Qualifizierte Betriebsräte als Basis für Innovationen

Wie eine Studie* der Hans-Böckler-Stiftung aufzeigt, braucht es zum Innovationserfolg für Unternehmen vor allem die Mitarbeit der Betriebsräte. Sie gelten den Autoren der Studie zufolge als die treibende Kraft im Innovationsprozess. Aus diesem Grund rät sie den Unternehmen die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten zu erweitern. Auch eine aktuelle Befragung des Fraunhofer IAO zeigt: Betriebsräte würden sich gern stärker beim Umsetzen von Innovationen einbringen, sehen dies bezüglich jedoch sehr großen Qualifizierungsbedarf.

Innovationen prägen und verändern die Unternehmenslandschaft

Die Unternehmenslandschaft ist von technologischen Entwicklungen und Innovationen geprägt. Während sich die Veränderungen in produzierenden Unternehmen meist in Produktinnovationen äußern, wirken sich technologische Innovationen in Dienstleistungsindustrien oft weitreichend auf Geschäftsmodelle, organisatorische Strukturen und Prozesse aus und generieren somit mögliche Wettbewerbsvorteile.

Dabei gilt es aber auch zu beachten, dass sich Arbeitsabläufe verändern. Sie werden teils automatisiert und neue, komplexe Aufgaben kommen hinzu. Dadurch kann sich die Anzahl der Beschäftigten verändern, aber auch Tätigkeitsprofile und damit Qualifikationsanforderungen.

Betriebsräte nicht unterschätzen

Ein wichtiger Akteur, der solche Veränderungsprozesse mitbegleitet, ist der Betriebsrat. Sein Einfluss als Mittler zwischen Management und Beschäftigten sollte nicht unterschätzt werden. Betriebsräte können Innovationen ausbremsen; sie können Innovationsprozesse aber auch aktiv mitgestalten und vorantreiben – vor allem, wenn es darum geht, die Beschäftigten mit Qualifizierungsmaßnahmen für neue Aufgaben und Herausforderungen fit zu machen.

Neben der Austragung von Konflikten, die Unternehmensinnovationen fast immer zwangsläufig mit sich bringen, müssen Betriebsräte vor allem selbst sensibilisiert und qualifiziert werden. In allererster Linie um Innovationsprozesse frühzeitig zu erkennen, aber auch die damit einhergehenden neuen Qualifikationsanforderungen und die Qualifikationsbedarfe der Beschäftigten zu identifizieren und für geeignete Weiterbildungsmaßnahmen zu mobilisieren.


Lesen Sie auf Seite 2: Bewusst, aber nicht gewappnet.

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