Bundestag inside: Anhörung zum Verbot von Aktien-Leerverkäufen im Livestream am 13. Juni

Die Bundesregierung will das Wertpapierhandelsgesetz und das Börsengesetz ändern, um das deutsche Recht an die sogenannte EU-Leerverkaufsverordnung anzupassen. Ihr Gesetzentwurf mit dem sperrigen Titel "zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps" (17/9665) ist Thema einer zweistündigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Mittwoch, 13. Juni 2012, ab 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin. Die Sitzung wird live im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

EU-Verordnung verdrängt nationale Vorschriften

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, eine Reihe von Vorschriften im Wertpapierhandelsgesetz wie etwa das nationale Leerverkaufsverbot sowie das Verbot bestimmter Kreditderivate aufzuheben, weil sie von der EU-Verordnung "weitgehend verdrängt" werden, wie die Regierung schreibt.

Die EU-Verordnung enthält unmittelbar geltende Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, die zum Handel an europäischen Handelsplätzen zugelassen sind. Außerdem gibt es Verbote ungedeckter Leerverkäufe von Staatsanleihen von EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union. Zudem werden Kreditversicherungen (Credit Default Swaps) auf Staatsanleihen der EU-Staaten sowie der EU verboten, wenn sich nicht Absicherungszwecken dienen.

Bundesrat will BaFin entscheiden lassen

Der Bundesrat hat empfohlen, die Entscheidung über zeitlich befristete Leerverkaufsverbote an einem bestimmten Handelsplatz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu überlassen und nicht den Geschäftsführungen der Börsen.

Die Bundesregierung argumentiert dagegen, dass die Börsengeschäftsführungen über die besten Informationen verfügen, um eine angemessene Entscheidung für den konkreten Börsenplatz zu treffen.

Zeit: Mittwoch, 13. Juni 2012, 14 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

(Quelle: Bundestag)

 

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