BMWi-Markterschließungsprogramm – Exportförderung für den Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbständige und Freie Berufe der gewerblichen Wirtschaft sowie wirtschaftsnahe Dienstleister bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung neuer Absatzmärkte.

Um deutsche Anbieter bei der internationalen Vermarktung ihres Angebots zu unterstützen, bietet das BMWi-Markterschließungsprogramm unterschiedliche Module und Maßnahmen an:

  • Informationsveranstaltungen: Fachbezogene Informationsveranstaltungen in Deutschland zu ausgewählten Themen, Branchen und Zielländern unter Einbeziehung deutscher und lokaler Experten.

  • Markterkundung: Teilnahme an fachbezogenen Geschäftsreisen und Behördenbesuchen in die jeweiligen ausgewählten Zielländer zur Vermittlung umfangreicher praxisnaher Informationen aus erster Hand zu allen, für einen künftigen Markteintritt relevanten Rahmenbedingungen und zur Netzwerkbildung mit potenziellen lokalen Geschäftspartnern.

  • Geschäftsanbahnung: Teilnahme an fachbezogenen Geschäftsreisen in die jeweiligen ausgewählten Zielländer zur gezielten individuellen Geschäftsanbahnung mit potenziellen Kunden, Importeuren sowie Vertriebs- und Kooperationspartnern.

  • Einkäuferreisen: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Unternehmen aus ausgewählten Zielländern und Branchen mit konkreten Einkaufsabsichten nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an Unternehmens- bzw. Objektbesuchen mit dem Ziel der Anbahnung konkreter Geschäftsabschlüsse.

  • Informationsreisen ausländischer Multiplikatoren: Durchführung von fachbezogenen Geschäftsreisen von Entscheidungsträgern aus Wirtschaft, Politik, staatlicher Verwaltung oder den Medien ausgewählter Zielländer nach Deutschland zur Teilnahme an Informations- und Präsentationsveranstaltungen sowie an ausgewählten Unternehmens- bzw. Objektbesuchen mit dem Ziel der Vermittlung von relevanten Marktinformationen und der Werbung für deutsche Technologien, Produkte und Dienstleistungen.

  • Pilotprojekte: Weiterhin können ausgewählte Einzelmaßnahmen mit Pilotcharakter zur Etablierung neuer Initiativen, Module und Formate bei der Erschließung neuer Absatzmärkte auf Antrag gefördert werden.

Antragsberechtigte

Zielgruppe sind KMU, Selbständige und Angehörige der Freien Berufe der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Die Unternehmen müssen unabhängig sein, weniger als 500 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. EUR Jahresumsatz aufweisen.

Sollte eine gesamte Unternehmensgruppe diese Kriterien nicht überschreiten, so können auch deren gruppenangehörige Unternehmen an den Fördermaßnahmen partizipieren. Interessierte Unternehmen, die dieser Definition nicht entsprechen, können in Einzelfällen an Maßnahmen teilnehmen, sofern sie der Zielgruppe entsprechen und anteilig die anfallenden unternehmensbezogenen Kosten erstatten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung kommt den Unternehmen indirekt zugute und richtet sich nach der Art der jeweiligen Maßnahme. Sie erfolgt insbesondere durch:

  • die Vermittlung von fach- und länderbezogenen Informationen und Spezialwissen,

  • die Beratung der teilnehmenden Unternehmen auf der Grundlage erstellter Branchenprofile, spezifischer umfangreicher Länder-, Markt- und Brancheninformationen und -analysen,

  • die Identifizierung und Kontaktanbahnung von und zu potenziellen Geschäftspartnern,

  • die Vorbereitung und Durchführung von Geschäftstreffen in Deutschland oder im jeweiligen Zielland und

  • die Nachbereitung für die Teilnehmer.

(Quelle: Förderdatenbank)

 

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