Bis 2012 noch rückwirkend Fördergelder für die Riester-Rente beantragen

Die jüngste Rentenprognose des Bundesarbeitsministeriums (auf Anfrage der Links-Partei) geht von einem weiterhin stark sinkenden Rentenniveau aus. Das Sicherungsniveau, das aktuell bei bei 50,8% vor Steuern liegt, dürfte sich bis zum Jahr 2025 auf 45,2% reduzieren. Das Sicherungsniveau gibt das Verhältnis zwischen der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Beitragszahlungen erhält, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen wieder. Grund ist, das mit einem deutlich stärkerem Anstieg des Durchschnittslohns um 54% von derzeit 30.268 Euro auf dann 46.700 Euro im Jahr 2025 gerechnet wird. Die Renten dürften sich dagegen nur um 34% steigern. Die Folge ist ein weiter sinkendes Rentenniveau. Das Bundesarbeitsministeriums rät daher zu einer zusätzlichen Altersvorsorge, beispielsweise mit der staatlich geförderten Riester-Rente.

Eine aktuelle Studie im Auftrag der Union Investment zeigt jedoch auf, dass viele der rund 15 Millionen Riester-Sparer sich große Teile der Förderung entgehen lassen, vor allem Ostdeutsche, Männer und junge Arbeitnehmer. 23% der Riester-Sparer würden Geld verschenken, weil sie keine staatliche Förderung beantragt hätten, weitere 15% würden nicht die volle Höhe beziehen, weil sie selbst nicht genug in ihren Vertrag einbezahlen. Für den maximalen Förderbetrag müssen mindestens 4% des Bruttoeinkommens einbezahlt werden. Die entgangene Fördersumme betrage insgesamt 1,3 Milliarden Euro. Ein Trost bleibt: Die Förderung kann bis Ende Dezember noch rückwirkend beantragt werden.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), zum Deutsche-Bank-Konzern gehörend, hat im September 2011 nach zehn Jahren Riester-Rente eine durchwachsene Bilanz gezogen:
Demnach wird die Riester-Rente vornehmlich für Mitnahmeeffekte der Zuschüsse und Steuervorteile genutzt, ohne dass die Bundesbürger wirklich zusätzliches Vermögen für den Lebensabend ansparen, um ihre Rentenlücke zu stopfen. „Wir haben in der Mittelschicht relativ große Mitnahmeeffekte (…) und wir fördern die wirklich bedürftigen Menschen leider zu wenig.“ Die Mitnahmeeffekte würden im besonderen Maß für Besserverdienende und Familien gelten. Denn viele Geringverdiener würden zu Recht befürchten, in die sogenannte Sparfalle zu geraten: Sollte nämlich die individuelle spätere staatliche Rente unter dem Grundlebensniveau liegen, könnte die Riester-Rente dann auf die staatlichen Zuschüsse im Alter angerechnet werden, womit die Zahlungen zuvor vollkommen umsonst gewesen wären. Da hier also kein Anreiz existiert, kommen die Geringverdiener auch seltener in die Vorzüge der Zuschüsse und Förderungen.

Zwischen 2002 bis 2009 wurden rund 27 Milliarden Euro in etwa 15 Millionen Riester-Verträgen angespart, 30% der Gelder sind staatliche Zulagen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr plus Kinderzulagen. Insgesamt gibt es vier Anlageformen: Rentenversicherung, Aktienfonds und Banksparplan sowie seit 2008 das Bausparen.
 

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