Dienstwagen: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung?

Gefühlt kommt er einer Beförderung gleich und bedeutet einiges an Komfort: Der eigene Dienstwagen. Das Finanzamt weiß das und sieht darin einen geldwerten Vorteil – falls er auch privat genutzt werden darf. Wie Sie diese Besteuerung reduzieren können und mit wenig Aufwand möglichst viel Geld sichern, erfahren Sie in diesem Beitrag. Darin geht es zum einen um die beiden grundsätzlichen Modelle, wie Sie geschickt mit der Besteuerung umgehen. Zum anderen geben wir Ihnen auch einige Denkanstöße und Tipps zum Dienstwagen, was Sie neben der Besteuerung nicht aus dem Blick verlieren sollten.

1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch für den Dienstwagen?

Für das Berechnen der Steuern für den Dienstwagen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die 1-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuches. Bei der 1-Prozent-Regelung handelt es sich um eine Pauschalabrechnung, die der Einfachheit halber angewandt wird.* Das Fahrtenbuch klingt dagegen zunächst nach viel Arbeit. Wenn Sie es manuell führen und erst im Anschluss die Daten in die elektronische Weiterverarbeitung einspeisen, ist das in der Tat mit großem Aufwand verbunden. Mit den so nachgewiesenen Daten orientieren sich Ihre Kosten jedoch an den tatsächlich anfallenden Kosten. Das Führen eines Fahrtenbuches lohnt sich vor allem dann, wenn der Dienstwagen hauptsächlich für berufliche Zwecke genutzt wird.

Wie das elektronische Fahrtenbuch das Leben leichter macht

Der Aufwand wird wesentlich einfacher mit einem elektronischen Fahrtenbuch für Ihren Dienstwagen: Dabei behalten Sie mit geringem Zeitaufwand die volle Übersicht und können die Eintragungen auch unterwegs vornehmen, ohne ein Buch mit sich zu führen. Mit einer dem elektronischen Fahrtenbuch zugehörigen App reduziert sich der Zeitaufwand auf ein Minimum. Kilometerstände, Entfernungen und Fahrtzeiten oder auch Wartungstermine können nämlich bereits vollautomatisch erfasst werden.

Wichtiger Tipp zum Dienstwagen: Sorgen Sie für Klarheit!

Selbstredend nimmt die Steuerfrage eine wichtige Rolle beim Thema Dienstwagen ein. Nicht zu vergessen ist dabei aber auch die Sicherheit, beispielsweise bei der Wahl des richtigen Reifens oder der Versicherung. In jedem Fall gilt: Führen Sie ein detailliertes Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und sorgen Sie für klare Verhältnisse. Letztlich lohnt es sich immer, alle relevanten Fragen geklärt zu haben, beispielsweise:

  • Darf der Dienstwagen auch für den privaten Gebrauch verwendet werden?
  • Wie wird der Dienstwagen im Unternehmen abgeschrieben – prozentual (über mehrere Jahre) oder absolut (einmalig)?
  • Wer übernimmt die Spritkosten?
  • Wie ist der Dienstwagen versichert?
  • In welchem Schadensfall haftet der Arbeitgeber?
  • Wie werden Zulassung und Termine in der Werkstatt organisiert?

Ob es nun um Berechnungen oder um die Wartung geht: Damit Ihr Fazit am Ende nicht „Außer Spesen, nichts gewesen“ lauten muss, ist und bleibt die Sorgfalt der beste Tipp für den Dienstwagen – für das Fahrtenbuch gleichermaßen.

*Bei der Wahl der Methode ist zu beachten, dass eine Methode immer für ein Jahr bindend ist. Zwar ist es möglich, bei der Endberechnung zu wechseln. Diese Option besteht jedoch nur, wenn für das ganze Jahr ein Fahrtenbuch für den Dienstwagen geführt wurde.

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