Baden-Württemberg: Förderprogramm Klimaschutz-Plus neu gestartet

Anlässlich des Neustarts des Förderprogramms Klimaschutz-Plus hat Umweltminister Franz Untersteller auf die vielfältigen positiven Effekte hingewiesen, die Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz nach sich ziehen können: „Sie leisten nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erreichen unserer energie- und klimapolitischen Ziele, sondern sparen auch Energiekosten ein, erneuern die Infrastruktur und sorgen somit für Wertschöpfung und sichern Arbeitsplätze“, erläuterte der Umweltminister. „Wer Energie effizient einsetzt, tut somit nicht nur sich selbst und seinem Geldbeutel einen großen Gefallen, sondern auch seiner Umwelt“.

Das Programm Klimaschutz-Plus besteht seit zehn Jahren und bemisst den finanziellen Zuschuss für energetische Maßnahmen daran, wie hoch der eingesparte Kohlendioxid-Ausstoß ist. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro. Kommunen können 20 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, Unternehmen und Kirchen 15 Prozent. Für das Jahr 2012 stehen rund 9 Millionen Euro an Fördermittel zur Verfügung.

Finanziell gefördert werden beispielsweise die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, der Einsatz von regenerativen Energien oder neue Blockheizkraftwerke ab einer Leistung von 20 Kilowatt. Auch für den Einsatz energiesparender Straßenbeleuchtung oder für Energieberatungen gibt es Geld vom Land.

Neu ist die Förderung für überbetriebliche Energieeffizienzverbünde, sogenannte Energieeffizienztische. Hier wird ein Zuschuss von 50 Prozent der Kosten – maximal 4.000 Euro pro Unternehmen – gewährt, wenn sich mindestens fünf kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) für die Organisation und Moderation der CO2-Minderungsmaßnahmen zusammenschließen.

Förderprogramm Klimaschutz-Plus

Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus gliedert sich auf in das Allgemeine Programm für Unternehmen und Kirchen sowie in das Kommunale Programm für Städte, Gemeinden und Landkreise. Beide sind unterteilt in CO2-Minderungs-programm, Beratungsprogramm und ein Programm für besonders innovative Modellprojekte.

Antragsfrist für die CO2-Minderungsprogramme ist der 31. Oktober 2012, für das Kommunale Beratungsprogramm der 30. November 2012 und für das Allgemeine Beratungsprogramm der 31. März 2013. Die Antragsformulare und aktuellen Förderbedingungen stehen unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de zum Download bereit.

Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) betreut. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg. Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. Mehr unter www.kea-bw.de.

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