Europasymposium zur regionalpolitischen Innovationsförderung

Bereits zum dritten Mal findet dieses Jahr die „Europäische Woche für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) statt. Als deutsche Hauptveranstaltung hatten das Wirtschaftsministerium (BMWi), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zu einem Symposium zum Thema „Innovationsförderung für KMU in den Regionen“ geladen. Zentrales Thema war unter anderem die Förderkulisse der EU-Regionalpolitik für innovative KMU. In diesem Zusammenhang wurden vor allem auch Vereinfachungen für die neue Förderperiode ab 2014 für den Zugang zu den Fördermitteln eingefordert. Aus den EU-Mitteln fließen allein in dem Zeitraum 2007 bis 2013 rund 4,6 Milliarden Euro für die Regionalpolitik in Forschung, Innovation und technologische Entwicklung.

Der Hauptgeschäftsführer des DIHK, Dr. Martin Wansleben, über die Nutzung der Strukturfonds-Mittel für innovative KMU: „Die guten Beispiele zeigen, wie wichtig die Einbindung der Kammern in die Programmentwicklung ist. Durch unsere Beratungen vor Ort kommen die EU-Mittel auch wirklich beim Mittelstand an. Die Programme müssen künftig so vielen Unternehmen wie möglich zugänglich gemacht werden.“

Ziele der europäischen Mittelstandspolitik:
99,8% aller Unternehmen in der EU sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Beschäftigten. Ziel ist daher auch auf europäischer Ebene, alle Politikbereiche mittelstandsfreundlich zu gestalten. Aktuell verfolgt die EU mit der „Europa 2020“-Strategie und dem Small Business Act (SBA) in ihrer Mittelstandspolitik folgende übergeordnete Ziele:
– KMU-freundlichere Gestaltung des wirtschaftlichen Umfeldes
– Förderung unternehmerischer Initiative und aktive Politik der „zweiten Chance“
– Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands in der Informationsgesellschaft
– Erleichterung der Zugangsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen zu Finanzierungsquellen, insbesondere zu Risikokapital, Kleinstkrediten und Mezzaninkapital
– stärkere Ausrichtung von EU-Förderprogrammen auf KMU
– Bereitstellung von Unterstützungsnetzwerken für KMU insbesondere zur Nutzung des Binnenmarktes
– Stärkung des Forschungs-, Innovations- und Entwicklungspotenzials von KMU
– Erleichterung der Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungen sowie
– Abbau bürokratischer Hürden für KMU („Vorfahrt für KMU“); Modernisierung und Vereinfachung bestehender EU-Rechtsvorschriften

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