Bayern fordert stärkeres Vorgehen gegen kalte Progression und lehnt höheren Spitzensteuersatz ab

Bayerns Bundesratsministerin Emilia Müller appellierte an die sozialdemokratisch regierten Länder, ihre Blockadehaltung beim Abbau der kalten Progression aufzugeben und im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Steuerentlastungen mitzutragen. Müller: „Es wäre ein Armutszeugnis, wenn ausgerechnet die SPD-geführten Länder gegen Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen stimmen. Bayern steht dagegen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und will Steuerentlastungen. Der Bürger soll bei Lohnerhöhungen, die nur den Kaufkraftverlust ausgleichen, nicht zusätzlich besteuert werden. Die wirtschaftliche Stärke Deutschlands muss sich jetzt für Familien und Arbeitnehmer auszahlen“

Bayerns Bundesratsministerin wandte sich entschieden auch gegen eine Anhebung des Spitzensteuersatzes um 7 Prozentpunkte, wie sie von den SPD-geführten Ländern in einem Entschließungsantrag gefordert wird: „Eine solche Regelung würde vor allem Freiberufler sowie mittelständische Unternehmen deutlich mehr belasten.“

Viele mittelständische Unternehmen, so Müller weiter, werden als Personenunternehmen geführt. Ihre Gewinne würden nach Auffassung der SPD in Zukunft der Einkommensteuer unterliegen und mit über 50 % besteuert werden. „Eine solche Gewinnsteuerbelastung ist nicht darstellbar. Das würde die Investitionskraft dieser Unternehmen erheblich schwächen und zu Lasten von Arbeitsplätzen gehen“, sagte Bayerns Bundesratsministerin.

Der Blick auf die europäischen Staaten zeige nach Auffassung von Emilia Müller, dass Haushaltskonsolidierung langfristig nur mit einem robusten Wirtschaftswachstum erfolgreich sein kann. Attraktive, wettbewerbsfähige Standort- und Steuerbedingungen sind Voraussetzung für den Aufschwung. Deutschland ist auch deshalb gestärkt aus der Krise hervorgegangen, weil die Politik rechtzeitig die notwendigen Reformprozesse angestoßen hat, so Müller. „Steuererhöhungen, mehr Staat, mehr Umverteilung sind kein Zukunftskonzept für Deutschland“, so die Staatsministerin.

Zum Betreuungsgeld

Bayern zeigt auch im Bundesrat in Sachen Betreuungsgeld Flagge. Staatsministerin Emilia Müller: „Eine familienfreundliche Gesellschaft muss ausdrücklich auch die Erziehungskompetenz der Eltern anerkennen und fördern. Das Betreuungsgeld erweitert die Gestaltungsspielräume für diejenigen Eltern, die nicht von dem zukünftigen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz Gebrauch machen und in den sensiblen ersten Lebensjahren ihres Kindes die Betreuung familiär oder privat organisieren wollen. Das Betreuungsgeld leistet einen wichtigen Beitrag, um die Wahlfreiheit der Eltern zu stärken. Wir sorgen damit für die notwendige Balance in der Familienpolitik“.

Nach Auffassung der Ministerin steht der Ausbau eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebots für unter Dreijährige nicht in Konkurrenz zum Betreuungsgeld, sondern im Interesse der Wahlfreiheit brauchen Eltern beides. Emilia Müller: „Wir dürfen keine Optionen stigmatisieren, egal ob Eltern ihr Kind in einer Kita betreuen lassen oder sie zu Hause selbst erziehen wollen. Deshalb muss der Staat bei der Förderung in beide Richtungen Anreize schaffen. Eltern bleiben die wichtigsten Bezugspersonen für ihre Kinder. Dies verdient gesellschaftliche Anerkennung und finanzielle Förderung, genauso wie der Ausbau von Krippenplätzen. Der Fokus liegt auf dem Bundesfamilienministerium. Dort muss schnellstmöglich ein Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld vorgelegt werden.“

Der Gesetzgeber hat, so Müller, schon bisher die familiären Gestaltungsspielräume in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes besonders privilegiert. Mit dem Betreuungsgeld wird das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes mit einer Leistung bedacht, die Eltern hilft, ihre in der Verfassung sowie im Arbeits-, Sozial-, Unterhalts- und Rentenrecht geschaffenen Handlungsoptionen ihren Vorstellungen entsprechend zu gestalten.

Zur Europäischen Stabilitätsarchitektur

Bayern unterstützt den Kurs der Bundesregierung zur Schaffung einer neuen europäischen Stabilitätsarchitektur. Staatsministerin Emilia Müller: „Der Europäische Stabilitätsmechanismus und der Fiskalpakt sind wichtige Bausteine im Rahmen einer Gesamtstrategie zur langfristigen Bewältigung der Euro-Krise. Es ist zu begrüßen, dass mit dem Fiskalpakt der Weg in die Stabilitätsunion weiter beschritten wird. Wichtig ist aber, dass Notkredite aus dem dauerhaften Rettungsschirm nur zur Wahrung der Finanzstabilität des Euroraums insgesamt und nur gegen strikte Spar- und Konsolidierungsauflagen gewährt werden dürfen. Im Interesse des deutschen Steuerzahlers müssen unverantwortliche Risiken verhindert werden. Deshalb lehnt Bayern die von verschiedenen Seiten erhobenen Forderungen nach einer direkten Finanzierung von Banken aus den Euro-Rettungsschirmen entschieden ab. Der Europäische Rettungsschirm ist kein Banken-Rettungsschirm!“

Nach den Worten der Bayerischen Europaministerin muss jeder Mitgliedstaat die Verantwortung für seine Banken zuallererst selbst tragen. Stabilitätshilfen dürfen, so die Ministerin, auch nach der zukünftigen vertraglichen Regelung nur unter eng festgelegten Bedingungen an Euro-Mitgliedstaaten gewährt werden. Müller: „Eine Aufweichung dieser Grundsätze würde die Durchsetzung unverzichtbarer Reformen in überschuldeten Mitgliedstaaten konterkarieren. Zudem würde sie die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihr nationales Bankensystem verschieben“.

Nach Auffassung der Staatsministerin muss der von 25 Regierungen beschlossene Fiskalpakt unverändert bleiben. Müller: „Wir wollen nicht, dass -wie von den SPD-geführten Ländern gefordert – durch die Hintertür Steuererhöhungen oder sogar Deutschlandbonds eingeführt werden.“

Bayern fordert laut Müller zudem in einem Landesantrag eine umfassende Einbindung des Bundesrates in alle wesentlichen Entscheidungen des Rettungsschirms. „Europa kann nur gelingen, wenn es den Rückhalt der Bürgerinnen und Bürger hat. Ich trete deshalb für eine demokratische Legitimation aller Hilfsmaßnahmen durch Bundestag und Bundesrat ein. In alle wesentlichen Entscheidungen über Hilfskredite muss auch die Länderkammer eingebunden werden. Der Bundesrat muss deshalb umfassend, frühzeitig und fortlaufend über alle wesentlichen beabsichtigten Entscheidungen an den Rettungsschirmen unterrichtet werden.“

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