I Law IT: FAQ zum Leistungsschutzrecht

Das geplante Leistungsschutzrecht wird kontrovers diskutiert. Laut einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin im Auftrag von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V., und Google, verletzt der geplante Entwurf die Grundrechte von Internetnutzern, Unternehmern und Journalisten. Aus dem Gutachten:

„Leistungsschutzrecht und Pressefreiheit sind unvereinbar: Erkennt man an, dass das Internet sich zum wichtigen Informationsmedium entwickelt hat, so stehen die Informationsvermittler und -nutzer in diesem Medium unter dem Schutz der Pressefreiheit. Dass das Leistungsschutzrecht in diese Rechte eingreift, ist offenkundig. (…) Neben diesen Eingriffen in die Pressefreiheit schränkt das geplante Leistungsschutzrecht die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit von Internet-Unternehmern ein: Sämtliche Anbieter von Online-Portalen, die Suchmaschinentechnik oder Kommentarmöglichkeiten einbinden, können Ziel finanzieller Forderungen in unbekannter Höhe werden. Dieses Risiko können sie nur vermeiden, indem sie diese völlig üblichen Funktionen abschalten – ein großer Wettbewerbsnachteil gegenüber vergleichbaren Diensten aus dem Ausland.“

Hintergrund

News-Aggregatoren und Suchmaschinenbetreiber sollen künftig dafür bezahlen, wenn sie weiterhin an der Verteilung von Presseartikeln festhalten. Das bedeutet, dass Nachrichtendienste wie Google News und andere, aber auch Blogs und soziale Netzwerke für Pressespiegel, also der Darstellung von Überschriften und einem Teasertext ein Entgelt bezahlen müssen. In dem Zusammenhang muss man auch eine neue – und voraussichtlich auch dubiose – Abmahnwelle befürchten. Und das, obwohl die Verbreitung durch die News-Aggregatoren sowohl dem Verbrauche als auch dem Anbieter nutzt. Durch diese Streuung erhalten die verlegenden Institutionen mehr Reichweite und Sichtbarkeit und damit auch mehr Zugriff bzw. im gewerblichen Bereich finanzielle Gewinne. Sollte der Entwurf zum Leistungsschutzrecht so umgesetzt werden, würde das bedeuten, dass die betreffenden Aggregatoren den Verlagen Geld dafür zahlen müssen, dass sie ihnen Gewinne verursachen.

FAQ zum Leistungsschutzrecht

Thomas Schwenke, Rechtsanwalt für Social Media und Betreiber des Blogs „I Law IT“ zum Social Media -, Marketing-, Online- und Datenschutzrecht, hat ein FAQ zum Leistungsschutzrecht für Blogger, Social Media und Journalisten zusammengestellt. Dabei thematisiert er unter anderem, ob und wann Blogs und Onlineangebote vom Leistungsschutzrecht betroffen sind, inwieweit Suchmaschinen und Aggregationsdienste eingeschränkt sind sowie ob auch das Teilen von Inhalten auf Social Media Kanälen dadurch beeinflusst wird, wie es bei Twitterwalls aussieht und bei RSS-Feeds. Thomas Schwenke kommentiert dabei das Leistungsschutzrecht als ein „handwerklich schlechtes und deswegen ein sehr unverständliches Gesetz“ und eine Zumutung. Die umfangreichen und ausführlichen FAQ finden Sie hier.

(mb)

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