Förderprogramm: Betriebliche Kinderbetreuung trotz Zuschüsse unterentwickelt – Employerbranding

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einer der wesentlichen Schlüssel gegen den Fachkräftemangel und für mehr Mitarbeiterzufriedenheit, was sich dann in Qualität und Leistungsmotivation niederschlägt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist somit ein Teil des Employerbrandings, dem Stärken der Arbeitgebermarke, mit dem sich Unternehmen als attraktive Arbeitgeber für Fach- und Führungskräfte präsentieren können und wollen.

Darüber hinaus hat die betriebliche Kinderbetreuung auch einen größeren gesellschaftlichen Nutzen, so dass von einer Intensivierung der Angebote auf vielfachen Ebenen profitiert werden kann. Nicht zuletzt deshalb gibt es ein umfangreiches Förderangebot, das von den Unternehmen allerdings bislang noch kaum wahrgenommen und in Anspruch genommen wird.

Bildungsrendite von 5% durch Ausbau der Kinderbetreuung

Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) von Mitte 2012, rechnen sich Investitionen in die frühkindliche Förderung und den U3-Ausbau, also die Betreuungseinrichtungen für unter 3-jährige, auch finanziell. Bei einem flächendeckenden Angebot an Ganztagsbetreuung würde sich die Zahl der in den Arbeitsmarkt zurückkehrenden Mütter (Vollzeit wie Teilzeit) deutlich erhöhen. In der Folge werden sich die Mehrausgaben dann aufgrund von den zusätzlich generierten Steuereinnahmen (Erhöhung der Arbeitskräfte), geringeren Sozialausgaben (geringere Arbeitslosigkeit / Unterstützung) sowie sinkenden Kosten für Nachqualifizierungen, die durch eine frühere Förderung des Bildungsniveaus der Kinder verhindert werden, den Kalkulationen zufolge bis zum Jahr 2035 vollständig amortisieren. Langfristig würde sogar eine Bildungsrendite von mindestens 5 Prozent erzielt werden. Darüber hinaus werden die betroffenen Väter und Mütter deutlich entlastet und Müttern wird die Rückkehr in die Arbeitswelt erheblich vereinfacht – ein mehr an individueller Wahlmöglichkeit, was in den Sozialwissenschaften allgemein anerkannt die Grundlage für ein gutes Leben ist.

Förderung der betrieblichen Kinderbetreuung

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert bereits seit dem 30. November 2012 mit finanziellen Zuschüssen den Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung für Mitarbeiterkinder unter drei Jahren. Gefördert werden bis zu zwei Jahre lang sowohl neu geschaffene Betreuungseinrichtungen sowie auch neu einzurichtende Gruppen in bestehenden Betreuungseinrichtungen.

Die wesentlichen Eckpunkte des Förderprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren.
  • Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 400 Euro pro neu geschaffenem Ganztagsplatz und Monat.
  • Die Arbeitgeberbeteiligung muss mindestens 250 Euro pro Monat und Ganztagsplatz betragen.
  • Die Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2015. Die Zuwendung wird längstens bis zum 30. Juni 2015 gewährt.

Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die betriebliche Kinderbetreuung finden Sie hier. Weiterführende Informationen unter http://www.fruehe-chancen.de/, Informationen zum Förderprogramm Betriebliche Kinderbetreuung unter http://www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung.

Kinderbetreuung: Betriebs-Kitas spielen derzeit nur eine marginale Rolle

Den Vorteilen für alle Beteiligten (Arbeitgeber wie Arbeitnehmer) und der Gesellschaft zum Trotz spielt die betriebliche Kinderbetreuung derzeit nur eine marginale Rolle. Laut der Hans-Böckler-Stiftung besuchten 2012 gerade einmal 2,2 Prozent der Unter-Dreijährigen eine Betriebs-Kita. Dr. Eric Seils, Sozialexperte des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung: „Die Unternehmen fordern zwar zu Recht einen Ausbau der externen Kinderbetreuung. Aber selber haben viele von ihnen bislang eher wenig dafür getan.“ Vermutlich sind weder die Vorteile für die Arbeitgeber wie auch die umfangreichen Fördermittel noch die steuerliche Absetzbarkeit genügend bewusst, um ein entsprechendes Handeln zu initiieren.

(mb)

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