Förderung: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – Änderungen zum 1. Juli 2012

Das Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die marktorientierte Technologieförderung der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. ZIM ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und mit diesen kooperierenden Forschungseinrichtungen (FE) eine Teilfinanzierung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Ab 1. Juli 2012 werden für ZIM folgende Änderungen in Kraft treten:

  • Die Programmlaufzeit wird verlängert. Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.

  • Bis Ende 2013 wird das Programm für mittelständische Unternehmen bis 500 Beschäftigte geöffnet, sofern sie sich nicht in Mehrheitsbesitz größerer Unternehmen befinden (i.d.R. sogenannte Familienunternehmen).

  • Die Netzwerkförderung wird neu gestaltet. Die Netzwerkprojekte werden als "Kooperationsnetzwerke" neu definiert. Künftig umfassen sie neben den externen Managementleistungen auch die im Netzwerk durchgeführten FuE-Kooperations- und -Einzelprojekte. Die Netzwerkunternehmen haben künftig für ihre ZIM-Projekte nur einen Projektträger (VDI/VDE-IT) als einheitlichen Ansprechpartner.

  • Die Anreize für internationale FuE-Kooperationen werden erhöht. Für internationale FuE-Kooperationen erhalten die deutschen mittelständischen Unternehmen einen um 5% erhöhten Fördersatz. Die Obergrenze für innovationsunterstützende Dienstleistungen wird für exportorientierte FuE-Kooperations- und Einzelprojekte von 50.000 EUR auf 75.000 EUR erhöht.

Ziel des Innovationsprogramms Mittelstand ist es, die Innovationskraft mittelständischer Unternehmen nachhaltig zu unterstützen, einen Beitrag für deren Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu leisten und damit zur Schaffung neuer zukunftsorientierter Arbeitsplätze beizutragen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bei:

  • FuE-Projekte: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens zwischen 25% und 50% der zuwendungsfähigen Kosten von bis zu 350.000 EUR. Für Forschungseinrichtungen beträgt die Förderung grundsätzlich 100% der zuwendungsfähigen Kosten, bei KF-Projekten höchstens jedoch 175.000 EUR,

  • Management von Kooperationsnetzwerken: im 1. Jahr bis zu 90% der zuwendungsfähigen Kosten, im 2. Jahr 70%, im 3. Jahr 50% und ggf. im 4. Jahr 30%. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu 350.000 EUR gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 150.000 EUR entfallen dürfen,

  • innovationsunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen für geförderte Unternehmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 25.000 EUR, in begründeten Einzelfällen bis zu 75.000 EUR bei der Internationalisierung von exportorientierten Projekten.

Weiterführende Informationen zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand finden Sie hier.

 

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?