Datenspionage: BITKOM kommentiert Acht-Punkte-Katalog der Bundesregierung

Auf ihrer Sommerpressekonferenz am 19. Juli 2013 zog Bundeskanzlerin Angela Merkel allgemein eine positive Bilanz. Das wohl am meisten erwartete Thema: der NSA-Skandal. Als Reaktion auf die Datenüberwachung US-amerikanischer Geheimdienste kündigte Merkel einen Acht-Punkte-Katalog an.

Um die Sorge der Bürger und Unternehmen vor weiterer Datenspionage zu beruhigen, kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der Sommerpressekonferenz einen achtstufigen Katalog zur Verbesserung des Datenschutzes an. Zwar dauere die Aufklärung des Spionage-Skandals noch an, doch die Themen des Katalog sind bereits in Bearbeitung. So besteht der erste Punkt in Verhandlungen des Auswärtigen Amtes mit den USA, um eine Verwaltungsvereinbarung aus dem Jahr 1986 aufzuheben.

BITKOM, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., kommentierte den geplanten Acht-Punkte-Katalog der Bundesregierung. Zwar begrüßt BITKOM den Katalog grundsätzlich, warnt aber gleichzeitig davor die Verantwortung für Ausspähaktionen von der Politik auf die Unternehmen abzuwälzen. So würde eine von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte, hastige Aufkündigung des Datenschutzabkommens Safe Harbor mit den USA mehr schaden als nützen.

Acht-Punkte-Katalog ein Anfang, reicht aber nicht aus

Laut BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf sei es höchste Zeit, dass die Politik konkrete Schritte zur Aufklärung der Ausspähaffäre unternehme. „Der heute von der Bundeskanzlerin angekündigte Acht-Punkte-Katalog ist dazu ein Anfang, er reicht aber noch nicht aus. Wir brauchen dringend schnelle und umfassende Transparenz. Dazu das Gespräch mit den Amerikanern auf verschiedenen Ebenen zu suchen ist richtig, reicht aber nicht aus. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit. Eine europäische und transatlantische Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Geheimdienste ist dringend notwendig.“

EU-Datenschutzverodnung nicht als Schutz vor Geheimdienstmaßnahmen

Kempf betont jedoch, dass der Schutz vor Ausspähung nicht allein in der Verantwortung der Unternehmen liegen dürfe. Zwar setzt sich BITKOM für eine EU-Datenschutverordnung ein, die den hohen deutschen Standards entspricht, diese eigne sich laut Kempf allerdings nicht als Abwehr gegen Geheimdiensmaßnahmen. Da die Verdordnung lediglich den unternehmensinternen Umgang mit Daten regelt, hat sie keinen Einfluss auf staatliches Handeln. „Diesen zu verbieten, Daten herauszugeben, zu deren Herausgabe sie aufgrund anderer Rechtsgrundlage verpflichtet sind, bedeutet, dass sie sich entweder in Europa oder z.B. in den USA ins Unrecht setzen müssen. So würden die Unternehmen in ein Dilemma gebracht, das sie selbst nicht lösen können.“, so Kempf.

„Bei der von der EU-Kommission ins Spiel gebrachten Aufkündigung des Safe-Harbor-Abkommens mit den USA ist Vorsicht geboten.“, so Kempf weiter.  „Wird diese Rechtsgrundlage für den Datenverkehr zwischen Europa und den USA ohne bessere Alternative überhastet abgeschafft, stellt das fast die gesamte europäische Wirtschaft vor kaum lösbare Probleme. Der BITKOM unterstützt gleichzeitig die Auffassung der EU-Kommission, das Thema Datenschutz bei den transatlantischen Freihandelsgesprächen zum Thema zu machen und entsprechende Fragen in dem Freihandelsabkommen TTIP zu regeln.“

(sb / Mit Informationen des BITKOM)

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