Livestream vom Unterausschuss Neue Medien: Fachgespräch „Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet“ am 21. Mai

Öffentliches Fachgespräch mit Sachverständigen im Unterausschuss Neue Medien zu "Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet"

Zeit: Montag, 21. Mai 2012, 13 Uhr | Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Die 22. Sitzung des Unterausschusses wird live im Hauskanal und unter www.bundestag.de (livestream) übertragen.

Experten:

Reimut van Bonn, Musiker, VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmen e. V.
Dr. Florian Drücke, Bundesverband der Musikindustrie e. V.
Dr. Dieter Frey, Fachanwalt für Urheber und Medienrecht
Dirk von Gehlen, Süddeutsche Zeitung
Frank Rieger, Chaos Computer Club
Prof. Dr. jur. habil. Rolf Schwartmann, Fachhochschule Köln
Christian Sommer, Executive Director, EMEA Anti-Piracy Operations, Warner Bros. Entertainment
Dr. Christian Sprang, Börsenverein des Deutschen Buchhandels e. V.
Oliver Süme, eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.

Hinweis: Zuhörerinnen und Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 18.05.2012 unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses für Kultur und Medien anzumelden.
Tel.: 030/227-34006, Fax: 030/227-36502, E-Mail: kulturausschuss@bundestag.de – Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich ausweisen können.

Den Fragenkatalog für die öffentliche Sitzung finden Sie auf den nächsten Seiten.

 

Teil 1: Modelle zur Versendung von Warnhinweisen (aktuelle Gutachten)

1) Wie bewerten Sie das von Prof. Schwartmann im Rahmen des Wirtschaftsdialogs des BMWi vorgestellte vorgerichtliche Mitwirkungsmodell? Welche Alternativen böten sich aus Ihrer Sicht dazu an? Wie bewerten Sie die Gegenargumentation der Studie „Vergleich von Modellen zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ von Prof. Hoeren?

2) Welche Vor- und Nachteile sehen Sie für Ihre Branche hinsichtlich einer möglichen Umsetzung eines vorgerichtlichen Mitwirkungsmodells im Gegensatz zum heute üblichen Vorgehen einer sofortigen Abmahnung unter Nutzung des Auskunftsanspruchs aus § 101 UrhG?

3) Das vorgerichtliche Mitwirkungsmodell würde vor allem bei P2P-Filesharing greifen. Man geht davon aus, dass dieser Bereich 20 % der Urheberrechtsverletzungen ausmacht. Hat sich die Nutzung von dezentralen Kopierbörsen durch das Zurückdrängen von Streamhosting-Angeboten wie kino.to oder Megaupload wieder erhöht?

4) Welchen Beitrag leisten die Netzwerkprovider zur Bewusstseinsstärkung und Rechtsdurchsetzung im Falle von Urheberrechtsverletzungen? Wie bewerten Sie die Forderungen aus Wirtschaft und Politik, dass diese einen Beitrag auch aus Gründen der Corporate Social Responsibility leisten sollten?

5) Welche Konsequenzen hätte die Implementierung von Filter- und Analysetechniken in die Netzwerke hinsichtlich Vertraulichkeit und Integrität von Datenübertragungen aus Ihrer Sicht?

6) Welche Filtermaßnahmen werden bisher von den Diensteanbietern – vertraglich oder standardisiert – vorgenommen? Gibt es bereits eine Deep-Packet-Inspection?

7) Sind sie der Auffassung, dass ein Warnhinweismodell bzw. ein vorgerichtliches Mitwirkungsmodell angesichts der damit einhergehenden Grundrechtseingriffe auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Selbstregulierung umgesetzt werden könnte oder sollte dies auf gesetzlicher Grundlage erfolgen?

8) Wie bewerten sie das „vorgerichtliche Mitwirkungsmodell“ im Hinblick auf seine verfassungsrechtliche und europarechtliche Vereinbarkeit?

9) Welche Konsequenzen ergeben sich für das „vorgerichtliche Warnhinweismodell“ aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Januar 2012 (1 BvR 1299/05), in der die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen ausdrücklich als ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG festgestellt wurde?

10) Sind sie der Auffassung, dass ein Warnhinweis- oder vorgerichtliches Mitwirkungsmodell als eine Kooperationsmöglichkeit anzusehen ist, die der Verpflichtung im ACTA-Abkommen entspricht, Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben zu fördern, die darauf gerichtet sind, Verstöße gegen Marken, Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte wirksam zu bekämpfen?

11) Können ihrer Meinung nach bereits heute Warnhinweise anstelle kostenintensiver Abmahnungen verschickt werden? Bedarf es hierfür einer zusätzlichen Inpflichtnahme der Internetzugangsanbieter?

12) Das BMWi- Gutachten spricht davon, dass "die Effizienz von Warnhinweisen in den Referenzstaaten nicht zur vollen Überzeugung nachgewiesen ist". Aus welchem Grund sollte dann ein Warnhinweismodell zur Vorbereitung eines Auskunftsanspruchs geschaffen werden und welche Sanktionen fordern die Verbände der Unterhaltungsindustrie für illegale Nutzungen jenseits von Peer-to-Peer, die ebenfalls nicht durch das im Gutachten vorgeschlagene "vorgerichtliche Warnhinweismodell“ erfasst würden?

 

Teil 2: Neue Geschäftsmodelle

Für alle Branchen:

1) Wie entwickelte sich der Umsatz in den Branchen Musik, Film und Buch in den letzten fünf Jahren hinsichtlich der verschiedenen Speichermedien? Bitte stellen Sie insbesondere die Entwicklungen in den letzten zwei Jahren dar.

2) Allein 70 lizensierte Plattformen bestehen in derMusikindustrie (Quelle: DigitalMusic Report 2011). Welche neuen Geschäftsmodelle haben sich in den Branchen Musik, Film und Buch in den letzten Jahren entwickelt? Welche Marktchancen sehen Sie für weitere Geschäftsmodelle? Welche Geschäftsmodelle werden sich aus Ihrer Sicht besonders positiv entwickeln?

3) Welchen Schwierigkeiten und Hemmnissen sehen Sie sich bei neuen Geschäftsmodellen ausgesetzt?

4) Welche Hinweise wurden von Nutzerseite an Sie herangetragen hinsichtlich Hemmungen bei der Nutzung legaler Portale? Werden von Nutzern eher wirtschaftliche Gründe (zu hoch empfundene Preise) oder eher technische Gründe (schlechte Bedienbarkeit der Portale; fehlende Kompatibilität/eingeschränkte Nutzbarkeit der erworbenen Medien/Dateien) genannt, sich (noch) nicht für eine (stärkere) Nutzung legaler Portale zu entscheiden?

5) Welche wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssen für Sie vorliegen oder verbessert werden, damit Sie in neue Techniken und/oder neue Dienste investieren?

 

Für die Branche Musik:

6) Laut aktuellen Zahlen der Brenner-Studie (Quelle: Musik im digitalen Wandel. Eine Bilanz aus zehn Jahren Brenner Studie) hat sich die Anzahl der verfügbaren legalen Musikdienste von 2006 bis 2011 mehr als verdreifacht, der Umsatz beim digitalen Musikverkauf hat sich von 82 Millionen im Jahr 2006 auf 204 Millionen Euro Umsatz im Jahr 2010 gesteigert. Wie wird sich dieser Markt in den kommenden Jahren weiter
entwickeln? Wie reagieren Sie auf diese Veränderungen?

7) Vor dem Hintergrund, dass die Umsätze im digitalenMusikverkauf in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sind, laut Brenner Studie (Quelle: Musik im digitalen Wandel. Eine Bilanz aus zehn Jahren Brenner Studie), BVMI) die Anzahl der Nutzer illegaler Downloads zwischen 2004 und 2010 jedoch mit rund 3 Mio. Nutzern stabil geblieben ist, welche Vor- und Nachteile sehen Sie bei der Einführung eines Warnhinweismodells für die Entwicklung der Umsätze bei legalen digitalen Musikinhalten?

8) Wie hoch sind die Kosten für die Produktion eines Musikwerkes im Verhältnis zum Vertrieb – analog bzw. digital? Wie groß ist also die „digitale Dividende“?

9) Wie groß ist der Schaden durch One-Click-Hoster wie Rapidshare? Wie sehr behindern solche Dienste die Etablierung legaler Download- und Streaming-Dienste? Wie können Urheberrechtsverletzungen auf solchen Plattformen am schnellsten und nachhaltigsten verhindert werden?

Für die Branche Buch:

10) Welche Potentiale sehen Sie im Ausbau einheitlicher technischer Standards (angesichts der vielen unterschiedlichen Formate von Readern und Software)?

11) Wie hoch ist der Anteil an eBooks an allen Buchveröffentlichungen? Wie ist das Verhältnis in den verschiedenen Bereichen, wie z.B. Wissenschaftsliteratur, Sachbuch oder Belletristik?

12) Gibt es auch DRM-, Streaming- oder Cloud-Angebote?

Für die Branche Film:

13) Welche legalen Angebote existieren? Wo sehen Sie hier die Zukunft? Welche Nutzerstudien existieren?

14) Welche Nutzungsbedingungen sind für den Dienst „Ultraviolet“ bei seinem Markteintritt in Deutschland geplant? Welche Erfahrungen gibt es in den USA?

15) Funktionieren Cloud- und Streamingdienste auch ohne DRM?

(Quelle: Deutscher Bundestag)

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