Gesundheitsgefährdung durch Gentechnik von der UNO bestätigt

Der UN-Menschenrechtsausschuss fordert in Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln von der Bundesrepublik Deutschland einen besseren Gesundheitsschutz. Damit hat der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen erstmals von einer Regierung eine Politik des Gesundheitsschutzes in Bezug auf Nahrungsmittel, die genetisch veränderte Organismen enthalten, gefordert. Das internationale Netzwerk „Aktion GEN-Klage“ hatte zuvor gegen Deutschland als sechstes Land Klage wegen Menschenrechtsverletzungen durch Nutzung der Agro-Gentechnik in Genf eingereicht. Bislang hatte der UN-Menschenrechtsausschuss die Regierungen aufgefordert, das alte Saatgut und die Bauern vor gentechnisch veränderten Pflanzen und der daraus folgenden Abhängigkeit von den entsprechenden Konzernen zu schützen. Nun wurden erstmals auch die gesundheitlichen Folgen der Verwendung von GEN-Nahrungsmitteln als Menschenrechtsverletzung bestätigt. „Das bekommt eine ganz neue Dimension“ so Christiane Lüst von der Aktion GEN-Klage. Grundlage der Einschätzung ist eine neue Studie, nach der im Blut von 93 Prozent der ungeborenen Babys und bei Schwangeren Giftstoffe gefunden wurden, die in der Landwirtschaft bei der Produktion von GEN-Nahrungsmitteln verwendet werden. Die GEN-Industrie hatte bislang ausgeschlossen, dass sich durch GEN-Nahrungsmittel gefährliche Rückstände und Gifte im menschlichen Körper – und das auch schon bei ungeborenen Babys – anreichern könnten. Der von dem UN-Ausschuss geforderte bessere Gesundheitsschutz umfasst darüber hinaus auch, dass mit deutschen Geldern keine Gen-Nahrungsmittel oder Gen-Saatgut für Entwicklungshilfeländer beschafft, transportiert oder verteilt werden darf. Die Aufforderung impliziert folgende Maßnahmen: Einsatz der Gentechnik in Tierfütterung, Lebensmittelproduktion und Landwirtschaft muss untersagt werden; die Kennzeichnungspflicht für alle genmanipulierten Veränderungen in Lebensmitteln muss eingeführt werden; die Gen-Freilandversuche in Deutschland müssen umgehend eingestellt werden; die Saatgutreinheit von 100 Prozent muss erhalten werden und es dürfen keine Gen-Anteile darin gesetzlich erlaubt werden. Die Verunreinigung des Saatguts in Deutschland durch gentechnisch veränderten Mais – durch Pollenflug, Insektenübertragung oder Vermischung nach der Ernte – nimmt dabei rasend schnell zu. 2008 mussten 2,1 Prozent der Proben, 2009 bereits 5,7 Prozent und 2010 dann 6,2 Prozent der Proben wegen gentechnischer Verunreinigung aus dem Verkehr gezogen werden. In der Untersuchung Anfang Mai 2011 wurden nun in 7 Prozent der Proben (29 von insgesamt 417 Maisproben) gentechnische Verunreinigungen entdeckt. Darüber hinaus wurde Deutschland von dem UN-Menschenrechtsausschuss auch gerückt, die Menschenrechte bei seiner Agrar-, Handels- und Entwicklungshilfepolitik sowie in seiner Unterstützung und bei Investitionen von deutschen Konzernen in Entwicklungshilfeländern nicht ausreichend zu berücksichtigen.
 

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