Mecklenburg-Vorpommern: Förderung durch stille Beteiligung bis 150.000 Euro

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Nachfolge

Ziel und Gegenstand

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Die Beteiligungen sollen insbesondere der Sicherung bestehender Unternehmen und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im Zuge einer Unternehmensnachfolge dienen. Dies können sein:

– Finanzierung des Unternehmenskaufpreises,

– Kauf von Anlagevermögen im Rahmen eines Asset deals sowie

– Investitionen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehen (Beseitigung Investitionsstau).

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Voraussetzungen

Die Nachfolger müssen über die erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen, die in einem zielgerichteten Vorbereitungsprozess erworben wurden.

Der Eigenbeitrag des Käufers an der Kaufpreisfinanzierung soll mindestens 10% betragen.

Das VDB Rating der BMV/MBMV darf die Ratingklasse 6 nicht überschreiten.

Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten des zu erwerbenden Unternehmens sind ausgeschlossen.

Bestandteil des Programms ist eine zwölfmonatige unterstützende Begleitung, die helfen soll, unternehmensspezifische Probleme zu lösen sowie die Ziele aus dem Geschäftsplan zu verwirklichen und somit Risiken zu begrenzen. Bei Nichtinanspruchnahme oder Abbruch der Beratung gelten die Konditionen von MBMV classic.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.

Die Beteiligungshöhe beträgt in der Regel zwischen 25.000 EUR und 150.000 EUR.

Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

Die Laufzeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Die begleitende Beratung erfolgt durch einen bei der Koordinierungsstelle Unternehmensnachfolge M-V gelisteten Berater, dessen Leistung zu 75% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden kann.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos an die

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel. (03 85) 3 95 55-0
Fax (03 85) 3 95 55-36
E-Mail: info@mbm-v.de
Internet: http://www.mbm-v.de
Antragsunterlagen und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Wichtige Hinweise

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Für die Beteiligung wird von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern in der Regel eine Garantie in Höhe von bis zu 80% übernommen.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern bietet Beteiligungen in den Varianten MBMV classic, MBMV inno, MBMV koop und MBMV Nachfolge an.

(Förderdatenbank 2013)

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