Gutachten zur Nutzung von Bahnstromtrassen beim Netzausbau empfiehlt ein weiteres Gutachten

Im Oktober 2010 hatte die Bundesregierung angekündigt, die Pläne ressortübergreifend zu prüfen, ob der Ausbau des Hochspannungsnetzes durch die Nutzung der Stromleitungen der Bahntrassen kostengünstiger und mit weniger Widerständen der jeweiligen Anwohner zu stemmen sei. Die Zahlen für den Investitionsbedarf in den Ausbau des Stromnetzes gehen zwar weit auseinander, könnten aber bei einer starken Zentralisierung der regenerativen Energiequellen weit von den Orten der größten Verbraucher entfernt bis zu 40 Milliarden Euro bis 2020 erreichen. Bei einer größeren Nähe v.a. zum Rurgebiet, dem Großraum Stuttgart und dem Großraum München entfällt jedoch ein großer Teil des Bedarfs für die Nord-Süd-Leitungen und der Ausbau wäre entsprechend günstiger.

Die bisherigen Pläne, die bestehenden bahneigenen Stromtrassen entlang der Bahnstrecken auszubauen, sehen eine Erhöhung der Masten um bis zu 15 Metern vor. Dadurch würde sich, laut einem internen Bahn-Papier von Ende 2010, der Netzausbau für 2 bis 2,5 Milliarden Euro statt 40 Milliarden Euro bewerkstelligen lassen.

Die Bundesnetzagentur hat nun ein Gutachten herausgegeben, in dem diese Pläne geprüft werden sollten (aus der Pressemitteilung):

Die bestehenden Bahnstromtrassen sind nur unter engen Restriktionen im Rahmen des anstehenden Netzausbaus nutzbar. Zu diesem Fazit kommt ein von der Bundesnetzagentur veröffentlichtes Gutachten. Zurückzuführen ist das Ergebnis insbesondere auf technische Hindernisse sowie die teils hohen Kosten.

„Das Gutachten leistet einen wichtigen Beitrag dazu, das Potenzial der Bahnstromtrassen beim Netzausbau angemessen bewerten zu können. Wo immer dies möglich ist, sollten im Rahmen der weiteren räumlichen Fach- und Ausbauplanung die Bahntrassen in die Untersuchungen zum Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes einbezogen werden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Angesichts des wachsenden Stromtransportaufkommens aus regenerativen Energiequellen im Norden zu Abnehmern im Süden Deutschlands wurde untersucht, ob die Nutzung von Bahnstromfernleitungstrassen für Energieleitungen der öffentlichen Stromversorgung einen hilfreichen Beitrag im Rahmen der aktuellen Netzausbauplanung leisten kann. Die nicht selten allzu optimistische Beurteilung dieser Transportmöglichkeit muss nach Einschätzung der Gutachter teilweise deutlich korrigiert werden. Nach ihrer Ansicht existieren zahlreiche und enge Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzung von Bahnstromtrassen.

Die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass eine Parallelführung von 16,7 Hz Bahnstromfreileitungen und HGÜ-Erdkabelsystemen technisch möglich sei. Allerdings stellt diese Variante die mit Abstand teuerste Möglichkeit dar. Mit Blick auf wirtschaftliche Gesichtspunkte schlagen die Gutachter daher im Ergebnis die weitere Prüfung einer Parallelführung von 16,7 Hz-Bahnstrom- und HGÜ-Freileitungen auf einem gemeinsamen Mastgestänge vor. Hierfür wären störungsarme Umbaulösungen nötig, da vorhandene Bahnstromfreileitungsmaste durch neue kombinierte Maste ersetzt werden müssten. Diese Lösungen und die benötigten Masten müssten noch entwickelt werden.

Das Gutachten wurde unter der Leitung der Bundesnetzagentur und in Begleitung durch das BMWi und BMVBS, das Eisenbahnbundesamt, die Deutsche Bahn AG und Vertreter der vier Übertragungsnetzbetreiber in einem umfangreichen Verfahren erstellt. Hierbei konnten einzelne Sonderaspekte umfassend gewürdigt sowie die umfangreichen Stellungnahmen der Beteiligten einbezogen werden.

Das Gutachten mit dem Titel „Machbarkeitsstudie zur Verknüpfung von Bahn- und Energieleitungsinfrastrukturen“ ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Es wurde von Prof. Dr. Hofmann (Institut für Energieversorgung und Hochspannungstechnik der Leibniz Universität Hannover), Prof. Dr. Stephan (Institut für Bahnfahrzeuge und Bahntechnik der TU Dresden) und Prof. Dr. Weyer (Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal) erstellt.

(mb)

 

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