An sogenannten Einigungsstellen, die bei Industrie und Handelskammern eingerichtet sind, sollen kostengünstigere, außergerichtliche Vergleiche herbeigeführt werden. Im Wettbewerbsrecht ist dies aber regelmäßig aussichtslos.

    Dieser Beitrag wurde von Röhl · Dehm & Partner RechtsanwälteKanzlei für Wirtschaftsrecht · Neue Medien · Steuerrecht – im Bereich "Gewerberlicher Rechtsschutz" erstellt und zur Verfügung gestellt.

     

     
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