Grundgesetzänderung für verbesserte Forschungsförderung an Hochschulen beschlossen

Die Bundesregierung hat eine Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes beschlossen, um die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich deutlich zu erweitern. Damit sollen Bund und Länder künftig auch dauerhaft Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen fördern können. Bislang war dies dem Bund nur bei Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung außerhalb von Hochschulen möglich. Künftig könnte der Bund dann wesentlich stärker als bisher sowohl Verbindungen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen als auch zwischen Hochschulen untereinander unterstützen und fördern.

Statt zeitlich und thematisch begrenzten Projekten, wie beispielsweise die Exzellenzinitiative oder den Hochschulpakt, könnten dann auch dauerhaft Institutionen gefördert werden und der Innovationsstandort Deutschland damit zusätzlichen Schub erhalten. Bundesforschungsministerin Annette Schavan kommentiert entsprechend optimistisch: „Die Grundgesetzänderung bedeutet eine deutliche Stärkung der Hochschulen, die das Herzstück unseres Wissenschaftssystems sind. (…) Wir wollen eine stärkere Internationalisierung unseres Wissenschaftssystems und brauchen eine dauerhafte, an den Hochschulen angesiedelte Spitzenforschung, die weltweit wahrnehmbar ist.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird nun federführend einen Referentenentwurf erarbeiten, der dann nachfolgend zwischen den einzelnen Ressorts abgestimmt wird. Im Anschluss werden dann die Länder und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Der entsprechende Entwurf soll noch vor der Sommerpause vorliegen, die Abstimmungen im Bundesrat und Bundestag sind dann für den Herbst geplant. Die Grundgesetzänderung könnte dann bereits zum 1. März 2013 in Kraft treten. (Überblick über die bisherige „Förderung in der Forschung“ des BMBF.)

Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) finden 67,2% der deutschen Forschungstätigkeiten im Unternehmenssektor statt, 18,0% der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (FuE) entfallen auf die Hochschulen und 14,8% auf die außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Insgesamt haben die drei Sektoren im Jahr 2010 rund 69,9 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung aufgewendet (2,82% des BIP).
(mb)

 

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