Hessen beteiligt sich an Bürgschaft für Schlecker-Beschäftigte

„Wir werden den Beschäftigten von Schlecker helfen. Hessen will sich nach Prüfung des Gutachtens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an einer Bürgschaft zur Absicherung einer Auffanglösung der Schlecker-Beschäftigten beteiligen und damit seiner Verantwortung in diesem sehr speziellen Fall gerecht werden“, teilte heute Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Wirtschaftsstaatssekretär Steffen Saebisch mit. Nach eingehender Prüfung seien die Risiken angesichts der besonderen Situation vertretbar:

Finanzminister Dr. Schäfer sagte: „Das Land Hessen erklärt sich mit dieser Bürgschaftszusage grundsätzlich bereit, gegenüber dem Land Baden-Württemberg eine entsprechende anteilige Rückgarantie für den Kredit der KfW in Höhe von maximal 5,74 Millionen Euro zu übernehmen.“

Wirtschaftsstaatssekretär Saebisch hob ergänzend hervor: „Dabei ist zu berücksichtigen, dass

– erstens durch den Insolvenzverwalter zuzusagen ist, dass vorhandener Liquiditätsspielraum genutzt wird, um eine Reduzierung des vorgenannten Bürgschaftsbetrages nach Möglichkeit zu erreichen.

– zweitens selbstverständlich gewährleistet sein muss, dass die Besicherung tragfähig, einwandfrei und rechtssicher ist. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Sicherheiten von Schlecker in Form der vorhandenen Schlecker-Gesellschaften in Frankreich und Spanien. Dies muss vor der Auszahlung der Bürgschaft durch Baden Württemberg als federführender Bürgschaftsgeber geklärt sein.“

Schäfer erklärte für die Landesregierung: „Für die verbleibenden 800 Schleckerbeschäftigten in Hessen heißt das: Es wird damit die Möglichkeit geschaffen, über den 1. April hinaus in einer Transfergesellschaft aufgefangen zu werden. Die Arbeitnehmer erhalten damit Transferkurzarbeitergeld und die Chance auf Vermittlung oder/ und Qualifizierung für maximal ein Jahr, ohne dass sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld im Anschluss im Falle einer Nichtvermittlung verlieren.“

Der Insolvenzverwalter hat damit sechs weitere Monate Zeit, eine Investorenlösung zu finden. EU-rechtlich handelt es sich um eine Rettungsbürgschaft eines Großunternehmens. Eine Rettungsbürgschaft muss nach sechs Monaten zurückgeführt oder falls erforderlich in eine Umstrukturierungsbeihilfe umgewandelt werden. Diese würde allerdings weitere Finanzierungsbeiträge (Investor oder Banken) voraussetzen und weitergehende Anforderungen an einen Umstrukturierungsplan stellen. Hessen geht aktuell davon aus, dass eine Rückführung nach sechs Monaten möglich ist.

„Jetzt ist es an Baden-Württemberg, mit einer Bürgschaft in Vorleistung zu gehen und diese rechtlich einwandfrei zu gewährleisten“, so Saebisch.

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