Förderung: Jobstarter – für die Zukunft ausbilden

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt in der sechsten Förderrunde insgesamt bis zu 30 Projekte, die der nachhaltigen Fachkräftesicherung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) dienen.

Gefördert werden innovative Strategien in den folgenden Förderlinien, die KMU dabei unterstützen, Jugendliche, die keine unmittelbare Aussicht auf einen Ausbildungsplatz haben, in eine Ausbildung zu übernehmen:
Verbesserung des Übergangs in Ausbildung: Entwicklung von Unterstützungsstrukturen für Betriebe zur unmittelbaren Ausbildungsintegration von Jugendlichen (Externes Ausbildungsmanagement/Betriebliche Ausbildungsvorbereitung und -integration),
Erschließung weiterer Fachkräftepotenziale: Regionale Koordinierungs- und Informationsstellen für „Ausbildung und Integration“ (KAUSA-Servicestellen) sowie
Verzahnung von Aus- und Weiterbildung: Entwicklung und Erprobung von Zusatzqualifikationen während der dualen Berufsausbildung.

Ziel ist es, nachhaltig Fachkräfte durch betriebliche Ausbildung zu sichern, den Übergang von der allgemeinbildenden Schule in eine betriebliche Ausbildung für diese Jugendlichen zu verbessern und die Attraktivität der dualen Ausbildung zu erhöhen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Voraussetzungen

Mit dem Projekt müssen die regionalen Ausbildungsstrukturen verbessert werden. Es muss eine nachhaltige Vernetzung in Abstimmung mit den relevanten Partnern in den Regionen erfolgen.
Das beantragte Projekt muss unter quantitativen und qualitativen Gesichtspunkten eine erhebliche Ausweitung bisheriger Aktivitäten beinhalten, die eine Einordnung als neue, noch nicht begonnene Maßnahme rechtfertigen.
Das Vorhaben muss vom Antragsteller eigenständig durchgeführt werden.
Das Personal muss für die Durchführung des Projekts über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse verfügen.
Es ist ein Beitrag zu mindestens einem der folgenden Gleichstellungsziele des Programms JOBSTARTER zu leisten:
– Erhöhung des Frauenanteils in der dualen Ausbildung, insbesondere des Anteils von Frauen ohne oder mit niedrigem Schulabschluss sowie von Frauen mit Migrationshintergrund,
– Erhöhung der Anteile junger Frauen und Männer in männer- beziehungsweise frauendominierten Berufen.
Grundsätzlich dürfen in der jeweiligen Region noch keine JOBSTARTER-Projekte bzw. Projekte mit Bundesmitteln gefördert werden, die vergleichbare Ziele verfolgen. Sofern in der betreffenden Region bereits die Förderung von Projekten mit gleicher Zielsetzung erfolgt, muss der eingereichte Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen bzw. Abgrenzung zu diesen Projekten enthalten sowie die Optionen zur Zusammenarbeit und den damit verbundenen Mehrwert für die regionale Vernetzung aufzeigen.
Soweit Maßnahmen bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden, ist eine Förderung nicht möglich (Kumulierungsverbot).
Der Wissens- und Ergebnistransfer ist zu gewährleisten.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von längstens 36 Monaten.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 360.000 EUR.
Der Beginn der Förderung von Projekten der sechsten Ausschreibungsrunde ist ab dem 1. September oder 1. Oktober 2013 möglich.

Antragsverfahren

Im Rahmen der sechsten Ausschreibungsrunde können Anträge bis zum 4. April 2013 in zweifacher Ausfertigung bei dem
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
– JOBSTARTER –
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Tel. (02 28) 1 07-29 09
Fax (02 28) 1 07-28 87
E-Mail: info@jobstarter.de
Internet: http://www.bibb.de
Internet: http://www.jobstarter.de
eingereicht werden. Das Projektkonzept, der easy-AZA sowie das Formblatt „Projektgesamtplanung“ sind zusätzlich elektronisch an info@jobstarter.de zu senden. Eine Antragskopie ist auch der jeweiligen Landesregierung sowie dem zuständigen Regionalbüro zu übersenden. Das zuständige Regionalbüro erhält darüber hinaus die Projektskizze auch in elektronischer Form.
Über das elektronische Antragssystem easy können Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Der Antrag ist mit easy-AZA zu erstellen. Weitere erforderliche Antragsunterlagen (Liste der Ansprechpartner in den jeweiligen Landesministerien, Liste der Regionalbüros) können über das Internet unter http://www.jobstarter.de abgerufen werden.
(Förderdatenbank 2013)

 

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