Kampf um das Wunschstudium: Einklagen nicht länger letzte Option

Ein Studium nach der Hochschulreife ist für viele Jugendliche zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Gründe für ein Studium sind vielfältig: Manch einer möchte seinen Kindheitstraum erfüllen, ein anderer sein Hobby zum Beruf machen und manche möchten einfach ihren Horizont erweitern. Doch eines haben die meisten von ihnen gemeinsam – die Aussicht auf eine gute Bezahlung.

Denn in Deutschland liegt das Einkommen von Akademikern durchschnittlich rund 67 Prozent höher, als das von Beschäftigten mit einer betrieblichen Berufsausbildung. Kein Wunder also, dass der Ansturm auf die Universitäten und Fachhochschulen immer größer wird. So haben sich für das Studienjahr 2012/2013 laut dem Statistischen Bundesamt 764.888 Studienanfänger eingetragen – über 100.000 mehr, als noch im Studienjahr 2010/2011.

Große Auswahl an Studienmöglichkeiten

Die Auswahl an Studienmöglichkeiten ist immens und lässt so gut wie keine Wünsche offen. Ob nun im sozialen Bereich, im Wirtschaftssektor, in einer künstlerischen Sparte oder in der Politik – Hochschulabsolventen können aus tausenden von Studienfächern wählen und das Richtige für sich finden. Einige Fächer erfreuen sich dabei jeher einer besonders großen Beliebtheit. Bei Studiengängen wie Psychologie oder Medizin ist der Andrang meist besonders hoch. Allerdings bekommen hier viele aufgrund des hohen Numerus Clausus ohne eine sehr gute Abschlussnote nicht einmal die Chance sich zu beweisen.

Wunschstudium dank NC nicht möglich

Besonders frustrierend erscheint diese strenge Vorauswahl aufgrund der Tatsache, dass die Abschlussnote in der Regel wenig über die voraussichtlichen Leistungen während des Studiums aussagt. Der Numerus Clausus dient schlicht als Selektionsinstrument, um mit den Massen an Bewerbern auf eine einfache Art und Weise umzugehen. Auch die teilweise sehr anspruchsvollen Auswahlverfahren stellen für einen Großteil der Bewerber eine enorme Hürde dar. Dass persönliche Eigenschaften, die gerade für Psychologen und Mediziner für den beruflichen Erfolg nicht unwichtig sind, dabei gänzlich außen vor gelassen werden, erscheint vielen abgelehnten Bewerben besonders unfair.

Umorientieren, warten, ins Ausland gehen…

Doch was tun, wenn die Verwirklichung des Kindheitstraums oder des absoluten Wunschstudiums nun an der Abschlussnote scheitert? Auch hier bieten sich einige Möglichkeiten. Die erste besteht natürlich darin, sich anderweitig zu orientieren und von seinem Wunsch abzulassen. Kommt dies allerdings nicht in Frage, kann man die teilweise extrem langen Wartezeiten in Kauf nehmen und versuchen sich zwischenzeitlich auf anderem Weg dem Studium entsprechend weiterzubilden. Viele Hochschulabsolventen nutzen an dieser Stelle auch die Möglichkeit ihr Studium im Ausland aufzunehmen, auch wenn dies teilweise mit deutlich höheren Studiengebühren einhergeht.

…oder einklagen

Wenn allerdings all diese Möglichkeiten keine Option darstellen und das Studium in jedem Falle absolviert werden will, bleibt noch die Möglichkeit des Einklagens. Was früher noch als Geheimtipp galt, wird immer populärer. Möchte man nun also sein Recht auf ein Medizinstudium einklagen, so kann man sich an einen auf Hochschulrecht spezialisierten Anwalt wenden. Dieser berät seine Mandaten und prüft, ob an der gewünschten Hochschule noch ungenutzte Ressourcen verfügbar sind, um den Hochschulabsolvent aufnehmen zu können. Auch wenn dies für viele zu kostenintensiv ist, stellt es in Zeiten der doppelten Abiturjahrgänge und dem Aussetzen der Wehrpflicht für immer mehr angehende Studenten dennoch eine Möglichkeit dar, ihr Recht auf eine freie Berufswahl umzusetzen.

(sb)

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