Hessen und Bayern fordern verbesserten Datenschutz bei sozialen Netzwerken

Bayern und Hessen fordern Anbieter von sozialen Netzwerken auf, bei den Voreinstellungen ihrer Systeme den bestmöglichen Datenschutz für den Verbraucher sicherzustellen. "Wir brauchen präzise Kriterien, damit Nachrichten und Fotos automatisch nur dem engsten Kreis zugänglich sind. Der Nutzer soll selbst entscheiden, wer seine Daten einsehen kann", forderten die bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und ihre hessische Amtskollegin Lucia Puttrich. Die geplanten EU-Datenschutz-Verordnung müssen dahingehend verbessert werden. Der Vorschlag der EU müsse überarbeitet werden, um einen wirksamen und modernen Datenschutz in Bezug auf die neuen Technologien und Anwendungen im Internet für den Verbraucher sicherzustellen, so die Ministerinnen. "Gerade in sozialen Netzwerken lauern für den Nutzer Gefahren", sagten die beiden Ministerinnen, die auch den Schutz von Minderjährigen nach dem Verordnungsvorschlag für unzureichend halten.

Im Grundsatz begrüßten die beiden Verbraucherschutzministerinnen die Reform, soweit sie die Datenverarbeitung durch Unternehmen regelt. "Die Datenschutz-Reform der aus dem Jahr 1995 stammenden Regelungen war mehr als überfällig. Sie ist der richtige Weg, um die Verbraucher in der multimedialen Welt zu schützen und trägt den heutigen Anforderungen Rechnung", so Puttrich und Merk. Positiv sehen sie, dass europäisches Datenschutzrecht künftig auch auf Unternehmen mit außereuropäischem Sitz angewandt wird. Dies beseitigt die Vollzugsprobleme mit den großen Internetakteuren wie Google und Facebook. "Damit das künftig geltende Recht aber auch durchgesetzt werden kann, bedarf es noch der entsprechenden zwischenstaatlichen Verträge. Hier ist die Kommission gefordert", betonten Merk und Puttrich.

Für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen äußerte die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Merk dagegen Zweifel, ob die EU überhaupt so weit in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreifen dürfe. Nach Merks Einschätzung sind die Regelungen nicht ausreichend abgestimmt auf die Bedürfnisse einer gut funktionierenden Justiz.

Nach Ansicht von Merk und Puttrich müsse zudem einer unkontrollierten Profilbildung vor allem im Internet effektiv entgegengetreten werden. "Das Recht der Verbraucher auf Vergessen muss gestärkt werden. Dazu ist es notwendig, die Einwilligung von Daten in der neuen Datenschutz-Verordnung grundsätzlich zeitlich zu befristen", so Merk und Puttrich. Beispielsweise dürfe die Datenübermittlung an Dritte zu Werbezwecken grundsätzlich nur mit Einwilligung der betroffenen Personen zulässig sein.

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