Drohnen & Quadrocopter: Neue Anwendungsbereiche bei Polizei und Feuerwehr

Wer vor noch ein paar Jahren von Drohnen sprach, wurde gerne als Science-Fiction-Nerd belächelt. Wer aber hätte vor etwa 30 Jahren gedacht, dass es jemals ein Smartphone geben würde, das auch noch um ein Vielfaches leistungsstärker wäre, als jeder damalige Großrechner? Das Smartphone hat es innerhalb von nur wenigen Jahren zu einem der wichtigsten Gebrauchsgegenstände des Menschen gebracht. Mit Drohnen wird es ähnlich sein: Die Entwicklung steht hier erst am Anfang, doch schon in wenigen Jahren werden wir mit Unglauben an die Zeiten zurückdenken, in der Drohnen nicht Teil unseres Alltags waren. Immer mehr Unternehmen entdecken das Potenzial eines UAV (Unmanned Aerial Vehicle) und erkennen, dass eine Drohne auch für ihren jeweiligen Anwendungsbereich von Nutzen sein kann.

Moderne Quadrocopter erleichtern die Arbeit von BOS-Organisationen

In letzter Zeit entdecken dieses Potenzial vor allem sogenannte BOS-Organisationen. BOS steht für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ und manche dieser Organisationen nutzen schon heute Quadrocopter um zum Beispiel Aufklärungsflüge durchzuführen. Egal ob die Polizei bei Demonstrationen, die Feuerwehr bei Bränden oder auch DLGR- und DRK-Ortsverbände bei Veranstaltungen: Eine BOS-Drohne ist vielfältig einsetzbar, deutlich kostengünstiger als ein Hubschrauber und auch schneller einsatzbereit. Dabei kann sie tief und präzise fliegen und neben Livebildern und mit GPS-Daten hinterlegten HD-Bildern auch Wärmebilder liefern. BOS-Organisationen profitieren dabei in erheblichen Maße von der neuen Technik, die es nach kurzer Schulung so gut wie jedem erlaubt, Pilot zu werden.

Mit neuer Technik entstehen jedoch zwangsläufig auch neue Probleme, die ohne die neue Technik vorher quasi nicht existent waren: Was also nun, wenn dem BOS-Piloten sein Copter über einer Menschenmenge abstürzt, deren Sicherheit er eigentlich garantieren wollte, oder die Feuerwehrdrohne bei der Suche nach Glutnestern in eine Stromleitung fliegt und weiteren Schaden anrichtet, oder die Drohne der DLRG bei der Rettung eines Ertrinkenden mit einem Schiff kollidiert und dieses beschädigt?

Problem: Besondere Haftungsfragen beim BOS-Einsatz

Von Gesetzes wegen darf der BOS-Pilot seine Drohne durchaus über eine Menschenansammlung fliegen, er braucht auch keine Aufstiegserlaubnis beantragen und die Drohne darf auch außerhalb seiner Sichtweite fliegen. Diese und andere gesetzliche Erleichterungen von den Regelungen, welche private Drohnenpiloten unterliegen, gelten seit März 2017. Dennoch stellt sich in solch einem Fall die Haftungsfrage.

Die Besonderheit: Eine Drohne  – wie zum Beispiel die weit verbreitete Phantom 4  –  ist nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ein Luftfahrzeug, und für Luftfahrzeuge gilt die Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass es unerheblich ist, ob der Copter durch einen Fehler des Piloten oder durch äußere Umstände abgestürzt ist. Dem Piloten wird quasi unterstellt, dass er allein mit dem Betrieb seiner Drohne eine gewisse Gefährdung wissentlich in Kauf genommen hat. Er haftet also in jedem Fall.

Entsprechend ausgelegte Haftpflichtversicherungen für Drohnen in konventionellem Einsatz gibt es bereits. Diese berücksichtigen die Besonderheiten der Luftfahrtgesetzgebung und beinhalten die angesprochene Gefährdungshaftung. Nun hat mit Versichertedrohne erstmals ein Anbieter seine Haftpflichtversicherung für Drohnen um den Bereich BOS erweitert. Denn da für BOS-Organisationen die erwähnten Ausnahmen gelten, bedeutet dies logischerweise auch, dass das zu versichernde Risiko steigt: Dieses zusätzliche Risiko lässt sich jetzt versichern, was einigen BOS-Organisationen die Entscheidung für den Einsatz einer Drohne erleichtern sollte. Dabei geht der Haftpflichtanbieter bei der BOS Versicherung auf speziell die Anforderungen dieser Kundengruppe ein und ermöglicht ihnen den Abschluss eines BOS Zusatzes zu einem seiner drei konventionellen Drohnenhaftpflichttarife.

Der BOS-Pilot hat mit dieser Haftpflichtpolice nun nicht nur vom Gesetzgeber die Erlaubnis erhalten, die Drohne für seine speziellen BOS-Zwecke einzusetzen, sondern ist auch in Haftungsfragen auf der sicheren Seite. Es müssen eben auch die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen, wenn Science-Fiction Wirklichkeit werden soll.

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