Finanzminister Wolfgang Voß: Erste Reformschritte beim kommunalen Finanzausgleich

Das Kabinett hat heute im ersten Durchgang den Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) 2012 besprochen und zur Anhörung frei gegeben. „Die Thüringer Kommunen werden auf Grundlage des Gesetzentwurfs auch in Zukunft finanziell angemessen ausgestattet und agieren auf einer stabilen Basis“, sagt Finanzminister Wolfgang Voß. Insgesamt wird der Freistaat den Kommunen zur Deckung des angemessenen Finanzbedarfs 2.432 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Diese rückläufigen Zuweisungen sind vor allem Folge der erwarteten kommunalen Steuermehreinnahmen. Im Vergleich mit dem FAG 2011 werden im Jahr 2012 insgesamt 173 Millionen Euro Steuern mehr in die kommunalen Kassen fließen.

Addiert man die Haupteinnahmequellen – also die kommunalen Steuereinnahmen sowie die geplanten Zuweisungen des Landes – ergibt sich für das Jahr 2012 eine Gesamtsumme von 3.682 Millionen Euro und damit eine Absenkung der finanziellen Gesamtausstattung der Thüringer Kommunen von lediglich 29 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Die Differenz ist eine Folge von Anpassungen an die geänderte Bedarfsstruktur. Insbesondere wachsen die besonderen Ergänzungszuweisungen beispielsweise durch erhöhte Kosten für den Kita-Bereich und die Zuweisungen für Kosten im SGB II auf, während andere Zuweisungsströme vor allem im Bereich der Schlüsselzuweisungen sinken.

„Wir werden mit dem neuen Gesetz auch erste Reformschritte gehen“, sagt Finanzminister Voß. So soll ein Beirat auf gesetzlicher Grundlage mit eigenen Aufgaben und Kompetenzen etabliert werden. Mitwirken sollen darin Vertreter der Spitzenverbände der Gemeinden und kreisfreien Städte sowie der Landkreise und Vertreter des Innenministeriums und des Finanzministeriums. „Der Beirat soll ein Arbeits- und Anhörungsgremium sein, das vor allem mit Blick auf weitere Reformanstrengungen im Jahr 2013 für eine gute Kommunikation und für Transparenz sorgt“, erklärt der Minister und weiter: „Ich möchte eine stärkere Partizipation der Kommunen, an kommunal-relevante Entscheidungen fördern.“

Eine Akzentverschiebung erfolgt im Finanzausgleich 2012 auch bei den Zuweisungen des Landesausgleichstocks, der mit 18,6 Millionen Euro ausgestattet ist. Die Zuweisungen aus diesem Fonds sollen künftig stärker als bisher den Konsolidierungsprozess auf kommunaler Ebene begleiten sowie zur Überwindung außergewöhnlicher Härten und Belastungen dienen. „Wir wollen in Zukunft den reinen Fehlbetragsausgleich in Form von Bedarfszuweisungen deutlich zurückfahren und stattdessen Konsolidierungsanstrengungen der Kommunen unterstützen“, so Voß.

Schließlich wird im Gesetzentwurf die Einführung einer so genannten Finanzausgleichsumlage vorgeschlagen. In Thüringen gibt es derzeit 43 Gemeinden, die wegen ihrer überdurchschnittlichen Steuerkraft auf keinerlei Schlüsselzuweisungen angewiesen sind. Diese steuerstarken Kommunen sollen einen überschaubaren Teil ihrer überproportional hohen Einnahmen in den Landesausgleichsstock abführen. „Damit können die Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der kommunalen Familie und die Solidarität im Gesamtsystem verbessert werden“, unterstreicht der Minister.

Nach dem ersten Kabinettdurchgang folgt jetzt eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, ehe das Gesetz ein zweites Mal das Kabinett passieren wird. Der Zeitplan wird damit eingehalten.

Quelle: Thüringer Staatskanzlei

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?