Maßnahmen gegen Spielsucht – Spekulanten die nächsten Therapiefälle?

Es ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Dieser hatte den deutschen Glücksspielstaatsvertrag im September 2010 für unzulässig erklärt, weil darin nicht das Ziel verfolgt werde, die mit dem Glücksspiel einhergehende Spielsuchtgefahr effektiv zu bekämpfen. Ein staatliches Wettmonopol sei aber nur zulässig, wenn damit auch die Spielsucht konsequent bekämpft werden würde. Dies soll nun mit neuen Auflagen für die mehr als 10.000 privaten Spielhallen erreicht werden: Die Bevölkerung müsse vor der Spielsucht geschützt und besonders der Jugendschutz gewährleistet werden. Denn Glücksspiel kann zur Spielsucht entarten und wird dann psychologisch therapiert. Wann jedoch der äquivalenten Spielsucht und Wettleidenschaft an den Börsen konsequent begegnet wird, ist bislang noch offen (Spielsüchtige gibt es in „schmuddeligen“ Spielhallen wie auch im Anzug auf dem Börsenparkett – während Erstere therapiert werden, streichen Letztere Millionen ein und bereichern sich auf Kosten der realen Wirtschaft und der Konsumenten). Den großen Ankündigungen von dem französischen Präsidenten Sarkozy, der im Rahmen seiner G-8 Präsidentschaft die Spekulation an den Rohstoffmärkten unterbinden will, sowie auch den gleich lautenden Bekundungen der Bundeskanzlerin Merkel, sind bislang noch keine Taten gefolgt. Die Rohstoffspekulation – Spekulation ist keine Investition – ufert jedoch derzeit in einem Umfang aus, dass auch hier dringend entsprechende Schritte angemahnt werden. Hier werden Regelungen benötigt, dass die Finanzdienstleister wieder produktiv mittel- und langfristig und damit nachhaltig investieren – also der realen Wirtschaft dienen – und nicht spekulativ die Preisbildung von Angebot und Nachfrage zu ihrem alleinigen Vorteil durcheinander bringen und damit auch noch die Inflation anheizen. Für die Spielhallen gestalten sich die neuen Regelungen wie folgt aus: Die meisten Betreiber werden nach einer Übergangszeit von fünf Jahren ihre Konzessionen verlieren, hinzukommen tägliche Sperrzeiten und das Verbot der Werbung an der Fassade, auch sollen bis zu 100.000 der derzeit 150.000 Spielautomaten abgeschaltet werden. Die Regelungen wurden vom EuGH angemahnt und werden auch gegen das Wehklagen des Glücksspielgewerbes durchgesetzt, das Schadenersatz in Milliardenhöhe fordert. Ähnlicher Widerstand ist auch von den mächtigen Investmentbankern und den anderen Spekulanten zu erwarten – kein Grund für Sarkozy, Merkel und Co., nicht auch hier die angemahnten Reglements endlich durchzusetzen.
 

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