BMU: Neue Verordnung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Alle Bürger, die sich um elektromagnetische Felder und deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus sorgen, können sich über gute Nachrichten freuen: Der Deutsche Bundestag hat am 13.06.2013 die neuen Vorschriften für elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren beschlossen. Somit kann die neue Verordnung voraussichtlich im Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Die vom Bundestag beschlossene Novelle der Verordnung über elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren („26. BImSchV“)  enthält die vom Bundesrat am 3. Mai 2013 beschlossenen Maßgaben. Der Schutz und insbesondere auch die Vorsorge vor möglichen Gesundheitsrisiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder stehen dabei im Fokus.

26. BImSchV muss heutigem Stand entsprechen

Seit ihrem Inkrafttreten Anfang 1997 wurde die 26. BImSchV nicht geändert. Die Novelle des Bundestags stellt sicher, dass die Verordnung auch weiterhin dem heutigen technischen und wissenschaftlichen Stand entspricht. So sieht die Verordnung jetzt auch Regelungen für Hochspannungsgleichstromübertragungsanlagen (HGÜ-Anlagen) vor – eine neue Technik, die beim Stromnetzausbau eingesetzt werden wird, aber bislang noch keinen Regelungen unterlag.

Als einen weiteren zentralen Punkt umfassen die neuen Vorschriften unter anderem Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen und die von ihnen verursachten elektromagnetischen Felder. Diese werden beispielsweise für die Mobilfunkübertragung genutzt und stoßen häufig auf Gegenwehr von besorgten Anwohnern. Darüber hinaus sind aber auch Anwendungsbereiche elektrischer Energie umfasst, die mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden sind, wie z.B. die Stromübertragung.

Besonderheiten der neuen Verordnung

Eine Besonderheit der Neuregelungen liegt in den Vorschriften vom präventiven Gesundheitsschutz. So dürfen neue Stromtrassen beispielsweise künftig keine Wohngebäude mehr überspannen. Darüber hinaus sind elektrische und magnetische Felder beim zukünftigen Ausbau der Stromnetze möglichst zu minimieren. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht länger ausschließlich gebwerblich betriebene Funkanlagen, sondern gleichermaßen auch private und hoheitlich betriebene Anlagen erfasst werden. Somit wird den Bürgern der höchstmögliche Schutz ihrer Gesundheit gewährt.

 Weiterführende Informationen:

– Änderungsverordnung zur 26 BImSchV
– Grenzwerte im Bereich niederfrequenter Felder (u. a. Stromübertragung)
Grenzwerte im Bereich Mobilfunk
Umweltdialog: Auswirkungen des Netzausbaus auf Mensch und Umwelt – Information und Beteiligung der Bürger

(sb mit Informationen des BMU)

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BUND kritisiert die vom Bundestag beschlossene Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung. Unzureichender Schutz vor elektromagnetischen Feldern:

Die heute vom Bundestag beschlossene neue Bundesimmissionsschutzverordnung bietet nach Ansicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zu wenig Schutz vor elektromagnetischen Strahlen, die von Sendeanlagen und Hochspannungsleitungen ausgehen. Mit der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung sei eine Chance vertan worden, gesundheitliche Gefahren elektromagnetischer Strahlung zu minimieren. Dies gelte vor allem für  besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder. Ignoriert würden auch mögliche Langzeitwirkungen der Strahlung… Die vollständige Pressemitteilung des BUND finden Sie hier.

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