Die E-Bilanz kommt!

Die E-Bilanz soll durch Effizienz und Transparenz die bürokratischen Lasten des Besteuerungsverfahrens verringern. Dafür sollen alle buchführungspflichtigen (und freiwillig buchführende) Unternehmen für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, ihre Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen nicht mehr in Paperform, sondern auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln. Für den Unternehmer bedeutet diese Modernisierung einen erheblichen Verwaltungsaufwand, welcher der Finanzverwaltung zugleich Einblicke in wichtige Informationen für spätere Außenprüfungen sowie Angaben über spätere Elemente der Steuererklärung beschert. Die E-Bilanz wird wohl für beide Seiten noch für eine längere Zeit ein Projekt mit Fallstricken sein.

Die Übermittlung der E-Bilanz soll nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Fernübermittlung erfolgen, für welche die eXtensible Business Reporting Language (XBRL) als Format dient. Dies ist ein offener Übermittlungsstandard, der speziell für die elektronische Übermittlung und Verarbeitung von Unternehmensdaten entwickelt wurde. Vorgegeben wird das notwendige Datenschema, also die Struktur und der Umfang der Datenaufbereitung, explizit von der sog. Taxonomie, die einem Kontenplan vergleichbar ist. Die deutsche Finanzverwaltung hat vorerst drei unterschiedliche Taxonomie-Schemata für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften entwickelt, wobei branchenspezifische Spezialtaxonomien derzeit erarbeitet werden. Die Schemata bestehen aus einem Stammdaten- (GCD-Modul) und einem Jahresabschluss-Modul (GAAOP-Modul), in welche neben den umfassenden Informationen über das Unternehmen insbesondere Angaben über die Bilanz, GuV, Ergebnisverwendung und steuerlichen Modifikationen eingegeben werden müssen. So enthält die Taxonomie für Einzelunternehmen ca. 800 Felder, von denen eine hohe Anzahl verpflichtend auszufüllen ist (Mindestanforderung der E-Bilanz). Von diesen sog. Mussfeldern ist für einige ein Kontennachweis erwünscht, der allerdings noch in Papierform erfolgen darf. Individuelle Abweichungen von der Taxonomie sind nicht möglich. Auch die zusätzlichen Auffangpositionen können die aufgrund der starken Differenzierung der Taxonomie unausweichlichen Eingriffe in das Buchungsverhalten des Steuerpflichtigen nicht verhindern. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden den Mehraufwand deutlich spüren.

Die Unternehmen sollten sich bereits heute nach den Möglichkeiten zur Erstellung und Übertragung der elektronischen Bilanz beschäftigen. Denn auch wenn noch nicht alle Einzelfragen geklärt sind, kommt die Verpflichtung zwingend auf sie zu. Insbesondere sollten sie prüfen, ob sie eine neue Rechnungswesen-Software benötigen oder ihr Anbieter die notwendigen Anpassungen besorgen kann, sowie wie sie die für die Taxonomie notwendigen Daten bereitstellen können. Einige Unternehmen werden diese Umstellung sicherlich auch für eine Optimierung ihrer Abläufe im Steuerbereich nutzen können.

Das Bundesfinanzministerium der Finanzen hat am 25.08.2011 einen Bericht über die Informationsveranstaltung zur Auswertung der Pilotphase am 16.8.2011 veröffentlicht, der wie weitere Unterlagen und Informationen zur E-Bilanz auf der Website des Bundesfinanzministeriums (Stichwort E-Bilanz) heruntergeladen werden können.

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