Kartellverfahren gegen Apple und fünf E-Book-Verlage

Die europäischen Wettbewerbshüter hatten bereits im Dezember 2011 ein Kartellverfahren gegen den US-Technologiekonzern Apple und fünf große internationale Verlagshäuser eingeleitet. Sie werden verdächtigt, ein Kartell für E-Books aufgebaut zu haben. Betroffen sind von dem EU-Kartellverfahren Apple sowie die deutsche Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, sowie die Verlagshäuser Hachette Livre aus Frankreich, Harper Collins und Simon & Schuster aus den USA sowie Penguin aus Großbritannien. Der Vorwurf, der zunächst untersucht wird, lautet in erster Linie, „ob die Verlage und Apple rechtswidrige Vereinbarungen geschlossen oder durch andere Verhaltensweisen Wettbewerbsbeschränkungen“ in Europa „bezweckt oder bewirkt haben“. Darunter fallen auch die Verträge, die die fünf Verlage mit Einzelhändlern für den Absatz der E-Books geschlossen haben. Eine Verurteilung könnte empfindlich teuer werden: Im Falle eines Kartells könnte das Geldbußen in Höhe von bis zu 10% des Jahresumsatzes des betroffenen Unternehmens bedeuten. Eine Entscheidung steht derzeit noch aus.

Die US-Wettbewerbshüter hatten daraufhin angekündigt, ebenfalls wegen möglicher Absprachen bei E-Books zu ermitteln. Die oberste Wettbewerbshüterin des US-Justizministeriums, Sharis Pozen: „Wir nehmen ebenfalls die Branche der elektronischen Bücher unter die Lupe, zusammen mit der EU-Kommission und Generalstaatsanwälten aus den US-Bundesstaaten.“ In den USA droht den Unternehmen zudem eine Sammelklage, die in den USA traditionell große Dimensionen annehmen kann. Nun hat sich die Ankündigung in die Realität umgesetzt und ein US-Kartellverfahren gegen Apple und fünf große Verlagshäuser wurde eingeleitet. Der Verdacht lautet auf Preisabsprache – wörtlich wird den Unternehmen „Verschwörung zur Begrenzung“ des Preiswettbewerbs vorgeworfen. Dadurch sei es vor allem auch Amazon erschwert worden, E-Books noch billiger anzubieten. Der Online-Händler sei einer der Hauptleittragenden gewesen – zusammen mit den Verbrauchern, die „Dutzende Millionen Dollar zusätzlich“ zahlen mussten. Steve Jobs habe noch zu Lebzeiten das kritisierte Vermarktungsmodell für E-Books begründet, das den Verlagen höhere Preise als über andere Vertriebskanäle ermöglicht und wofür Apple im Gegenzug eine fürstliche Umsatzbeteiligung von 30% erhält. Die fünf unter Verdacht stehenden Verlagshäuser sind dieselben wie in Europa, nur dass bei Holtzbrinck der US-Ableger Macmillan betroffen ist.
(mb)

 

 

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