Förderung: Startkapital-Programm des Saarlandes

Um Existenzgründungen und -festigungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen zu fördern, stellt die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Startkapital in Form von langfristigen Darlehen zur Verfügung.

Das Startkapital kann sowohl für die Finanzierung von Investitionen als auch zur Anschaffung von Betriebsmitteln verwendet werden.

Seit dem 4. Juni 2012 sind Finanzierungszusagen der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) für Startkapital-Kredite mit der Teilnahme am Gründercoaching Deutschland kombiniert. Nach Abschluss des Coachings wird die Bearbeitungsgebühr von 200 EUR zurückerstattet und bei Gründern, die bei der Finanzierung des Coachings einen 50-%igen Eigenanteil zahlen müssen, der Zinssatz nach Ablauf der Zinsübernahme durch das Saarland für die Dauer der Kreditrestlaufzeit um 1%-Punkt reduziert.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Existenzfestiger innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie in den Freien Berufen. Existenzgründungen im Gaststättengewerbe werden nicht gefördert.
Existenzgründer, die zunächst nebenberuflich tätig werden oder bereits nebenberufliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit erzielt haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.
In begründeten Fällen, insbesondere bei Frauen, die nach Erziehungszeiten wieder ins Erwerbsleben eintreten möchten, wird auch eine zweite Existenzgründung/-festigung gefördert.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsgünstigen Kredits, den die SIKB zur Verfügung stellt.

Der Kredithöchstbetrag beträgt 25.000 EUR innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, der Mindestkreditbetrag liegt bei 2.500 EUR.

Die Laufzeit beträgt bei 2 tilgungsfreien Anlaufjahren bis zu 10 Jahre.

Während der ersten 24 Monate der Kreditlaufzeit werden die Zinsen vom Saarland getragen. Unter besonderen Voraussetzungen verlängert sich diese Zinssubvention auf 36 Monate.

Werden innerhalb von zwei Jahren mindestens drei zusätzliche Vollarbeits- oder Ausbildungsplätze geschaffen, können bis zu 20% des Kreditbetrages in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden.

Weiterführende Informationen auf der Website der Förderdatenbank des Bundes.

 

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