Hessen: Landesregierung bringt Energiezukunftsgesetz in den Landtag ein

„Das Energiezukunftsgesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Gelingen der Energiewende in Hessen. Mit dem Gesetz schreiben wir die im Energiegipfel vereinbarten Ziele für das Land fest. Das ist ein wichtiger Schritt für eine sichere, bezahlbare, umweltfreundliche und gesellschaftlich akzeptierte Energieversorgung bis 2050“, sagte Umweltministerin Puttrich heute bei der Einbringung des Energiezukunftsgesetzes in den Landtag. Das Gesetz nennt als Ziele die Deckung der Energieversorgung zu möglichst 100 Prozent bis zum Jahr 2050 aus erneuerbaren Energien sowie die Steigerung der Sanierungsrate im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent. Außerdem bestimmt das Gesetz, dass im Landesentwicklungsplan die Vorgabe erfolgt, in den Regionalplänen Windvorrangflächen in einer Größenordnung von 2 Prozent der Landesfläche festzulegen.

Das Gesetz sei ein wichtiger Bestandteil des Umsetzungskonzeptes der Landesregierung, so Puttrich. Es passt die Fördertatbestände an die modernen Formen der Energieversorgung an und sieht zudem die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und der Informationsvermittlung vor. „Mit Anreizen und nicht mit Regulierungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien oder zum Energie sparen werden wir die Energiewende schaffen. Dem Land kommt bei der Energiewende eine besondere Vorbildfunktion zu. Dazu sehen wir eine Selbstverpflichtung im Hinblick auf die Sanierungsziele vor“, erläuterte Puttrich.

Außerdem werde ein Monitoring eingerichtet, das die Energiewende in Hessen begleitet und überwacht. „Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Potenziale ausgeschöpft werden und wir die Wirksamkeit der Maßnahmen schnell überprüfen können“, so Puttrich. Um den Ausbau der Elektromobilität zu unterstützen, müssen zukünftig die Betreiber von mittleren und großen Garagen Parkplätze für Elektrofahrzeuge mit Lademöglichkeiten vorhalten.

„Bei der Energiewende setzen wir auf den Dreiklang aus Information, Beratung und Förderung. Wir haben eine breite Informationskampagne angestoßen, wir verstärken die Beratung und schaffen mit dem Gesetz die Grundlage für eine gezielte und effektive Förderung der Energieeffizienz und des Ausbaus erneuerbarer Energien“, sagte Puttrich nach der Kabinettsentscheidung. Als Beispiele nannte sie ein Förderprogramm für den Austausch von Heizungsumwälzpumpen im privaten Bereich, die Unterstützung von investiven Maßnahmen der Kommunen zur Energieeinsparung sowie die laufende Technologieoffensive für Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

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