EU-Finanzminister beschließen Stabilitätspaktreform

Die EU-Finanzminister (Rat der Europäischen Union) haben sich am Dienstag auf eine leicht abgeschwächte Form der von der EU-Kommission geplanten Stabilitätspaktreform geeinigt. Die Zustimmung des EU-Parlaments steht derweil noch aus, Teile der Abgeordneten wollen indes wieder zu der schärferen Form der EU-Kommission zurückkehren. Laut den Finanzministern der Mitgliedsstaaten soll es für unsolide Haushaltspolitik künftig automatisierte Strafzahlungen geben. Übersteigt die jährliche Neuverschuldung 3% des BIP (= Wirtschaftsleistung), oder übersteigt der Gesamtschuldenstand 60% des BIP, wird automatisch ein Defizitverfahren eingeleitet und das betroffene Land muss ein unverzinsliches Pfand von 0,2% des BIP hinterlegen (im Falle Deutschlands 5 Mrd. Euro).
Wird im Rahmen des Defizitverfahrens nicht gegensteuert, soll der Betrag dann einbehalten und in den Euro-Rettungsfonds überwiesen werden. Entgegen dem ursprünglichen Ansinnen Frankreichs und Deutschlands vom Oktober 2010 wurde der Mechanismus an dieser Stelle nun wieder verschärft: Eine Kommissionsempfehlung zur Verhängung einer Strafe soll nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten gestoppt werden können. Aufgeweicht haben die Finanzminister allerdings mögliche Bußgelder für Handelsbilanzungleichgewichte. Ursprünglich sollten sowohl die Defizite als auch die Exportüberschüsse mit 0,1% des BIP bestraft werden, wenn ein Staat erhebliche Ungleichgewichte nicht rasch genug behebt (Defizite ruinieren die Finanzen eines Staates, Überschüsse lassen ihn empfindlich gegenüber exogenen Schocks werden – zudem können in diesem Nullsummenspiel Überschüsse nur existieren wenn es Defizite gibt und umgekehrt). Länder mit extremen Exportüberschuss sollten daher ihren Binnenmarkt stärken, indem die Kaufkraft der Bürger gestärkt wird – die Exporte werden teurer und gehen zurück, was aber die Bürger durch mehr Konsum auffangen, weil sie mehr Geld zur Verfügung haben. Vor allem Frankreich, Italien und Griechenland haben mehrfach kritisiert, dass Deutschland aufgrund seiner extremen Niedriglohnpolitik der letzten Jahre – mit real minus 4,5% zwischen 2000 und 2009 das deutliche Schlusslicht im Industrieländervergleich – seine Handelsüberschüsse erzielt und damit zu den Haushaltsdefiziten in den anderen EU-Ländern beiträgt (Wettbewerbsvorteil aufgrund von Lohndumping). Auf Drängen Deutschlands hin wurde die Strafe für Überschüsse nun allerdings aus der Vereinbarung herausgenommen. Mit einer Entscheidung des EU-Parlaments wird bis Juni gerechnet.

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