Bayern Innovativ: Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe

Nach dem Ende einer dreijährigen Pilotphase reicht das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie seit dem 1. Juni 2012 Innovationsgutscheine in zwei Varianten aus.

Mitfinanziert werden folgende Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für kleine Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe:

  • wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Sinne von technischer Unterstützung und Technologietransferdiensten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten.

Ziel ist es, kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern heranzuführen und somit ihre Innovationskraft zu stärken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Kleinst- und kleine Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft gem. KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern.

Voraussetzungen

Förderfähig sind Ausgaben für Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Als konsultierbare FuE-Einrichtungen gelten öffentliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sowie privatwirtschaftliche Einrichtungen und Unternehmen, die im Hinblick auf das Vorhaben vergleichbare Entwicklungsdienstleistungen anbieten.

Unternehmen, die sich zu einem größeren FuE-Vorhaben zusammenschließen, können ihre Innovationsgutscheine kumulieren. Kumulierbar sind max. vier Innovationsgutscheine.

Die Gründung eines Unternehmens muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.

Von der Förderung sind u.a. ausgeschlossen:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • FuE-Dienstleistungen durch Betriebsangehörige, durch unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder durch Familienmitglieder
  • klassische Unternehmensberatungen und Unternehmercoachings
  • Outsourcing von FuE-Tätigkeiten, die in der Regel betriebsintern verrichtet werden
  • die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen sowie
  • der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt je Vorhaben

  • bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 7.500 EUR (Innovationsgutschein 1) bzw. 15.000 EUR (Innovationsgutschein 2)
  • bis zu 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben in Gebieten, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind ( Anlage), jedoch maximal 9.000 EUR (Innovationsgutschein 1) bzw. 18.000 EUR (Innovationsgutschein 2).

Bis zum Jahr 2014 können pro Unternehmen bis zu drei Innovationsgutscheine und davon maximal zwei als Innovationsgutschein 2 beantragt werden.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an den Projektträger zu stelllen:

Bayern Innovativ, E-Mail: info@bayern-innovativ.de, Internet: http://www.bayern-innovativ.de

Lesen Sie gerne auch unseren Beitrag „Nachhaltigkeit im Handwerk: Zukunft gestalten & bewahren„.

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