaftlich sinnvollen Folgenutzung zu Verfügung.

Die Altlastenstatistik 2011 steht im Internet unter www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/5121/ als pdf-Dokument zum Download bereit.

Ergänzende Informationen:

Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg

Basis der Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg ist die 1988 vom Land beschlossene „Konzeption zur Behandlung altlastverdächtiger Flächen und Altlasten in Baden-Württemberg“. Bereits 1987 wurde der sogenannte Altlastenfonds von Land und Kommunen gegründet, aus dem seither Maßnahmen zur Erkundung, Sanierung und Überwachung von kommunalen altlastverdächtigen Flächen und Altlasten gefördert werden. Aufgrund der Vielzahl an Verdachtsflächen und der hohen Kosten von Sanierungen ist bei der Altlastenbearbeitung ein schrittweises Vorgehen erforderlich. Über ein standardisiertes Bewertungssystem werden altlastverdächtige Flächen eingestuft. Die Priorisierung dient sowohl als Maß für die Dringlichkeit der Bearbeitung als auch für die finanzielle Förderung der Altlastenfälle.

Die Bearbeitung ist in drei Stufen unterteilt: Beginnend mit der Erfassung von Verdachtsflächen schließen sich im Rahmen der Gefährdungsabschätzung technische Untersuchungsschritte und gegebenenfalls die Durchführung von Sanierungs- oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen an. Erst wenn sich der Verdacht durch Untersuchungen bestätigt hat, werden altlastverdächtige Flächen zu „Altlasten“.

Die heutige Altlastenbearbeitung stützt sich auf die rechtlichen Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) vom 17. März 1998 und des baden-württembergischen Bodenschutz- und Altlastengesetzes vom 14. Dezember 2004. Der Begriff „Altlasten“ ist im BBodSchG definiert und beschreibt ehemalige Abfallbeseitigungsanlagen oder sonstige Müllablagerungen (Altablagerungen) sowie ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

Zuständigkeiten in der Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ist die oberste Bodenschutz- und Altlastenbehörde (unter anderem zuständig für rechtliche Konzeptionen und den „Verteilungsausschuss Altlasten“). Die höhere Bodenschutzbehörde ist bei den vier Regierungspräsidien angesiedelt (dort erfolgt insbesondere die Freigabe von Fördermitteln). Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden bei den Stadt- und Landkreisen führen das Bodenschutz- und Altlastenkataster und sind für Überwachung und Vollzug zuständig. Die landesweite fachliche Koordination der Altlastenbearbeitung und die Information und Beratung der zuständigen Behörden obliegen der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (unter anderem Erstellung von Arbeitshilfen und Leitfäden für Verwaltung und Öffentlichkeit, Anerkennung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG). Eine wichtige Aufgabe nimmt die LUBW auch in den Altlastenbewertungskommissionen bei den Stadt- und Landkreisen wahr. Diese Gremien bewerten die Ergebnisse der Untersuchungen, erteilen Empfehlungen für die Sanierung und beraten die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde bei Sanierungsentscheidungen.

Altlastenstatistiken der Vorjahre

Die Altlastenstatistiken der Jahre 2007 – 2010 sind unter folgendem Link als pdf-Dateien abrufbar:

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/6641/?shop=true.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

 

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