Hautnah-Interview Nr. 40 mit dem Patentanwalt Dr. B. Rapp

Dr. Bertram Rapp ist Diplom-Physiker und Patentanwalt. Einer seiner Schwerpunkte liegt dabei in dem Bereich Markenrecht. Die Kanzlei Charrier Rapp & Liebau hat ihren Sitz in Augsburg. Das Interview dreht sich um Patent- und Markenrecht, sowie um Produktpiraterie, Industriespionage und den Innovationsstandort Deutschland. (Zum Audio-Podcast)

 

Guten Tag Herr Dr. Rapp. Sie sind Patentanwalt mit Sitz in Augsburg. Einer Ihrer Schwerpunkte liegt dabei auch in dem Bereich Markenrecht. In den letzten Jahren werden wir ja in diesem Zusammenhang immer häufiger mit Medienmeldungen über Produktpiraterie und Industriespionage konfrontiert. Stimmt dieser Eindruck? Hat sich die internationale Situation beim Marken- und Patentschutz in den letzten Jahren wirklich verschärft?

 

Guten Tag Herr Brümmer. Das sind eigentlich mehrere Fragen in einem. Beginnend mit der letzten, hat sich die internationale Situation verschärft? Das ist eine Frage, die auch unabhängig von der Produktpiraterie zu klären ist. Ich kann nur eindeutig sagen, ja, die Situation hat sich verschärft. Und zwar deswegen, weil die Unternehmen die gewerblichen Schutzrechte – also vor allem Patente und Marken – nicht mehr nur als Belohnung für ihre Erfindungen ansehen, sondern zunehmend auch als knallharten Faktor im Wettbewerb. Es wird also nicht nur versucht, eine bestimmte Erfindung zu schützen, sondern es wird zunehmend auch versucht, so zu sagen Schutzrechtszäune um einen ganzen Technologiekomplex aufzubauen und die Schutzrechte damit als strategische Waffe im Wettbewerb zu verwenden. Das verschärft natürlich die Situation für die Konkurrenten. Die Frage zur Produktpiraterie kann ich ebenfalls mit „ja“ beantworten. Wir haben in unserer Kanzlei sehr viel mit Produktpiraterie zu tun, vor allem natürlich mit der aus China, aber auch mit der aus sehr viel näher gelegenen Ländern wie aus Osteuropa. Die Plagiate kommen allerdings häufig – und das muss man um ehrlich zu sein auch angeben – auf Bestellung aus Deutschland, aus Europa oder den USA. Das heißt, die Bösewichte sind nicht nur die, die kopieren, sondern auch jene, die genau das in Auftrag geben.

 

Man mag ja nun glauben, Markenschutz, Produktpiraterie und Industriespionage würden hauptsächlich nur die großen Global Player, die stark am Weltmarkt aktiv sind, betreffen. In wie weit ist aber Ihrer Erfahrung nach auch der deutsche Mittelstand davon betroffen?

 

Ich denke, dass der deutsche Mittelstand sogar besonders stark davon betroffen ist. Die Global Player haben inzwischen Abwehrmaßnahmen und Strategien entwickelt, um sich mit der Situation auseinanderzusetzen. Der Mittelstand ist aber bereits seit langem vollkommen globalisiert. Also ein deutsches mittelständisches Unternehmen mit 50, 100 oder 200 Mitarbeitern ist ja eigentlich bereits ein Global Player – die meisten unserer Mandaten in dieser Größenordnung verkaufen in Dutzende Länder weltweit – aber sie haben natürlich im Vergleich zu den Großen weit weniger die Möglichkeit, die Produktpiraterie in diesen ganzen Ländern unmittelbar zu überwachen. Das heißt, sie sind meiner Meinung nach unmittelbar Leidtragende dieser Situation und ich glaube sogar noch stärker als die großen Unternehmen.

 

Was kann nun ein Mittelständler für den Schutz seiner Marke und seiner Produkte unternehmen? Der Schutz der eigenen Marke und der eigenen Produkte kann ja nun EU-weit oder auch weltweit erfolgen. Wann ist was sinnvoll und wie groß ist der Unterschied bei dem finanziellen und zeitlichen Aufwand?

 

Also den weltweiten Schutz gibt es an für sich weder bei Patenten noch bei der Marke, obwohl viele Menschen gerne vom „Weltpatent“ sprechen. Zunächst einmal ist das Patent- und Markenrecht eine territoriale Sache, das heißt, Sie müssen den Schutz dort beantragen, wo Sie ihn auch möchten. Dann gibt es natürlich Vereinfachungen. Im Patentbereich allen voran das Europäische Patentübereinkommen oder den Iinternationalen Patentzusammenarbeitsvertrag, und auf der Markenebene die EU-Marke oder die IR-Marke. Aber auch damit erschlägt man nicht die ganze Welt, sondern nur im Grunde ausgewählte Staaten. Für die meisten Mittelständler sind nicht nur Deutschland und Europa interessant, sondern auch die USA, Japan, China und Südkorea. Und dort werden die Rechte dann auch angemeldet. Die Frage, in welchen Ländern man gewerbliche Schutzrechte anmeldet, muss allerdings sehr sorgfältig abgewogen werden. Es gibt durchaus auch sehr große Unternehmen, die in Europa nicht mehr flächendeckend anmelden, sondern aus Kostengründen nur noch in ausgewählten Staaten. So melden beispielsweise die großen Automobilhersteller nur noch in 7-8 Staaten an, nämlich in denjenigen, in denen auch tatsächlich Konkurrenten, also Automobilhersteller produzieren – die anderen Staaten bleiben unberücksichtigt. Ich denke, für die Auswahl der Staaten ist eine entsprechende Kosten-Nutzen-Analyse wichtig, eine Analyse des Wettbewerbs – wo sitzen die Wettbewerber – und natürlich analog eine der Kunden. Dann kann man auch ohne ein Weltpatent zu besitzen, strategisch eine Situation erreichen, die dem fast entspricht, als ob man tatsächlich überall einen Patent- oder Markenschutz hätte.

 

Für solche Analysen sind Sie dann der richtige Ansprechpartner?

 

Ja, im Grunde schon. Ich werde diesbezüglich auch oft angefragt. Die Mandanten sagen mir, wo sie ihre Produkte absetzen, wo ihre Wettbewerber sitzen und geben auch Umsatzerwartungen an und ich versuche dann auf der Grundlage dieser Daten einen Schutzrechtszaun zu bauen, der so klein ist wie möglich und so groß wie nötig.

 

Wie wird man nun als mittelständischer Unternehmer überhaupt darauf aufmerksam, dass die eigenen Produkte oder die eigene Marke von Nachahmern und Trittbrettfahrern ausgenutzt werden?

 

Das ist im Grunde genau das gleiche Problem, das wir vorhin schon angeschnitten hatten. Für ein großes Unternehmen ist das leichter, weil die schon überall ihre Vertriebskanäle und Vertriebspartner haben. Für einen Mittelständler ist das deutlich schwieriger. Im eigenen Land ist das meistens noch möglich, aber im Ausland grenzt das an die Unmöglichkeit. Man geht als Mittelständler natürlich auf die Fachmessen im In- und Ausland, manchmal werden auch Detektive eingeschaltet. Das tun wir durchaus auch für unsere Mandanten. Ganz wichtig ist aber auch das Internet. Das ist im Grunde die Hauptmaßnahme, mit der ein mittelständisches Unternehmen nachforschen kann, wo seine Plagiate vertrieben werden. Denn die Plagiate werden ja auch zu einem ganz großen Teil über Internetkanäle angeboten oder vertrieben. Und das ist dann natürlich auch der Weg, über den ein Mittelständler herausfinden kann, wer seine Produkte kopiert. Das hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, die fast noch wichtiger ist als der klassische Besuch von Messen und Handelshäusern.

 

Und was passiert dann anschließend? An wen wendet sich ein Geschädigter, wie hoch ist der zeitliche und finanzielle Aufwand und wie hoch ist überhaupt die Wahrscheinlichkeit, dass man Erfolg hat?

 

Der Geschädigte wendet sich natürlich in aller erster Linie an seinen Anwalt, insbesondere an seinen Patentanwalt. Dann folgt eine Analyse der Situation. Wenn die Analyse ergibt, dass die Schutzrechtsverletzung mit großer Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dann ist der nächste Schritt die Verwarnung des Verletzenden und gegebenenfalls dann auch die Klage. Wobei man bei der Klage sich den Ort raussuchen kann, an dem eine Verletzung stattgefunden hat. Also wir werden häufig in Deutschland die Klage führen. Wenn das nicht möglich ist oder nicht geeignet erscheint, weil zum Beispiel noch keine Importe nach Deutschland stattgefunden haben, oder weil man befürchtet, auf diese Weise den chinesischen Verletzer gar nicht erst vor Gericht zu bekommen, dann muss man durchaus auch einmal in den Herstellerländern klagen. Allen voran in China. In China gibt es einen zweistufigen Klageweg: Einen administratives Verfahren und ein gerichtliches. Wobei das Administrative relativ schnell geht und auch ganz gut funktioniert – wir haben da relativ gute Erfahrungen gemacht. Wenn man lange genug die Verletzer bekämpft, dann führt das zwar nicht dazu, dass es keine Verletzer mehr gibt – die suchen sich dann andere Schlupflöcher – aber es führt immerhin dazu, dass sie andere Produkte kopieren und nicht mehr die, deren Hersteller sich vehement gegen die Kopien gewehrt hat. Und das ist ja auch schon ein Erfolg

 

Und noch nach dem Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen gefragt: In welchem Stadium einer Patent- oder Produktentwicklung sollte man bereits beginnen, sich um den rechtlichen Schutz zu kümmern?

 

Grundsätzlich möglichst früh. In dem Moment, wo man eine Marke, ein Produkt oder eine technische Idee erdacht hat, sollte man auf jeden Fall den Patentanwalt kontaktieren. Im Bereich der Marken ist es wichtig, bereits frühzeitig festzulegen, ob die Marke grundsätzlich schutzfähig ist. Das heißt, ob das Marketing und die Markenentwicklung weiter daran arbeiten sollen, oder ob es besser ist, auf eine andere Angabe umzusteigen, weil die Marke gar nicht geschützt werden kann, weil sie eine beschreibende Angabe ist. Im Bereich des Patentschutzes empfiehlt es sich auch, möglichst früh einen Rat einzuholen. Und zwar bereits dann, wenn die Grundidee erdacht worden ist. Es muss noch keine Maschine oder Vorrichtung vorliegen, die vollständig funktionsfähig ist.

 

Was gilt nun für ein mittelständisches Unternehmen beim Markenschutz und beim Patentrecht allgemein zu beachten? Gibt es bestimmte Stolpersteine oder Besonderheiten, über die mit der Materie nicht zu 100% vertraute Unternehmer immer wieder stolpern?

 

Ja, zum Beispiel die Neuheitsschonfrist. Das bedeutet, wenn man die Erfindung, die man gemacht hat, in irgendeiner Weise publiziert, zum Beispiel auf einer Messe ausstellt, kann man sie hinterher nicht mehr zum Patent anmelden, denn man hat sich selber durch die Publikation die Neuheit genommen. Man muss also in jedem Fall die Erfindung so lange geheim halten, bis sie beim Patentamt angemeldet ist und erst dann darf man öffentlich darüber sprechen. Viele machen das umgekehrt. Die wollen erst einmal schauen, ob die Sache Erfolg hat und besuchen eine Messe. Und wenn dann der Erfolg eingetreten ist, möchten sie es zum Patent anmelden, aber dann ist es leider für ein Patent zu spät. Im Markenrecht gibt es einen ähnlichen Zusammenhang: Bei der Marke gibt es kein so genanntes Vorbenutzungsrecht. Das heißt, auch wenn Sie eine Marke schon sehr lange im Markt benutzt haben, dann kann es sein, dass ein anderer sich genau diese Marke schützen lässt und Ihnen dann die weitere Nutzung untersagt. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man die Marke bereits fünf Jahre lang im Markt benutzt hat, sondern ist dann zur Unterlassung verpflichtet. Die Markenanmeldung ist also die billigste Versicherung, die Produktbezeichnung die man benutzt auch weiterhin benutzen zu dürfen – selbst dann, wenn man persönlich keine eigenen Aggressionsgedanken aus der Marke hat.

 

Sie haben als Patentanwalt ja immer wieder, salopp gesagt, die neuesten Erfindungen auf dem Tisch liegen. Wie ist da Ihr persönlicher Eindruck von der Gesamtsituation der Innovationskraft Deutschlands? Wie geht es dem Innovationsstandort Deutschland?

 

Ich kann da ein relativ positives Bild zeichnen, zumindest wie es bisher ist, in die Zukunft kann ich natürlich auch nicht sehen. Das einzig beruhigende an der Produktpiraterie ist ja, dass momentan noch wir kopiert werden. Den umgekehrten Fall habe ich bislang selten gehabt. Das heißt, die Industriestaaten, und da liegen die Deutschen ziemlich weit vorne, legen Design sowie technische Erfindungen und Ideen vor und werden in der Regel noch von den anderen zu ihrem Leidwesen kopiert. Also ich glaube nicht, dass es um die Gesamtsituation was die Innovationen betrifft um Deutschland schlecht bestellt ist. Aber ich glaube auch, dass man politisch einiges tun müsste, um diese Situation zumindest zu halten, wenn nicht sogar zu verbessern.

 

Was wären nun Ihre Ansätze, um den Innovationsstandort Deutschland weiter zu fördern? Mal angenommen, Sie würden beispielsweise den Bundeswirtschaftsminister beraten.

 

Ich würde versuchen, die gesetzlichen Schranken, die die Innovationskraft behindern, da abzubauen, wo sie nicht unbedingt nötig sind. Denken Sie zum Beispiel an die Gentechnologie – ob man sie gut findet oder schlecht. Aber es gibt im Grunde in Deutschland keine gentechnologische Forschung mehr, weil die Kapazitäten aufgrund von gesetzlichen Behinderungen ins Ausland abwandern – und vielleicht braucht man die Techniken jedoch tatsächlich irgendwann einmal. Es gibt auch noch andere technische Bereiche, wie beispielsweise die Halbleiterindustrie, in denen die Fachkräfte in andere Länder abwandern, weil sie durch zu viele gesetzliche Vorschriften und durch zu wenig Flexibilität am Arbeitsmarkt behindert werden.

 

Noch eine abschließende Frage: Reicht es aus, wenn ein Mittelständler sich eine gute Lektüre zu diesem Thema zuführt, oder sollte er lieber gleich mit einem Patentanwalt diese Problematik durchsprechen?

 

Es ist sicherlich gut, wenn ein Mittelständler sich mit einem Kurs, Seminar oder Buch über die Grundlagen des Patent- oder Markenrechts informiert. Aber ich glaube nicht, dass man damit bereits sachgerechte Entscheidungen in diesen Bereichen treffen kann. Ich denke, es ist ein guter Ansatz, wenn man sich in diesem Bereich etwas fortbildet und sich damit überhaupt die Möglichkeit eröffnet, ein sachliches Gespräch zu führen. Aber die konkreten Probleme in dem Bereich des geistigen Eigentums sollte man dann schon mit einem Patentanwalt besprechen. Unabdingbar ist es dann, wenn es an die Formulierung von Ansprüchen und die Verteidigung von Patenten geht. Das geht ohne Anwalt dann gar nicht mehr.

Herr Dr. Rapp, vielen Dank für die interessanten Einblicke in diese Materie.

 

Sehr gerne. Hat mich gefreut.

 

(Das Interview führte Marc Brümmer von der AGITANO-Redaktion.)

 

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