Griechenland mit höherem Defizit und Schulden, Insolvenzverfahren in Planung

Griechenland wird seine ambitionierten Sparziele 2011 um einen Prozentpunkt verfehlen. Das Haushaltsdefizit wird sich somit im laufenden Jahr den jüngsten Schätzungen zufolge auf 8,5% belaufen. Auch das bisherige Ziel für 2012 von 6,5% dürfte mit nun mehr prognostizierten 6,8% verfehlt werden, wodurch der Schuldenberg schneller wächst, als in den Rettungsplänen bislang festgelegt: Die Staatsschulden erhöhen sich damit in diesem Jahr auf 161,8% und auf 172,7% im kommenden Jahr (371,9 Milliarden Euro). Jedoch konnte Griechenland das Haushaltsdefizit gegenüber dem hohen Wert 2010 dennoch reduzieren: 2010 war noch eine Finanzierungslücke von 10,5% aufgetreten.

Die Wirtschaftsleistung dürfte in diesem Jahr um weitere 5,5% zurückgehen, im kommenden Jahr dann um weitere 2,5% – für 2012 war ursprünglich ein Wachstum von +0,6% angepeilt worden. EU-Vertreter haben bereits angedeutet, dass Banken und andere Privatgläubiger nun womöglich höhere Abschreibungen als im Juli vereinbart hinnehmen müssten. Die Börsen reagierten nervös. Allerdings gab es auch ein positives Signal: 2012 würden die Staatseinnahmen Griechenlands vor den enormen Zinszahlungen, die das Land für seinen Schuldenberg aufbringen muss, die Ausgaben um drei Milliarden Euro übertreffen. Der Abschlussbericht der Troika aus EU, EZB und IWF, die derzeit die Athener Finanzen prüfen, wird für Mittwoch erwartet.

Laut der Financial Times Deutschland habe der griechische Ministerpräsident Giorgos Papandreou in den zurückliegenden drei Wochen insgesamt zweimal seinen Rücktritt angeboten, aber dann doch weitergemacht. Der Regierungschef steht zwischen den Protesten der eigenen Bevölkerung und den verschärften Auflagen von EU und IWF. Papandreou fühle sich machtlos, Griechenland würde über gar nichts mehr selbst entscheiden.

Derweil erarbeitet das deutsche Wirtschaftsministerium (BMWi) ein „Resolvenzverfahren“, um klare Regeln für eine geordnete Insolvenz hochverschuldeter Staaten zu schaffen. Ein solches „Restrukturierungsverfahren“ soll die Rückgewinnung der Zahlungsfähigkeit ermöglichen. Eckpunkte für ein Verfahren würden bereits erarbeitet, die dann in den aktuellen Vertragsentwurf über den permanenten Krisenmechanismus ESM einfließen sollen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zurückzuerlangen und gestärkt aus dem Restrukturierungsprozess herauszukommen. Ziel sei somit nicht, dass ein Land pleite gehe, sondern dass es wirtschaftlich wieder „fit“ werde. Zunächst soll „nach objektiven Regeln“ analysiert werden, ob ein Land seine Schulden noch tragen kann. Sei festgestellt, dass ein Land seine Schulden nicht mehr tragen könne, müsse ein festgelegtes Verfahren beginnen. Eingeplant ist dabei eine teilweise Einschränkung von Souveränitätsrechten, ein glaubwürdiges Sanierungsprogramm zur Etatkonsolidierung, sowie falls sich Schuldenland und Gläubiger nicht einigen können, erhebliche finanzielle Verluste für beide Seiten durch den Zugriff auf die Vermögenswerte des Landes und durch Vermögensverluste für die Gläubiger.

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