Das Kolumnending: Die Gema und der Kampf gegen die Popkultur

aus der wöchentlichen Kolumne von ElSchnuppero.

Können Sie sich noch an die Zeiten erinnern, in denen man ein Musikvideo nur dann zu Gesicht bekam, wenn man sich nicht zu blöde war, in einer Musiksendung auf MTV anzurufen und sich das ersehnte Werk zu wünschen? Diese Zeiten sind dank Youtube schon lange vorbei. Nun zumindest ist das in den meisten Ländern der Welt so, allerdings nicht in Deutschland. Denn Deutschland hat sich in einem internationalen Ranking mal wieder eine Spitzenposition gesichert: Und zwar sind wir die Nummer 1, wenn es darum geht, welche Nation die meisten gesperrten Videos aufzuweisen hat.

Youtube/ Gema Verteilung
Bild: datenjournalist.de

Wie die Grafik von OpenDataCity nämlich zeigt, sind in Deutschland über 60% der weltweiten Top1000-Youtube-Videos – Videos mit 42 Mio. Aufrufen oder mehr – aufgrund eines möglichen Rechtsanspruch der Gema im Vorhinein seitens Youtube gesperrt.

[pullquote align=“left“]“Das Prozessrisiko ist für uns zu groß”, so Konzernsprecherin Mounira Latrache (Youtube)[/pullquote]Dabei ist der Streit zwischen der Gema und Youtube längst ein alter Hut. Seit Jahren wird hier gestritten und gefochten. Dabei ist es seltsam, dass es in rund 40 Ländern bereits eine Einigung mit den jeweiligen Verwertungsgesellschaften erreicht wurde – jeweils basierend auf einem prozentualen Verteilungsschlüssel an den Werbeeinnahmen des jeweiligen Videos. Für Schweden, Dänemark und Norwegen sowie die Schweiz und Österreich gibt es allerdings bisher noch keine Einigung. Eine Tafel wie dem Gema-Hinweis für deutsche Besucher gibt es allerdings nirgendwo sonst. Schon seltsam, dass es nur in Deutschland richtig Bambule um dieses Thema gibt. Man könnte meinen, dass dieser Umstand unmittelbar mit der Gema verknüpft sei. Schließlich gilt es einen neuen Oberbösewicht zu küren. Denn diese Stelle ist mit dem Wegfall der GEZ-Außendienst-Spione und der damit verbundenen Muss-GEZ-Gebühr für alle Haushalte verwaist.

Die Gema und die Unterlassungsklage

Witzigerweise hat die Gema am 25. Januar 2013 eine Unterlassungsklasse gegen Youtube angestrebt, weil man dort der Meinung sei, dass die Sperrbildschirme der Videoplattform die Gema in ein schlechtes Licht rücken würden. Das könnte für den arglosen Beobachter folgendermaßen erscheinen: Person G tritt Person Y richtig dick in die Fr*sse. Daraufhin erklärt Y, dass er nun äußerste Vorsicht im Umgang mit G walten lassen werde. Das findet aber G nicht gut und klärt Y darüber auf, dass er ihm in die Fr*sse tritt, wenn er nicht aufhört zu behaupten, dass G Y in die Fr*sse getreten habe. Alles ganz simpel.

Um dem geneigten und interessierten Zuschauer auch grafisch zu verdeutlichen, wie sich das Sperrverhalten im deutschen Youtube-Raum verhält, wurde von OpenDataCity obendrein noch diese wunderbare interaktive Anwendung entwickelt, in der man ganz hervorragend die Unterschiede bei den verschiedenen Nationen vergleichen kann.


Unterstützt durch MyVideo. Realisiert von OpenDataCity. Anwendung steht unter CC-BY 3.0.

Apropo: Wir wollen ja nicht verheimlichen, dass es im Internet den einen oder anderen Schurken gibt, der Wege entwickelt hat, damit man auch als in Deutschland Lebender die Möglichkeit hat, gesperrte Videos anzuschauen. Da diese Möglichkeiten aber in einem juristischen Graubereich liegen, wollen wir uns hiermit ganz offiziell von Programmen wie Proxtube, den Youtube-Unblocker für Firefox oder Proxmate distanzieren. Pfui, alles Teufelszeug. Heil Gema.

In diesem Sinne

Gez.: ElSchnuppero

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