Einigung im Vermittlungsausschuss auf neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Der Vermittlungsausschuss hat sich auf einen Kompromissvorschlag zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geeinigt. Das Gesetz könnte somit innerhalb der nächsten Tage beschlossen werden.

Die Pläne zur verbesserten Kreislaufwirtschaft sehen vor, dass bis 2020 mindestens 65% aller Siedlungsabfälle und 70% aller Bau- und Abbruchabfälle recycelt werden. Zugleich soll auch die Vermeidung von Abfällen verstärkt werden. So wird ab 2015 die getrennte Sammlung von Bio-, Papier-, Kunststoff- und Glasabfällen Pflicht. Das Gesetz sieht ebenfalls einen Abbau von Bürokratielasten vor und soll die behördliche Überwachung der Abfallwirtschaft stärken. Dabei wurde auch ein Ausgleich zwischen den privaten und öffentlichen Interessen versucht: Sollten Kommune die Wertstoffe der Haushalte selbst effizient sammeln und verwerten können, dann dürfen sie dies auch, ohne künftig durch gewerbliche Sammlungen daran gehindert zu werden. Falls die Kommune dieses Angebot allerdings nicht machen kann oder will, darf sie ein besseres Serviceangebot eines gewerblichen Sammlers nicht verhindern. Gewerbliche Sammlungen können somit untersagt werden, wenn die Funktionsfähigkeit und Planungssicherheit des weiterhin verantwortlichen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gefährdet ist. Kommunale Sammlungen durch Wertstofftonnen und Wertstoffhöfe werden zudem vor der privaten Konkurrenz der Sammler besonders geschützt.

Bundesumweltminister Röttgen: „Deutschland macht mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz einen weiteren großen Schritt hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Aus Abfall wird Wertstoff, Ökonomie und Ökologie gehen Hand in Hand. (…) Der effiziente Umgang mit immer knapper werdenden Ressourcen ist eine Schlüsselkompetenz im globalen Wettbewerb der Volkswirtschaften. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schlägt ein neues Kapitel in der deutschen Abfallwirtschaft auf – mit höchsten Anforderungen an das Recycling und einer intelligenten Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe.“ (Siehe auch die „Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes“ vom März 2011.)
(mb)
 

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