Die vier wichtigsten Steueränderungen für 2016

Das neue Jahr ist noch relativ jung. Dennoch sollten Unternehmen einen Blick auf die aktuellen Steueränderungen werfen. Große Brocken wie zum Beispiel die Reisekostenreform bleiben dieses Jahr aus. Jedoch gerade für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) haben Klarstellungen und Anpassungen am deutschen Steuerrecht es durchaus in sich.

Rainer Downar, Executive Vice President Central Europe bei Sage, stellt Ihnen im Folgenden die vier wichtigsten Steueränderungen für 2016 vor.

Steueränderung Nr. 1: Das Bürokratieentlastungsgesetz

Aus Sicht vieler Unternehmen sind Vereinfachungen, beispielsweise in Form einer Online-Steuerberatung, längst überfällig. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz will der Staat für weniger Papierkram in Unternehmen sorgen. Neues gibt es bei der Gewinnermittlung nach der Einnahmen-/ Überschuss-Rechnung. Sie hält für kleine Unternehmen eine bürokratische Entlastung bereit, welche allerdings nur dann zur Anwendung kommt, wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist. Weiterhin gilt, dass die Unternehmen die gesetzlich definierten Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten dürfen. Diese Grenzen wurden deutlich erhöht – auf einen maximalen Gewinn von 60.000 Euro und einen Umsatz von 600.000 Euro.

Laut Abgabenordnung endet die Pflicht zur Bilanzierung übrigens nicht in dem Jahr, in dem das Finanzamt erstmals feststellt, dass die Grenzwerte unterschritten sind, sondern erst im Folgejahr.

Steueränderung Nr. 2: Der Investitionsabzugsbetrag

Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags können kleine Unternehmen Teile der Investitionskosten quasi als Rücklage gewinnmindernd ansparen. Die angesammelte Summe wird zum Investitionszeitpunkt gewinnerhöhend aufgelöst. Bislang war der Abzugsbetrag an ein konkretes Vorhaben gebunden. Kam es nicht zur Investition, waren die betroffenen Jahresabschlüsse nachträglich zu korrigieren. Die unangenehme Folge: Steuernachzahlungen inklusive einer Verzinsung in Höhe von sechs Prozent.

Ab 2016 kann der Investitionsabzugsbetrag ohne konkreten Anlass gebildet werden. Die vorzeitige Auflösung vermeidet hohe Zinsbelastungen.

Steueränderung Nr. 3: Umsatzsteuergesetz

Wird bei einer Ausgangsrechnung zu viel Umsatzsteuer berechnet und eingezogen, ist der gesamte Betrag an das Finanzamt abzuführen. Allerdings können falsch ausgestellte Rechnungen natürlich korrigiert werden. Der Zahlungsanspruch an das Finanzamt erlischt aber erst, wenn die zu viel bezahlte Umsatzsteuer auch tatsächlich dem Rechnungsempfänger erstattet wurde. Das stellte der Bundesfinanzhof kürzlich in einem Urteil klar.

Steueränderung Nr. 4: Die EU-Bilanzierungsrichtlinie

Das Bilanzrichtliniengesetz erweitert den Kreis kleiner Kapitalgesellschaften, indem die Grenze zu mittelgroßen Gesellschaften nach oben verschoben wird. „Klein“ sind ab 2016 Gesellschaften mit einem Umsatz von bis zu zwölf Millionen Euro und einem Gewinn von bis zu sechs Millionen Euro. Der Vorteil: Kleine Gesellschaften müssen lediglich einen verkürzten Anhang zur Bilanz erstellen und können auf eine externe Jahresabschlussprüfung verzichten.

Über Sage:

Sage ist ein FTSE 100 Unternehmen mit 14.000 Mitarbeitern in 24 Ländern. In Deutschland ist das Unternehmen seit 30 Jahren am Markt.Weiterführende Informationen zum Unternehmen und zu seinen Produkten und Dienstleistungen finden am Thema Interessierte im Internet auf www.sage.de.

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