Lastschriftverfahren: Unternehmen verzögern SEPA-Umstellung – ab Februar 2014 drohen Zahlungsausfälle

Am 14. März 2012 hatten Europäischer Rat und Parlament beschlossen, die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren abzuschaffen und durch die europaweit einheitlichen SEPA-Überweisungs- und SEPA-Lastschriftverfahren zu ersetzen (EU-Verordnung Nr. 260/2012). Das entsprechende SEPA-Begleitgesetz wurde am 1. März 2013 abgesegnet. SEPA steht für einen „einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum“ (Single Euro Payments Area) und soll den europäischen Wirtschaftsraum harmonisieren, damit Überweisungen und Lastschriften leichter abgewickelt werden können. Die Umstellung bereitet jedoch vielen Unternehmen Schwierigkeiten. Sie wissen häufig nicht, was zu tun ist und laufen daher Gefahr, mit Zahlungsausfällen konfrontiert zu werden.

Alle Daueraufträge müssen geändert werden

Die EU-Verordnung tritt zum 1. Februar 2014 in Kraft und gilt dann in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz. Ab dann dürfen Banken und Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften von Unternehmen und Vereinen nur noch im SEPA-Datenformat annehmen. Die Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer fällt weg und es gelten nur noch die 22-stellige IBAN-Nummer. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr muss zusätzlich der BIC angegeben werden. Alle Daueraufträge, Überweisungen und Lastschriftverfahren, die dann nicht mit dem neuen Verfahren eingereicht werden, werden nicht mehr ausgeführt – das gilt sowohl für die grenzüberschreitenden wie auch die nationalen. Unternehmen und Selbstständigen, die die diese Umstellung bis zum 1. Februar 2014 nicht durchgeführt haben, droht dann ein böses Erwachen und empfindliche Zahlungsausfälle. Dies gilt vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich häufig noch nicht ausreichend darüber informiert haben.

Unternehmen müssen Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen

Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre Software und Zahlungsformulare auf das neue EU-Verfahren umstellen, sondern zudem auch eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer oder Gläubiger-ID (Creditor Identifier/CI) muss vor Einzug der ersten Lastschrift bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. Außerdem muss jedes SEPA-Mandat eine eindeutige Mandatsreferenz besitzen. Weiter Informationen auf der Website der Bundesbank.

Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden aufgrund der zum 9. Juli 2012 geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Unternehmen, deren Kundinnen und Kunden bisher per Lastschrift bezahlen, können damit auf die Neueinholung von SEPA-Mandaten verzichten. Allerdings ist es notwendig, die Kunden über die Umstellung des Zahlverfahrens unter Angabe von u.a. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz zu informieren.

SEPA-Whitepaper des BVDW und des bvh für den Interaktiven Handel

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) haben gemeinsam ein Whitepaper zu den SEPA-Vorgaben für den Interaktiven Handel herausgegeben, das eine Übersicht über die neuen SEPA-Regeln sowie die notwendigen Schritte bei der Umstellung des Zahlungsverkehrs in den einzelnen Zahlungsarten darlegt. Die im Whitepaper enthaltene Checkliste soll den Interaktiven Händlern ermöglichen, selbst festzustellen wo sie sich im Umsetzungsprozess befinden. Christoph Wenk-Fischer, bvh-Hauptgeschäftsführer: „E-Commerce ist international und das Cross-Border-Geschäft gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auch das Payment muss über die Grenzen hinweg so einfach wie möglich sein. SEPA stellt zumindest einen guten ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Die Qualität der technischen Umsetzungsmöglichkeiten wird diesem Weg hoffentlich bald folgen.“

Weitere Informationen sind auf der BVDW-Website und auf der bvh-Webseite erhältlich. Kostenfreier Download: Whitepaper zu den SEPA-Vorgaben für den Interaktiven Handel

Weiterführende Informationen

(mb)

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