An sogenannten Einigungsstellen, die bei Industrie und Handelskammern eingerichtet sind, sollen kostengünstigere, außergerichtliche Vergleiche herbeigeführt werden. Im Wettbewerbsrecht ist dies aber regelmäßig aussichtslos.
Dieser Beitrag wurde von Röhl · Dehm & Partner Rechtsanwälte – Kanzlei für Wirtschaftsrecht · Neue Medien · Steuerrecht – im Bereich "Gewerberlicher Rechtsschutz" erstellt und zur Verfügung gestellt.









