Hessen mahnt Nachbesserung bei der EU-Datenschutzverordnung an

Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich sieht Nachbesserungsbedarf bei der geplanten EU-Datenschutzverordnung. „Die Verordnung sieht keine Einwilligung des Verbrauchers mehr vor für die Verwendung seiner Daten in der Direktwerbung“, sagte  Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich im Vorfeld des 7. Europäischen  Datenschutztages. „Damit hat der Verbraucher nur eine begrenzte Kontroll- und Steuerungsfunktion über die Verwendung seiner Daten. Das widerspricht dem Leitbild des selbstbestimmten Verbrauchers.“ Puttrich plädierte dafür, dass der Betroffene aktiv einwilligen muss. Die Möglichkeit eines Widerspruchs zur Verwendung von Daten reiche hier nicht aus. Die Ministerin kündigte an, mit der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding beim EU-Tag im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz in Berlin zu sprechen. „Verbraucher erhalten heutzutage oft E-Mails im zweistelligen Bereich, um private Angelegenheiten zu regeln oder um zum Konsum angeregt zu werden. Wer bei Modezeitschriften Übergrößen bestellt, wird kurze Zeit später mit Pralinen- und Diätangeboten überhäuft“, so die Ministerin. Jeder solle selbst entscheiden, wem er seine Daten zur Verfügung stellt.

Puttrich will zudem stärker gegen die Möglichkeit, Nutzer- und Bewegungsprofile im Internet erstellen zu können, vorgehen. „Wer im Internet surft, muss sicher sein, dass es schwer ist, aus seinen Web-Seiten-Aufrufen Bewegungs- oder Interessensprofile bilden zu können. Die Änderungen in der europäischen Datenschutzverordnung weichen diesen Schutz auf“, so Puttrich. Cookies, IP-Adressen oder Standortdaten würden nach dem Entwurf nicht immer als personenbezogene Daten eingestuft. Nach Ansicht Puttrichs können Cookies und IP-Adressen aber dafür verwendet werden, Rückschlüsse auf die Nutzer zu ziehen. „Diese Daten sind also personenbeziehbar und daher genauso zu schützen wie unmittelbar personenbezogene Daten auch. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass der Nutzer und damit der Verbraucher ungewollt gläsern werden würde.“

Auch der Datenschutz in sozialen Netzwerken müsse laut Puttrich verbessert werden. „Wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass eine ganze Generation die Sozialen Netzwerke wie Facebook zur täglichen Kommunikation nutzt und dabei zahlreiche Informationen preisgibt. Was wir brauchen, sind feste, verbindliche Voreinstellungen für den Nutzer. Er muss selbst entscheiden, was er freigibt und nicht die Software“, so Puttrich. Nur so sei eine möglichst umfangreiche Selbstbestimmung der Verbraucher zu gewährleisten. Puttrich begrüßte, dass die neue EU-Datenschutzverordnung solche Voreinstellungen vorsehe. „Ein wirksamer Schutz gegen den Missbrauch ist die konsequente Datensparsamkeit. Ob eine Datenpreisgabe auch tatsächlich erforderlich ist, muss jeder selbst entscheiden können“, so Puttrich.

Hintergrund EU-Datenschutzverordnung:

Die EU-Kommissarin für Justiz, Viviane Reding, hat Anfang 2012 einen Entwurf für eine neue EU-Datenschutzverordnung vorgelegt. Unternehmen, Verbände und Bürgerrechts-Organisationen haben seitdem ihre Änderungsvorschläge eingebracht.

Im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres können bis zum 27. Februar Änderungsanträge eingereicht werden. Voraussichtlich im Frühsommer wird der Ausschuss über den Entwurf abstimmen. Parallel bearbeitet eine Arbeitsgruppe des EU-Rats den Entwurf. Im Juni oder Juli könnte das Parlament über den Text abstimmen.

EU-Tag im Rahmen des Verbraucherschutzministerkonferenz:

„Moderne Verbraucherpolitik in der digitalen Zukunft“- unter diesem Motto steht der EU-Tag am 14. März 2013 in der Landesvertretung Hessen in Berlin, In den Ministergärten 5. Gastgeberin ist Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich. Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, Viviane Reding, wird zum Thema „Verbraucherrechte im Web 2.0 –Herausforderungen für die europäische Politik“ sprechen.

(Hessen)

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