Hessen: Islamischer Religionsunterricht ab Schuljahr 2013/2014

Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn: Ein Meilenstein der Integrationspolitik

Die Hessische Kultusministerin Nicola Beer und der Hessische Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn haben heute die Entscheidungen zum bekenntnisorientierten (islamischen) Religionsunterricht bekannt gegeben.

Kultusministerin Nicola Beer: „DİTİB Landesverband Hessen e.V. und Ahmadiyya Muslim Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. erfüllen die Voraussetzungen nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz und stehen somit als geeignete Kooperationspartner für die Einrichtung von bekenntnisorientiertem Religionsunterricht zur Verfügung.“

Justiz- und Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn sprach von einer „historischen Entscheidung“, die den Willen zur Integration und zum gemeinsamen, konstruktiven Zusammenleben belege. „In unseren Schulen werden muslimische Kinder in ihrer eigenen Religion und nach den Werten, die das Grundgesetz vorgibt, unterrichtet. Dazu gehören die Würde eines jeden Menschen, Achtung vor dem Nächsten, Toleranz gegenüber Andersdenkenden und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.“

Integrationsminister Hahn verwies darauf, dass der Unterricht in Kooperation mit muslimischen Religionsgemeinschaften Spiritualität und Religiosität in Hessen insgesamt stärke: „Unsere Schülerinnen und Schüler sollen sich damit auseinandersetzen, dass es neben Shopping, Handys und Clubs auch noch Größeres und Höheres gibt, das uns Halt und Richtung gibt im Leben. Die Entscheidung für bekenntnisorientierten (islamischen) Religionsunterricht möchte ich als Werbung für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht insgesamt verstehen.“

Kultusministerin Nicola Beer: „Nach eingehender und sorgfältiger Prüfung beider Anträge sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Antragsteller die verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Beide Antragsteller haben daher einen Anspruch auf Einrichtung eines Religionsunterrichts für ihr jeweiliges Bekenntnis.“

Der Justizminister und stellvertretende Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn wies darauf hin, dass damit die Hessische Landesregierung ein wichtiges und in der Öffentlichkeit vielbeachtetes Vorhaben der laufenden Legislaturperiode erfolgreich auf den Weg gebracht habe. „Damit ist eine verfassungsrechtlich tragfähige Lösung für die Erteilung bekenntnisorientierten Religionsunterrichts gefunden.“

Kultusministerin Nicola Beer betonte, die Eignung als Kooperationspartner nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz müsse nicht nur zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung über die Einrichtung eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts, sondern dauerhaft gegeben sein; darüber werde mit den Instrumenten der staatlichen Schulaufsicht gewacht. Im Antragsverfahren von DİTİB Hessen sei ein besonderes Augenmerk auf die Frage der Unabhängigkeit vom türkischen Staat gelegt worden. Im Ergebnis sei sie in dem für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht verfassungsrechtlich gebotenen Maße gewährleistet.

Islamischer Religionsunterricht ist eine staatliche Veranstaltung

„Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist seinem Wesen nach eine staatliche Veranstaltung wie jedes andere Unterrichtsfach auch“, so Kultusministerin Nicola Beer. „Dies gilt unabhängig davon, für welche Konfession der Religionsunterricht eingerichtet ist. Er wird als ordentliches Lehrfach in staatlicher Verantwortung, d.h. nach staatlichen Curricula, in deutscher Sprache und grundsätzlich durch staatliche Lehrkräfte erteilt. An staatlichen Schulen darf kein Religionsunterricht erteilt werden, der den Erziehungszielen des Staates und unserer Verfassung widerspricht. Die verfassungsmäßige Funktion der als Kooperationspartner mitwirkenden Religionsgemeinschaften besteht allein darin, auf die Übereinstimmung des Unterrichts, also der Unterrichtsinhalte und des Lehrpersonals, mit ihren bekenntnismäßigen Grundsätzen zu achten.“

Der bekenntnisorientierte Religionsunterricht unterliegt zudem wie jedes andere Fach der staatlichen Schulaufsicht, wie Kultusministerin Nicola Beer betonte. Da es sich um ein völlig neues Fach in der hessischen Schullandschaft handele, werde der bekenntnisorientierte Religionsunterricht von Ahmadiyya und DİTİB Hessen „schulfachlich intensiv begleitet werden“.

Einführung an 25 Grundschulen

Ministerin Beer kündigte die Einrichtung dieses Unterrichtsfachs im Schuljahr 2013/2014 für zunächst bis zu 25 Grundschulen in Hessen in Klasse 1 an. Der Unterricht wird dann sukzessive von Jahrgangsstufe zu Jahrgangsstufe ausgeweitet. Der Unterricht werde von Lehrkräften gehalten, die bereits im hessischen Staatsdienst stehen.

Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn zeigte sich erfreut über die Entscheidung: „Der lange Weg und die mühevolle Arbeit haben sich gelohnt. Die Hessische Landesregierung und ihre Kooperationspartner zeigen, dass ein bekenntnisorientierter (islamischer) Religionsunterricht streng nach den Vorgaben des Grundgesetzes sehr wohl möglich ist. Abkürzungen außerhalb der Verfassung braucht es nicht! Wir hoffen, dass andere Bundesländer diesen verfassungsgemäßen Weg als Vorbild nehmen.“

Integrationsminister Hahn unterstrich, dass ein bekenntnisorientierter (islamischer) Religionsunterricht auch einen wertvollen integrationspolitischen Beitrag leiste. Er sei Ausdruck davon, dass bekenntnisorientierter Religionsunterricht nach Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz grundsätzlich allen Religionsgemeinschaften offensteht. Die zusätzlichen Unterrichtsangebote spiegelten überdies die zunehmende Vielfalt in unserem Land wider und festigten damit auch die Grundlage des nach dem Grundgesetz vorgesehenen bekenntnisorientierten Religionsunterrichts. Auch die großen christlichen Kirchen stünden der Einrichtung bekenntnisorientierten (islamischen) Religionsunterrichts auf der Basis des Grundgesetzes positiv gegenüber.

Kultusministerin Nicola Beer betonte die besondere Bedeutung, die ein bekenntnisorientierter (islamischer) Religionsunterricht für die betreffenden Schülerinnen und Schüler besitze: „Statt Freistunden zu haben können sich muslimische Kinder und Jugendliche nun mit ihrem Glauben – wie derzeit in Hessen die vielen Kinder und Jugendlichen anderer Bekenntnisse auch – im Rahmen eines vom Staat veranstalteten, der Verfassung verpflichteten und in deutscher Sprache gehaltenen Unterrichts auseinandersetzen. Das wird ihnen helfen, sich in einer Vielfalt möglicher Lebensentwürfe zurechtzufinden und eine eigene Identität herauszubilden, die religiöse Orientierung und ethische Urteilsfähigkeit einschließt.“

(Hessisches Kultusministerium 2012)

Weiterführende Informationen:

Auf der Website der Deutschen Islam Konferenz, auf Bildungsklick.de sowie im Onlinelexikon Wikipedia.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?